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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1886-12-21 · Heft 52 (21.12.1886) · p. Seite 829

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
50 (1886)
Issue
Heft 52 (21.12.1886)
Date
1886-12-21
Page
Seite 829 (sequence 13)
Language
German
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829 aus dem Szigetvürer Lehrer M. Lilienthal ein Professor an der dortigen Universität wurde. 2—3 Jahre nach der Abreise aus dem Heimathsorte langte ein Brief aus Brasilien an, der den Verwandten die erfreuliche Mittheilung machte, daß er seine gesicherte Existenz gefunden und die Verwandten bitte, dieselben mögen ihn in bester Erinnerung behalten. Es leben in der Nähe Fünfkirchens drei Neffen des Ausgewanderten; der eine in Balsa, der andere in Sz.-Lörinz und der dritte in Görcsöny, alle nur in ärmlichen Verhältnissen, die sich das Brod zur Erhaltung der Familie mit dem Ränzchen am Rücken erwerben. Seit dem Jahre 1850 verlautbarte Nichts über Lilienthal. Kein Brief, keine Nachricht langte von Max ein, und die Verwandten wußten nur mehr vom Hörensagen, daß es auch einen Max Lilienthal in der Familie gegeben habe. Vor einigen Wochen brachten die Blätter die Mittheilung, daß die in Ungarn lebenden Verwandten des in Rio de Janeiro als fünfzehnfacher Millionär verstorbenen Professors Max Lilienthal behufs Geltendmachung ihrer Erbschaftsansprüche, da der Verstorbene sein ganzes Vermögen den in Ungarn lebenden Verwandten hinterlassen habe, durch den österreichisch-ungarischen Konsul aufgefordert werden, ihre Ansprüche bis zum 28. November geltend zu machen. Es ist nun die Frage, ob der Verstorbene auch mit dem aus Szigetvür ausgewanderten Lehrer wirklich identisch ist, in welchem Falle also die drei Söhne seines Bruders als rechtmäßige Erben gelten müßten. Da die schriftliche Anmeldung zu spät erfolgt war, sandte der Vertreter der drei Brüder, I)r. Viktor Fürst, am Samstag von Fünfkirchen ein aus 16 Worten bestehendes Telegramm nach Rio de Janeiro an den k. k. Konsul, für welches Telegramm die Summe vvn 85 fl. bezahlt wurde. Die Rabbiner der in der Umgegend Fünfkirchens liegenden Gemeinden sind nun bestrebt, die Berechtigung der Erbschaftsansprüche durch die Matrikel nachzuweisen und dürften zu diesem Behufe auch Exhumirungen von in den Fünfziger Jahren verstorbenen Personen nöthig sein, da bei den Israeliten damals noch die Sitte herrschte, die durch den die Geburten registrirenden Beamten geführten Bücher im Auszuge den Verstorbenen mit in's Grab zu geben. Die Spannung, mit welcher man hier dem Resultate entgegensieht, ist wohl berechtigt, um so mehr, da auch in Fünfkirchen selbst verschiedene Verwandte in recht ärmlichen Verhältnissen leben. Eine Gerichtsverhandlung vor dem Liptauer (Ungarn) Bezirksgerichte. Wenn Herr Moritz Löwy geahnt hätte, wie hoch ihm die Behauptung, daß man bei Jakob Lindenbaum nicht nach den rituellen Vorschriften koche, zu stehen kommen werde, hätte er wahrlich lieber geschwiegen und selbst eine Einladung zum Mittagessen von Jakob Lindenbaum angenommen. Aber Moritz Löwy ist Borovicskahändler in einer von orthodoxen Glaubensgenossen bewohnten Ortschaft des Liptauer Komitats, und Jakob Lindenbaum ist ihm ein Dorn im Auge, weil er in demselben Orte wohnt und gleichfalls mit Borovicska handelt. Dieser Umstand erklärt Alles. Der Konkurrenzteufel hatte sich in das Herz Moritz Löwy's eingeschlichen, verwandelte sich daselbst in einen Verleumdungsteufel und ließ Löwy das Gerücht aussprengen, daß der Haushalt Lindenbaum's nicht „koscher" sei. Um die Reputation des Angeschwärzten war es für ewige Zeiten geschehen. Seine Glaubensgenossen mieden den „Abtrünnigen", sein Gruß wurde von keinem Juden erwidert, die Verlobung seiner ältesten Tochter mit einem jungen Gemischtwaarenhändler aus der Nachbarschaft wurde seitens des Bräutigams rückgängig gemacht und alsbald kam auch sein Geschäftsgang in's Stocken, weil seine Geschäftsfreunde mit Lindenbaum überhaupt nicht mehr verkehren wollten. Im Bewußtsein seiner Unschuld trat nun Lindenbaum, der, wenn er sich nicht rehabilitirte, dem materiellen Ruin entgegensah, gegen Löwy klagbar ans. Er bezichtigte denselben der Verleumdung und Ehrenbeleidigung, und die Verhandlung fand vor dem Bezirksgerichte statt. Zu derselben waren Kläger nnd Angeklagter persönlich erschienen. Der Richter trägt das Substrat der Klage vor und fragt hierauf den Angeklagten Löwy, ob er sich schuldig fühle. Angeklagter: Im Gegentheil, Herr Richter, Jakob Lindenbaum ist schuldig. Bei mir ist Alles koscher. Richter: Lindenbaum behauptet dasselbe von seinem Haushalte und erklärt das von Ihnen ausgesprengte Gerücht für eine böswillige Erfindung, durch die er sich in seiner Ehre angegriffen fühlt. Es handelt sich nun darum, ob das Gerücht wirklich von Ihnen ausgegangen ist und ob Sie für die Wahrheit desselben einstehen können. Angeklagter: Ausgegangen? ... Von mir ist gar nichts ausgegangen. Ich habe nur an einem Samstag Vormittag den Leuten, die vor dem Tempel gestanden sind, erzählt, was ich gehört habe. Richter: Was war denn das? Angeklagter: Was es war? Nichts Geringeres war es, als daß man bei Lindenbaum das Fleisch zusetzt, bevor es begossen und eingesalzen worden ist. Und wissen Sie, Herr Richter, solches Fleisch ist, auch wenn es vom Rind kommt, der reine Schweinsspeck. Das Hab' ich erzählt, weil ich es gehört Hab'; aber ausgegangen ist von mir gar nichts. Richter: Sie gestehen also das von Lindenbaum inkriminirte Gerücht in Umlauf gesetzt zu haben und berufen sich darauf, daß Ihnen dasselbe von einem Anderen mitgetheilt worden ist. Von wem haben Sie es gehört?

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