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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1886-12-21 · Heft 52 (21.12.1886) · p. Seite 825

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
50 (1886)
Issue
Heft 52 (21.12.1886)
Date
1886-12-21
Page
Seite 825 (sequence 9)
Language
German
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82L Besten der Armen, und daß bis auf gewisse Kreise dieses Vorgehen allgemeine Befriedigung bereitet hat. Fürth, 8. December (Frank. Cour.). Das Gemeindecollegium ließ heute durch eine Deputation seinem langjährigen 1. Vorstände Herrn Dr. Landmann (Israelit) anläßlich .des 70. Geburtstages desselben eine kunstvoll ausgeführte Adresse folgenden Wortlauts überreichen: „Die Gemeindebevollmächtigten der Stadt Fürth bringen Ihnen zu Ihrem 70. Geburtstage herzliche Glückwünsche dar. Seit Erlaß der jetzigen Gemeindeordnung haben Sie als Vorstand des Collegiums durch Ihren Eifer, Ihre Gewissenhaftigkeit, Ihre Energie, Ihre Gewandtheit und Ihre umfassenden Kenntnisse sich um das Wohl unserer Vaterstadt verdient gemacht und den Dank der Bürgerschaft und unseres Collegiums erworben. Möge Ihnen beschieden sein, in ungeschwächter Thätigkeit und Gesundheit Ihres gemeindlichen Amtes fürder zu walten! Mit vorzüglicher Hochachtung, Fürth, den 8. December 1886, die Gemeindebevollmächtigten der Stadt Fürth." Posen, 8. Dezember. Sitzung der Stadtverordneten am 1. Dezember: Bei Berathung des neuen Regulativs für die Gemeinde-Einkommensteuer der Stadt Posen am 3. November d. Js. war eine aus fünf Mitgliedern bestehende Kommission damit beauftragt worden, über eine Abänderung des § 2 b. dahin, daß nicht allein Geistliche, Kirchendiener und Clementarschullehrer, sondern auch die Rabbiner von der Gemeindeeinkommenfteuer befreit sein sollen, in Berathung zu treten. Im Namen der Kommission berichtet Stadtverordneter v. Jazdzewski. Danach empfiehlt die Kommission Ablehnung der damals von den Stadtverordneten Friedländer und Dr. Landsberger gestellten Anträge, weil zu den Geistlichen im Sinne des Gesetzes die Rabbiner nicht gerechnet werden, sondern nur die Geistlichen der beiden staatlich anerkannten Konfessionen. In der Kommission sei auch von Herrn Türk der Antrag gestellt worden, daß der Magistrat mit Magistraten anderer Städte sich in Verbindung setze, um eine legislatorische Aenderung dahin herbeizuführen, daß auch die Rabbiner von der Gemeindeeinkommensteuer befreit Dserden. Die Mehrheit der Kommission habe sich jedoch hiergegen ausgesprochen, da ein Erfolg von diesen Bestrebungen nicht zu erhoffen sei. — Stadtverordneter Türk stellt hierauf nochmals folgenden Antrag: Die Versammlung möge den Magistrat ersuchen, entweder allein oder mit anderen Magistraten eine gesetzliche Regelung dahin zu erstreben, daß auf legislatorischem Wege auch die Seelsorger der staatlich nicht anerkannten, aber geduldeten Konfessionen von der Zahlung der Gemeindeeinkommensteuer befreit werden. Gegenüber der Ausführung eines .Magistratsmitglieds in der Kommission, daß die Rabbiner nach der jüdischen Religionsverfassung nur als Ausleger des Gesetzes und so wenig als Geistliche zu betrachten seien, daß selbst jeder Laie Trauungen vornehmen könne, weist Redner darauf hin, daß die Rabbiner, an bei? Spitze selbst der kleinsten Gemeinden, thatsächlich geistliche Funktionäre seien, da ihnen eine umfangreiche Seelsorge obliege, daß sie im Allgemeinen akademisch, im Besonderen theologisch auf Seminarien vorgebildet seien und in Bezug auf ihre Intelligenz, ihre sociale Stellung und den Umfang ihrer seelsorgerischen Thätigkeit den Geistlichen anderer Konfessionen an die Seite zu stellen seien. — Stadtverordneter Dr. Landsberger hat den von ihm in der früheren Sitzung gestellten Antrag zurückgezogen. Stadtverordneter Friedländer formulirt folgenden Antrag: § 2 möge dahin abgeändert werden, daß Geistliche, Kirchendiener, Kultusbeamte und Elementarschullehrer von der Gemeindeeinkommensteuer befreit sein sollen. — Stadtverordneter Kantorowicz weist darauf hin, daß in einer großen Anzahl von Städten die Rabbiner von der Gemeindeeinkommensteuer thatsächlich befreit sind, und ersucht die Versammlung, der Parität wegen dafür einzutreten, daß den Rabbinern auch hier die gleiche Befreiung von der Gemeindeeinkommensteuer zu Theil werde, wie den Geistlichen anderer Konfessionen. — Zweiter Bürgermeister Kalkowski weist darauf hin, daß nicht allein die Rabbiner, sondern auch die Geistlichen der Alt-Lutheraner, Herrnhuter, Jrwingianer rc. von der Gemeindeeinkommensteuer nicht befreit sind. — Stadtverordneter Dr. Landsberger erklärt sich als Mitglied der Kommission überzeugt zu haben, daß sich in der Sache nicht viel thun lasse, da einmal die Rabbiner nicht zu den Geistlichen im Sinne des Gesetzes gehören. Gesetzlich also können diejenigen Geistlichen, welche nicht den staatlich anerkannten Konfessionen angehören, nicht von der Gemeindeeinkommensteuer befreit werden; thatsächlich jedoch seien die Rabbiner in den meisten Städten von dieser Steuer befreit. Die Frage drehe sich aber auch nicht darum, ob ein paar Personen von dieser Steuer befreit werden, sondern es handle sich in dieser Sache um den Grundsatz der Parität. Der Antrag des Stadtverordneten Türk sei zu empfehlen; ob allerdings die Zeit für denselben eine günstige ist, sei eine andere Frage. — Von der Versammlung werden hierauf die obigen Anträge der Stadtverordneten Friedländer und Türk angenommen. Oesterreich-Ungarn. Wien, 8. December (Privatmitth.). Wir wollen es an dieser Stelle nicht unerwähnt lasse», daß heute der Dr. med. Adolf Fis chhof (Invalid) sein siebenzigstes Lebensjahr vollendet. Er war an der Märzbewegung 1848 sehr betheiligt und hat sich um die freiheitliche Entwickelung in Oesterreich viele Verdienste erworben. Aber fest in seinen Grundsätzen, war er in Allem maßvoll und für die gesetzliche Ordnung wirksam. Als die Wiener Revolution ausartete, S2

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