Mannheim
Compact Memory

Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1886-11-23 · Heft 48 (23.11.1886) · p. Seite 763

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
50 (1886)
Issue
Heft 48 (23.11.1886)
Date
1886-11-23
Page
Seite 763 (sequence 11)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
99% known words query
IRI
…/3224737-3227609-3227658--43997-3264390
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

71)3 Frankfurt a. M., 10. Nov. Der Vorstand der israelitischen Sterbekasse hat beschlossen, der Generalversammlung vorzuschlagen, auch Frauen als vollberechtigte Mitglieder zur Kasse zuzulassen. Den Frauen der zur Zeit der Generalversammlung der Kasse angehörigen Mitglieder würden selbstverständlich eine Erleichterung in den Eintrittsbedingungen gegenüber den später eintretenden gesichert werden müssen. Mainz, 10. Nov. (Privatmitth.) Anknüpfend an einen Artikel über „Jugendgottesdienst" in Nr. 44 dsr. Ztg. wird von Seiten der verehrl. Redaktion die Frage zur Erörterung gestellt, wie wohl der Jugendgottesdienst am angemessensten einzurichten sei und werden auch in dieser Beziehung beherzenswerthe Anleitungen gegeben. Bei der Wichtigkeit dieses Gegenstandes dürfte es von Interesse sein, zu erfahren, daß in Zweibrücken schon seit einigen Jahren ein Jugendgottesdienst besteht, welcher dem von Seiten der Redaction gemachten Vorschläge sehr nahe kommt. Wir hatten seiner Zeit Gelegenheit, diesem Jugendgottesdienste, welcher mit dem Sabbath-Minchagebet verbunden ist, beizuwohnen, und waren freudig überrascht über die rege Theilnahme von Jung und Alt. Es war dies .eine beiderseitige Mitwirkung an dem Gottesdienste, welche der Jugend die Zusammengehörigkeit mit der Gemeinde deutlich vor Augen führte. Die Erklärungen des Rabbiners, Herrn Dr. Mayer, waren hinwiederum nicht nur der Jugend, sondern auch dem Alter Worte der Belehrung, und so bietet dieser Jugendgottesdienst in Wirklichkeit eine Lösung der Frage, welche in dieser geschätzten Zeitung schon öfters theoretisch behandelt wurde. Wir sind leider nicht im Stande, über die Einrichtung' dieses Jugendgottesdienstes, auf welche es bei der Wichtigkeit dieses Gegenstandes ankommt, genaue Mittheilungen zu machen; glauben aber, daß es nur dieser Zeilen und unserer Bitte bedarf, um Herrn vr. Mayer zu veranlassen, über den von^ihm^eingeführten und geleiteten Jugendgottesdienst^in Zweibrücken.Näheres in Ihrer geschätzten^Zeitung zu berichten. — Vom Rheine, 10. Nov. (Privatmitth.) Die in vor. Nr. ^mitgetheilten^ Verhandlungen aus der Stadtverordneten- Versammlung von Posen über die Befreiung der Rabbiner von der städtischen Einkommensteuer werden an vielen Orten interessiren, theils an solchen, wo die gleichen Verhandlungen mit sehr verschiedenen Resultaten, meist ungünstigen, gepflogen, theils an solchen, wo diese Frage noch nicht aufgeworfen worden. Von vornherein wird jedermann, der irgend unparteiisch zu sehen befähigt ist, es als eine Forderung der Billigkeit anerkennen, die Rabbiner, so gut wie die Geistlichen der beiden christlichen Confessionen, von dieser Steuer zu befreien. Die Juden tragen als Steuerzahler zu den Millionen Mark bei, welche aus Staatsmitteln für diese beiden Confessionen fließen und erhalten in Preußen und vielen anderen Staaten nicht einen Pfennig zu ihren Cultuskosten. Ein gleiches findet in den Städten statt. Da wäre ihnen doch wohl diese kleine Immunität zu gönnen, denn schließlich müssen doch die Gemeinden das Gehalt für den Rabbiner dahin normiren, daß er auch die städtische Einkommensteuer bezahlen könne. Beinahe komisch macht sich der von einigen Stadtverordneten erhobene Einwand, daß, wenn die Rabbiner von dieser Steuer befreit würden, die übrigen Steuerzahler sie tragen müßten. Als wenn dies nicht schon bei den christlichen Geistlichen der Fall wäre, so daß deren Steuerquota von den übrigen Steuerzahlern, also auch von den jüdischen getragen werden. Fndeß ist wohl gar nicht der kleine Steuerausfall der eigentliche Beweggrund für die Verweigerung. Man will eben nur den Rabbinen nicht den gleichen Stand mit den Geistlichen der beiden christlichen Confessionen einräumen! Bon der Elbe, 10. Nov. (Privatmitth.) Jüngst berührte ein Artikel aus Baden den großen Uebelstand, welchen das Festhalten des Minjan als Bedingung für den gemeinsamen Gottesdienst für viele kleine Gemeinden mit sich bringt. Bei dem gegenwärtig allgemeinen Zuge nach den größeren Städten wird dies zu einer Lebensfrage für die kleinen Gemeinden. Die Zahl der Mitglieder sinkt immer häufiger etwas unter zehn über dreizehn Jahre alter Männer, und dann wird es unmöglich, gemeinsamen Gottesdienst abzuhalten. An mehrfachen Orten kann selbst an den beiden hohen Herbstfesten nur dadurch der Gottesdienst ermöglicht werden, daß mit verhältnißmäßig schweren Geldopfern Männer aus anderen Gemeinden herangezogen werden. Das ganze übrige Jahr steht die Synagoge leer. Ich könnte ihnen Orte nennen, wo noch vor zwanzig Jahren, z. B. am Freitag Abend und Sabbath, viermal Gottesdienst gehalten wurde. Zehn Jahre später, nachdem mehrere junge Männer fortgezogen, hörte der Gottesdienst wegen Mangels an Minjan gänzlich auf, die Synagoge verfiel, die Gemeinde löste sich auf. Dieses Schicksal droht jetzt leider einer nicht geringen Zahl von Gemeinden. Und doch ist es offenkundig, daß die Vorschrift, das Minjan bestehe aus mindestens zehn Männern, nur auf schwachen Füßen steht. Sie entsprang jenem Eifer talmudischer Lehrer, für alle religiösen Handlungen einen Minimalsatz zur Abgrenzung in der Erfüllung oder Verletzung des Pflichtgebotes festzustellen. Ich erinnere z. B. an die Minimalsätze im Sabbathgesetz von einem oder zwei Knoten, von einem oder zwei Buchstaben. Die Anlehnung, welche man für das Minjan in der Thora fand, beruht auf der willkürlichen Auslegung, das Wort njnn auf die zehn bösen Kundschafter zu beziehen, während, wie der Zusammenhang lehrt, ganz Israel damit gemeint ist (4 Mos. 14, 27. Sanhedr. 1, 6). An dem Herkommen festzuhalten, ist rühmlich, aber dadurch den Gottesdienst zahlreicher Gemeinden und deren Existenz zu gefährden, scheint denn doch eine ver- 48*

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.