Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 50 (1886)
- Issue
- Heft 49 (30.11.1886)
- Date
- 1886-11-30
- Page
- Seite 772 (sequence 4)
- Language
- German
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772 bot oller thierquälenden Schlachtmethoden, beziehungsweise das Gebot der Betäubung des Schlachtviehes vor Anwendung dieser Methoden betreffen, einerseits und dem Jrrthuin der Vereine. das Schächten sei thierquälend. beziehungsweise die Betäubung habe vor dem Schächten gleichfalls stattzufinden, selbst aus die Gefahr hin, daß einer halben Million Deutschen dadurch jeder Fleischgenuß unmöglich gemacht werde, andererseits. Demgemäß müßte unsere Bitte meines Erachtens dahin lauten, daß der Reichstag den Petitionen der Thierschutz' vereine, sofern nicht etwa technische oder hygieinische Hindernisse entgegenstehen, im allgemeinen Folge leiste und die Betäubung der Schlachtthiere vor der Schlachtung bei Strafe gebiete, mit Ausnahme jedoch der zur Schächtung bestimmten Thiere, bei welchen eben aus technischen und hygieinischen Gründen die Betäubung theils überflüssig, theils unmöglich ist. Ich füge jedoch an, daß in einem kleineren Kreis durch entsprechendes Vorgehen ein Erfolg erzielt worden ist. Die Königs. Regierung von Mittelfranken hatte Anfangs 1884 auf Antrag von Thierschutzvereinen zunächst ortspolizeiliche Vorschriften gewünscht, daß alles Kleinvieh vor der Tödtnng zu betäuben sei. Eine Vorstellung jedoch im obigen Sinn erreichte mit Hilfe Gottes und durch persönliche Verwendung meines hochverdienten Rabbi, des Herrn Distrikts- Rabbiners Grünebaum in Ansbach, daß in der kürzesten Frist eine weitere Entschließung d. 16. Februar 1864, ad num. E 2703, K 1832 erging, des Inhaltes, „daß es deujenigen Gemeinden, in welchen israelitische Metzger sich befinden, durchaus unbenommen ist, voll der zu erlassenden Anordnung des vorgängigen Betäubens der Schlachtthiere das Schächten . . . auszunehmen, zumal das Schächten mit einem einzigen Schllitt mittelst eines besonders scharfen Instrumentes geschieht und daher das der Anordnung zu Grunde liegende Motiv der Verhütung von Thierquälerei hier nicht in gleichem Grade zutrifft. ej uvuxc fyzi-c fjJ evt. Deutschland. Berlin, 15. Nov. (Privatmitth.) W. Der so eben versandte Rechenschaftsbericht der hiesigen jüdischen Gemeinde bietet manche interessante Daten dar. Derselbe giebt eine Uebersicht des Haushalts in den Jahren 1883 bis 1885. Demnach betrug die Zahl der Censiten 9951; die jüdische Knabenschule wird gegenwärtig von 628, die Mädchenschule von 340 und die Religionsschule von 375 Zöglingen besucht. Was die Religionsschule anbelangt, so genügt dieselbe, welche bereits im Jahre 1854 ins Leben gerufen wurde, dem gegenwärtigen Bedürfnisse insofern nicht mehr, als der Umfang der Gemeinde sich im Laufe der Zeit in einem alle Voraussetzungen übersteigendem Maße erweitert hat. Es wird deshalb mit Rücksicht auf die Bewohner des westlichen und südwestlichen Stadttheils die Errichtung einer zweiten Religionsschnle demnächst vor sich gehen. Mit der gottesdienstlichen Veranstaltung in den Räumen der „Philharm o nie" war im Jahre 1884 der Versuch gemacht worden, den alljährlich zur Zeit der hohen Festtage wiederkehrenden, aus der Unzulänglichkeit der drei Gemeinde-Synagogen sich ergebenden Mißständen nach Möglichkeit entgegen zu wirken. Der günstige Erfolg dieses Versuches führte zu dem Abschlüsse eines Vertrages, durch welchen der Fortbestand der neuen Einrichtung für eine Reihe von Jahren gesichert ist. Aus der Lehrerbildungs-Anstalt wurden in den letzten drei Jahren 36 Zöglinge mit dem Zeugniß der Reife entlassen. Die Seminaristen werden sämmtlich zu Volksschul- und zu Religionslehrern, sowie, im Falle entsprechender Veranlagung, auch zu Kantoren ausgebildet. Der Kursus ist ein dreijähriger und die Prüfung für das Schullehramt erfolgt vor der königl. Prüfungs-Kommission. Eine wesentliche Förderung erfuhr diese Anstalt durch die im Herbst vor. Js. eröffnete Präparandenklasse. In derselben erhalten junge Leute, welche noch nicht genügend vorgebildet sind, durch Unterricht in den Elementarfächern, im Hebräischen und in der Musik eine gleichmäßige Vorbereitung für ihre Aufnahme in die Lehrerbildungsanstalt. Die Armen-Kommission der jüdischen Gemeinde gewährt in monatlichen resp. periodischen Betmgen von 6—30 Mark, im Jahre 1883 an 234, 1884 an 258, 1885 an 238 Hilfesuchenden; die Extraunterstützungen in Beträgen von 6 - 300 Mark wurden im Jahre 1863 an 1626, 1884 an 1494. 1885 an 1725 Bedürftige verabreicht, und vertheilen sich die Beiträge aus dem Fonds für verschämte Arme, in Beträgen von 20 — 400 Mark, im Jahre 1883 auf 158, 1884 auf 140 und 1885 auf 130 Empfänger. Das Reichenheimische Gemeinde-Waisenhaus zählt 75 Zöglinge — 45 Knaben und 30 Mädchen. Von diesen besuchen 34 Knaben die jüdische Gemeinde-Knabenschule, 6 Knaben das Sophien-Gymnasium, 5 Knaben das Sophien Realgymnasium; 15 Mädchen die jüdische Gemeinde-Mädchenschule, 2 Mädchen das Hei-