Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 50 (1886)
- Issue
- Heft 52 (21.12.1886)
- Date
- 1886-12-21
- Page
- Seite 826 (sequence 10)
- Language
- German
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wurde er deshalb von den Führern derselben zurückgedrängt und trat auch willig zurück. Eine Zeit lang war er Director im Unterrichtsministerium, und so kurz auch die Dauer dieses seines Amtes war, hinterließ er doch wohlthätige Spuren seiner Verwaltung. Er ist einer der reinsten Charaktere, eine der liebenswürdigsten Persönlichkeiten. Dies wird auch von seinen Gegnern anerkannt. Als die Reaction siegreich in Wien eingezogen, suchte man auch ihm etwas am Zeug zu sticken. Man suchte, aber fand nichts, und mußte ihn nach kurzer Untersuchungshaft wieder frei lassen. Hierbei ist nun bemerkenswert, daß im Gemeinderath der Stadt Wien der Antrag gestellt wurde, Fischhof zu diesem Tage zu beglückwünschen. Der Antrag ward mit 36 gegen 18 Stimmen verworfen. Und warum? Weil Fischhof vor einigen Jahren sich an der beabsichtigten Gründung einer Volkspartei betheiligte, die den bestimmten Zweck haben sollte, die streitenden Nationalitäten zu versöhnen und mit einander auszugleichen. Dies kann ihm die fanatisch-nationale Partei nicht verzeihen. In den Augen jedes Mannes, der einen weiteren Blick hat, macht es ihm für seine echt patriotische Gesinnung nur Ehre. Wien, 9. December. Trotz des Beschlusses des Gemeinderaths, den 70. Geburtstag des vr. Adolf Fischhof unbeachtet zu lassen, ist der Tag doch von denen gefeiert worden, die für die Märztage des Jahres 1848 noch Interesse haben. Unter Anderm haben achtundzwanzig Gemeinderäthe, die sich Mitglieder der demokratischen Partei nennen, dem ehemaligen Präsidenten des Wiener Sicherheitsausschusses, der einige Wochen hindurch die einzige Autorität in Wien war, ein Glückwunschtelegramm zugesendet. Nur aus Opposition gegen den Wiener Gemeinderath hat sich der aus Czechen bestehende Prager Stadtrath den Gratulanten zugesellt. — Man schreibt von hier: Der deutschnationale Abg. Pernerstorfer, welcher sich durch seine Feindschaft gegen Schönerer auszeichnet, hat gestern in einem Borstadtverein über die „politische Freiheit in Oesterreich" gesprochen, die Behandlung der Vereine, das objektive Verfahren u. s. w. gegeißelt. Der polizeiliche Regierungsvertreter hat den Redner mehrmals unterbrochen und schließlich erklärt, daß er gegen ihn die Strafanzeige erstatten werde. Zum Schluffe der Versammlung drangen die Antisemiten auf Pernerstorfer ein, so daß der Commissar das Local räumen ließ; die Schönerianer konnten sich also an Pernerstorfer nicht rächen. Sie werden aber eine andere Gelegenheit wahrnehmen, wenn keine Polizei „die politische Freiheit" beschützt. Frankreich. Paris, 8. December. Das Ministerium für die öffentlichen Arbeiten des Herrn Millaud hatte nur ein kurzes Dasein; denn in Folge einiger Budgetvoten der Deputirtenkammer nahm das Gesammtministerium Freycinet seine Entlassung. Jndeß hat Floquet, dem die Aufgabe, ein neues Ministerium zu bilden, gestellt worden, Millaud als Justizminister vorgeschlagen. Bekanntlich war auch Cremieux zwei Male Justizminister, und wir wissen aus seinen vor einigen Jahren veröffentlichten Briefen an seine Verwandten, wie froh er war, als er diesen Posten aufgeben konnte. Eine Hauptbeschwerde jedes französischen Ministers ist nämlich die außerordentliche Stellensucherei, die bei den Franzosen im Schwange ist. Auf jeden neuen Minister stürzen sich alsbald Hunderte von Stellensuchen:, und jeder, der abgewiesen wird, schwört dem Minister Rache. Dies ist für einen friedfertigen, menschenfreundlichen Character bald unerträglich. Paris, 12. December. Das neue Ministerium hat sich, an seiner Spitze Gobelet, der bisherige Unterrichtsminister, gebildet, und ist Millaud in dasselbe wieder als Minister der öffentlichen Arbeiten eingetreten. Rußland. Turek, den 30. November. (Privatmitth.) Unsere Beamten in Polen suchen die für die russischen Juden allein geltenden Beschränkungen auch in Polen einzuführen, obschon dies mit dem bestehenden Gesetze vom 5. Juni (24. Mai a. St.) von 1862 (Staatsgesetzbücher Bd. 60 p. 18), welches die alten, bis zu jener Zeit angewendeten beschränkenden Gesetzbestimmungen für die Juden in Polen in toto aufgehoben und ihnen die gänzliche Gleichberechtigung eingeräumt hat, im Widerspruch ist. — Das Angeführte wollen wir durch eine neuere Thatsache erweisen. Bekanntlich wurde eilte uralte Bestimmung, welche den Juden in Rußland verbietet, christliche Dienstboten zu halten, die aber schon nach einer Ministerialverordnung aus dem Jahre 1866 aufgehoben ist, unlängst wieder in's Leben gerufen, und die Juden in Petersburg, Moskau, Kijew, Twer u. s. w. erhielten den Regierungsbefehl, alle bei ihnen im Dienste stehenden Christen zu entlassen und weiterhin keine christlichen Dienstboten zu Hallen. Im Falle einer Zuwiderhandlung werden die Juden sowie die Dienstboten von den Gerichtshöfen zu einer mäßiges Geldstrafe verurtheilt. Letzteres trat auch schon in mehreren der genannten Städte ein. — Wie der Warschauer Correspondent des Petersburger „Hajom" in Nr. 217 mittheilt, wurde jüngst ein angesehener jüdischer Kaufmann zu Warschau angeklagt, weil er eine christliche Amme im Dienste hätte, vom Richter aber freigesprochen, der sich auf die oben erwähnte, den Juden in Polen gesetzlich zuerkannte Gleichberechtigung berief. — In Rußland wird, der „Hazefirah" (Nr. 152) gemäß, das alte, in den allerhöchsten Circulärvorschriften vom 1. Mai 1850, vom 27. Februar § 29 und vom 12. April 1851 erlassene Verbot gegen das Tragen der langen Röcke und Locken, sog. Päos u. s. w. der jüdischen