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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1886-11-23 · Heft 48 (23.11.1886) · p. Seite 764

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
50 (1886)
Issue
Heft 48 (23.11.1886)
Date
1886-11-23
Page
Seite 764 (sequence 12)
Language
German
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764 werfliche Zähigkeit. Es wäre dcßhalb wohl eine Erklärung autoritativer Männer nöthig, daß kleine Gemeinden in der entschiedenen Noth, den gemeinsamen Gottesdienst aufgeben zu müssen, diesen auch bei nicht vollständigem Minjan abhalten könnten. Es wäre dann wenigstens der Pflicht genügt, ob sich die Gemeinden danach richten oder nicht. Oesterreich-Ungarn. Pest, 4. Novemb. (Privatmitth.) Hr. Dr. Sigmund Decfei, bisher Richter an der kgl. Tafel, ist zum Richter an der kgl. Curie ernannt. Es ist dies der erste Fall, daß ein Jude zum Mitgliede des obersten Gerichtshofes berufen wurde. — A«S der Bukowina, im November. Der vielgenannte Wunderrabbi von Sadagora in der Bukowina. Abraham Jacob Friedmann, ist vor Kurzem gestorben. Sechstausend seiner Verehrer aus „Halb-Asien" umstanden, wie ein Correspondent aus Czernowitz berichtet, das Haus des Sterbenden, den hinsichtlich seines eigenen Hinscheidens die ihm vom Aberglauben aufgedichtete Prophetengabe im Stiche gelassen zu haben scheint, denn er hatte für den Fall seines Ablebens keinerlei letztwillige Anordnung getroffen. Zwei Stunden nach seinem Tode wurde er auch schon begraben. Das sehr bedeutende Vermögen unter die beiden Söhne auszutheilen, unterlag natürlich keinerlei Schwierigkeiten; dagegen erhob sich unter den Brüdern ein erbitterter Streit darüber, wer das noch immer erträgnißreiche Prophetengeschäft übernehmen solle, denn die Jnhaberschaft desselben knüpft sich an den Besitz eines kostbaren Erbstücks der Familie, eines aus gediegenem Golde hergestellten Thronsessels, dessen Besteigung dem jeweiligen Erben aus der Propheten-Dynastie derer von Sadagora in den Augen der Gläubigen den Nimbus der Helligkeit verleiht. Die zwei Söhne des Verstorbenen konnten über den Besitz dieses Thronsessels nicht einig werden, und ein Schiedsgericht, bestehend aus neunundvierzig Talmud- Gelehrten aus Galizien, Rumänien und Rußland wurde vor einigen Tagen nach Sadagora einbernfen, um den seltsamen Erbfolgekrieg durch seinen Spruch zu schlichten. Diese Entscheidung lautete, daß der jüngere der beiden Brüder, Israel Friedmann, dem älteren, Jacob, 60,009 fl. zu zahlen, dagegen aber, weil er seinem Vater ähnlich sieht, dessen Nachfolgerschaft in Sadagora anzutreten habe. Damit er aber vor jeder Concurrenz seitens des älteren Bruders fortan geschützt sei, wurde dem Letzteren zur Pflicht gemacht, in einer Entfernung von mindestens dreimal neunundvierzig Meilen von Sadagora seinen ständigen Aufenthalt zu nehmen. So 'wird denn das ganze Prestige des Wunderrabbi auf dessen jüngeren Sohn übergehen und das Vertrauen Derjenigen, welche früher die Segnungen und Prophezeihungen des alten Wunderrabbi mit Silberrubeln und Randdukaten bezahlten, dürften unvermindert der neuen Firma erhalten bleiben. Frankreich. Paris, 14. November. Die Budgetkommission hat den Etat des israelitischen Cultus für 1887 folgendermaßen normirt: Der Großrabbiner des Centralkonsistoriums 12000 Fr., der Großrabbiner des Consistoriums von Paris 5000 Fr., acht Großrabbiner der Consistorien zu je 4000 Fr. — 32000 Fr., 4 Gemeinderabbiner zu je 2500 Fr. — 10000 Fr.; zwei zu 2100Fr. — 4200 Fr.; drei zu 2000Fr. — 6000 Fr.; einer zu 1950 Fr.; fünf zu je 1900 Fr. — 9500 Fr.; drei zu 1850 Fr. — 5550 Fr.; sechs zu 1750 Fr. — 10500 Fr.; drei Borbeter zu 2000 Fr. — 6000 Fr.; zwölf zu 1000 Fr. — 12000 Fr.; einer zu 900 Fr.; zwei zu 700 Fr. — 1400 Fr.; fünf zu je 600 Fr. — 3000 Fr. Die Gehälter aller Cultusbeamten, soweit sie der Staat honorirt, belaufen sich auf 120 000 Fr., wovon jedoch wegen Vakanz 2000 Fr. abzuziehen. Außerdem erhält der Großrabbiner des Centralconsistoriums einen Wohnungszuschuß von 2000 Fr., Unterstützungen der Cultusbeamten 8000 Fr.; Verwaltungskosten der Konsistorien 5900 Fr. Gesondert hiervon ist der Etat von Algerien: der Großrabbiner von Algier erhält 6000 Fr.; die beiden Großrabbiner von Constantine und Oran je 5000 Fr. — 10000 Fr.; drei Gemeinderabbiner zu je 3000 Fr. — 9000 Fr.; im Ganzen also beträgt der Etat 158 900 Fr., wozu noch Verwaltungskosten für das israelitische Seminar 22 000 Fr. kommen. Früher betrug der Etat für den israelitischen Cultus über 220000 Fr. Für die Protestanten und Israeliten zusammen sind noch für Reparaturen der Cultusgebäude 8000 Fr. ausgeworfen. Man sieht, daß diese vom Staate gebotenen Mittel für den Unterhalt der Beamten, sowie für den synagogalen Dienst lange nicht ausreichen, so daß schon jetzt die Gemeinden es nicht an Opfer für diese Zwecke fehlen lassen dürfen. Amerika. Nrw-Tork, 22. Okt. (Privatmitth.) Der gestrige Tag, schreibt die New Iorker Staats-Zeitung, war in gewisser Hinsicht ein bemerkenswerther in der Geschichte des hiesigen Judenthums. Es wurde nämlich den Kindern jüdischer Eltern zum ersten Male gestattet, an einem israelitischen Feiertage von den öffentlichen Schulen abwesend zu sein, ohne daß ihnen dies vorgemerkt wurde. Um diese Errungenschaft herbeizuführen, kämpfte Rabbi Browne vom Tempel „Gates of Hope" drei Jahre lang unverdrossen gegen den Widerstand an, auf dem er mit seinem Streben stieß und auf dessen Seite selbst die radikalen Rabbis der Stadt standen,

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