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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1888-01-05 · Heft 1 (5.1.1888) · p. Seite 9

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
52 (1888)
Issue
Heft 1 (5.1.1888)
Date
1888-01-05
Page
Seite 9 (sequence 9)
Language
German
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ft dürfen nicht vergessen, daß wir weder einen geographischen Mittelpunkt, noch eine staatliche Verfassung, noch eine gemeinsame Sprache haben, außer der Gebet- und höchstens einer Gelehrtensprache. In allen diesen wichtigsten Elemen- '> ten gehören wir den Nationen an, unter welchen wir leben. Das Judenthum ist aber eine geschichtliche Religion, eine ursprüngliche und durch dreiundeinhalb Jahrtausende entwickelte. Deshalb hat sie in ihrer Erscheinungsform und zu ihrem Inhalte eine lange Tradition, aus welcher sie charakteristische Züge conservirt hat. Hierin liegt ihre Eigentümlichkeit, und diese gänzlich ab- und auszuscheiden und sie so zu nichts als einigen Allgemeinsätzen zu machen, wäre der in gewissen Kreisen der Juden allzu verbreitete, der zu bekämpfende Fehler. Wien, 20. Dezember. Im niederösterreichischen Landtage gelangte heute der Antrag, betreffend "bte Vermehrung der Landtagsabgeordneten der Stadt Wien um zwei, zur Beratung. Da es sich um eine Verfassungsänderung handelte, war zu einem giltigen Beschluß die Anwesenheit von drei Vierteln sämmtlicher Mitglieder (von 68 Mitgliedern des Landtags 51) und die Annahme der Anträge mit Zweidrittel- Majorität (34) erforderlich. Die Antisemiten, welche den Antrag zu Fall bringen wollten, hatten ihn in dem Sinne geändert, daß die beiden Abgeordneten den ärmeren Stadtbezirken zugestanden werden sollten, weil sie keine „Vertretung nach Geldsäcken" wünschten. Ihr Antrag wurde mit 42 gegen 14 Stimmen abgelehnt. 7 antisemitische Abgeordnete verließen nun den Saal. Die Abstimmung über den Antrag selbst, bei welcher 46 Stimmen dafür und 3, die der Clerikalen, dagegen abgegeben wurden, war in Folge dessen ungiltig und wird am 22. d. M. wiederholt werden. Wien, 25. Dez. (Privatmitth.) Ein Preßproeeß, der vor einigen Tagen in Krems in Niederösterreich zur Verhandlung kam, verdient die Aufmerksamkeit und Beachtung weiterer Kreise. Bekanntlich hat die hiesige „Sonn- und Montagszeitung" vor längerer Zeit die, nach ihrer Darstellung auf authentischen Nachrichten beruhende Mittheilung gebracht, daß die Gattin Schönerers, des Oberhauptes der österreichischen Antisemiten, jüdisches Blut in ihren Adern habe, da ihr Urgroßvater ein Jude aus Pohrlitz in Mähren, Namens Schmul Leeb Kohn, gewesen sei. Für den Vorkämpfer des Racen-Antisenritismus, für den Mann, der die getauften Juden und ihre Descendenz ebenso verwirft, wie die ungetauften, der semitisches Blut, sei es auch noch so verdünnt, noch so reichlich durch Taufe und Connubium mit arischem Blute vermischt, als unüberwindlichen Ausschließungsgrund ansieht, war das eine schwer gravirende Enthüllung. Trotzdem, oder vielleicht gerade deshalb, ließ Schönerer in dem von ihm herausgegebenen „unverfälschten deutschen Worten" die Meldung ganz unbeachtet; der Gefahr, den Wahrheitsbeweis des Gegners in seinem Blatte mittheilen zu müssen, mochte er sich wohl doch nicht aussetzen. Aber daß er, trotz der zur Schau getragenen Gleichgiltigkeit nicht müßig geblieben war, konnte man voraussetzen und sollte sich auch bald zeigen. Eines der kleinen antisemitischen Blättchen, die in der Provinz erscheinen, brachte nämlich vor einiger Zeit unter der Ueberschrift: „Jüdische Unverschämtheit" eine Widerlegung der oben erwähnten Meldung der „sonn- und Montags-Zeitung" und stützte sich dabei auf einen angeblichen Brief des Bürgermeisters von Pohrlitz, der auf eine an ihn gerichtete Anfrage jene Mittheilung als „jeder Begründung entbehrend" bezeichnet haben sollte. Den Wortlaut des Briefes theilte das Blättchen wohlweislich nicht mit; denn in Wirklichkeit bestritt derselbe die Thatsache, daß Schönerers Gattin jüdisches Blut in ihren Adern habe, durchaus nicht, nur sollte es nicht der Ursondern der Ururgroßvater gewesen sein, der die Taufe angenommen habe, ein Unterschied, der ja für einen richtigen Race-Antisemiten ganz inponderabel ist, und die Sache in seinen Augen nicht bessert. Gegen dieses antisemitische Hetzblättchen strengte nun der Herausgeber der Sonn- und Montags-Zeitung wegen des Ausdruckes „jüdische Unverschämtheit" die Preßklage an. Daß dieselbe vor den Geschworenen in Krems, woselbst die Antisemiten so dominiren, daß sie den Liberalen das Reichstagswie das Landtagsmandat entrissen haben, einen für ihn günstigen Erfolg haben würde, konnte der Kläger keinen Angenblick annehmen; ihm war es auch gar nicht um die Verurtheilung des angeklagten Redacteurs zu thun, sondern nur um die Gelegenheit, jene Aussagen und Documente, welche die Wahrheit seiner Behauptung bewiesen, in gerichtlich beglaubigter Form in die Oeffentlichkeit zu bringen. Und nachdem ihm dieses in vollstem Maße gelungen war, zog er die Klage zurück. Gerichtlich conftatirt wurde aber im Läufe der Verhandlung Folgendes: 1) Der angebliche officielle Brief aus Pohrlitz war einfach eine Fälschung; den Brief hatte der Gemeindesecretär von Pohrlitz, ein Verwandter der Frau v. Schönerer, geschrieben und die Unterschrift des Bürgermeisters auf eigene Faust darunter gesetzt. Außerdem sagte der Bürgermeister in der Voruntersuchung aus, „daß man schon vor dem Erscheinen des Artikels der Sonn- und Montags-Zeitung in Pohrlitz allgemein wußte und erzählte, die Gattin des Herrn von Schönerer stamme von Schmul Leeb Kohn ab". Conftatirt wurde 2) durch die Aussagen von Vertrauensmännern, die den oft genannten Schmul Leeb Kohn noch gekannt, vor Allem aber durch das Taufzeugniß des Pfarrers, sowie durch die Geburtsscheine der Descedenten des Genannten bis auf Frau v. Schönerer hinab, daß die Angabe der Sonn- und Montags-Zeitung ihre volle Richtigkeit habe. — Aber bei aller Genugthuung, die man über diesen Ausi

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