Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 52 (1888)
- Issue
- Heft 1 (5.1.1888)
- Date
- 1888-01-05
- Page
- Seite 7 (sequence 7)
- Language
- German
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7 Altona, int Dec. Die portugiesische Judengemeinde zu Altona begründete bekanntlich bei ihrer Auflösung mit dem bisherigen Gemeindevermögen eine Stiftung, welche die Unterstützung achtbarer, öffentlich nicht unterstützter Jünglinge und Jungfrauen zu wissenschaftlicher oder gewerblicher Ausbildung bezweckt. Der Stiftung ist, wie s. Zt. berichtet, mittelst Erlaß vom 29. Juli d. I. die Genehmigung des Königs ertheilt und sind derselben zugleich die Rechte einer juristischen Person verliehen worden. — Das Vermögen der Stiftung besteht z. Zt. aus einem Capitalbetrage von 44,222 M. 8 Pf. nebst den bis zum Inkrafttreten der Stiftung auflaufenden Zinsen und aus dem Begräbnißplatz der portugiesischen Judengemeinde, hinsichtlich dessen der Stiftung die Verpflichtung einer dauernden würdigen Unterhaltung obliegt. — Die Zinsaufkunft des Stiftuugsvermögens soll nach Abzug der nothwendigen Verwaltungskosten und der durch Unterhaltung des Begräbnißplatzes entstehenden Kosten wie folgt verwendet werden: 1) zu jährlichen Unterstützungen in Beträgen von 100 Mk. und nicht über 500 Mk. an solche Jünglinge und Jungfrauen zum Behufe ihrer weiteren wissenschaftlichen oder gewerblichen Ausbildung, welche nachstehende Bedingungen erfüllen: a. sie müssen unbescholten und Kinder unbescholtener Eltern sein, b. sie dürfen weder selbst, noch dürfen ihre Eltern öffentliche Unterstützung genießen, c. sie müssen die Schule, gleichgültig, ob eine Volksschule oder eine höhere Schule, absoloirt haben oder doch in der letzten, der Entlassung in das bürgerliche oder akademische Leben voraufgehenden Klasse sich befinden, in der deutschen Armee als Einjährig-Freiwillige dienen oder gedient haben, ä. sie müssen enweder Nachkommen von Mitgliedern der portugiesischen Judengemeinde zu Altona, Kinder von Gemeindemitgliedern der portugiesischen Judengemeinve zu Hamburg oder Kinder christlicher oder israelitischer Einwohner der Stadt Altona sein. Nicht-Altonaer sollen mit Ausnahme der vorgenannten portugiesischen Juden von dem Genuß der (Stiftung gänzlich ausgeschlossen sein. 2) Eine und dieselbe Person darf die ihr bestimmte Unterstützung je nach der Art der Ausbildung für ein oder mehrere Jahre, jedoch nicht über fünf Jahre hinaus beziehen. 3) Die Zahl der zu gewährenden Unterstützungen und die Höhe derselben werden in Hinblick auf die zu berücksichtigenden Personen und nach Maßgabe der vorhandenen Zinsen von den Vertretern der Stiftung festgestellt. 4) Die Wahl der Stipendiaten aus der Zahl derjenigen Personen, welche die in Nr. 1 genannten Bedingungen erfüllen, liegt den Vertretern nach deren freiem Ermessen ob. 5) Können sich die Vertreter über die Wahl der Stipendiaten oder die Zahl und Höhe der zu gewährenden Unterstützungen nicht einigen, so ernennt auf ihr Ansuchen der Magistrat der Stadt Altona einen Obmann, welcher endgültig zwischen den beiden Vertretern zu entscheiden hat. 6) Der Regel nach sind die Zinsaufküufte eines Jahres in demselben als Unterstützungen zu. vertheilen. Ist ein Theil der Erträge eines Jahres nicht verausgabt, so ist er spätestens in dem zweitfolgenden Jahre zu Unterstützungen mit zu verwenden. Ueber drei Jahre hinaus dürfen Zinserträge nicht angesammelt werden. Die Stiftung wird, unter Aussicht des Magistrats der Stadt Altona und und der Oberaufsicht der königl. Regierung zu Schleswig, durch die unter sich gleichgestellten Vertreter Makler C. Brandon zu Altona und Kaufmann A. Abensur zu Hamburg verwaltet. Breslau, 25. Dec. Angesichts des Weihnachtsfestes hat, wie die „Bresl. Ztg." berichtet, ein evangelischer Geistlicher es für angemessen erachtet und fertig gebracht, das gute Einvernehmen unserer Bevölkerung in unerhörter Weise zu trüben. Nach dem Bericht der „Schlesischen Volkszeitung" hat in der Versammlung des „evangelischen Arbeitervereins" vom 15. ds. dec Leiter der Versammlung, Herr Diaconus Küntzel, die „charakteristischen" und „bemerkenswerthen" Worte gesprochen: „Es ist für uns Evangelische ganz selbstverständlich, daß wir weder bei Juden noch bei Katholiken kaufen." In der Tyat dieser Anspruch im Munde eines Geistlichen ist „charakteristisch", ist „bemerkenswerth". Ist es der Geist christlicher Liebe, der sich darin ausspricht, daß man mehr als ein Drittel unserer Bevölkerung geschäftlich ächten will? Ist das die richtige Auffassung des Berufes eines evangelischen Geistlichen, der dazu da ist, den Frieden in der Gemeinde zu fördern? Uns scheint diese Aufhetzung der evangelischen Bevölkerung unserer Stadt gegen Andersgläubige, die sich in ihrer Gesammtheit auf über 100,000 Seelen beziffern, weder christlich, noch evangelisch zu sein, noch überhaupt mit der Menschlichkeit, mit ver Gesittung, mit der öffentlichen Moral in Einklang zu stehen. Straßburg, 24. December. Die „Frkf. Ztg." berichtet: Seit drei Jahren haben sich in Folge einer Neuordnung der Verwaltung in der hiesigen israelitischen Gemeinde schädigende Mißstände gebildet. Ein großer Tyeil der angesehenen Familien hat sich von der Verwaltung zurückgezogen. Durch die in der Gemeinde eingerissene Uneinigkeit leidet aber nicht allein die Verwaltung an und für sich, sondern auch die Bedürftigen und Nothleidenden. Einen schlagenden Beweis für diese Behauptung ergiebt die Abnahme der jährlichen Sammlung für die Armen. Während vor dieser Zeit die Sammlung über 3o00 M. eintrug, ergab sie im vorigen Winter 1600 M. und in diesem gar nur 1080 M. Daher haben in diesem Jahre, soviel wir erfahren konnten, die Armen noch nicht ihre Karloffeln bekommen, was seit Bestehen der Gemeinde noch nicht da war. Das Eonsistorium muß daher mit aller Kraft auf geordnete Verhältnisse hinarbeiten, damit die Gemeinde und ihre Armen nicht Schaden leiden. Mannheim, 27. Dec. (Pcwatmitty.) Jüngst feierte Hr.