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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1886-11-23 · Heft 48 (23.11.1886) · p. Seite 759

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
50 (1886)
Issue
Heft 48 (23.11.1886)
Date
1886-11-23
Page
Seite 759 (sequence 7)
Language
German
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759 israelitischer «schulen, welche diesen vom Schulderem gestellten Anforderungen entsprechen, unter dem tschechischen Drucke merklich ab. Beweis dessen die folgenden Zahlen: Im Jahre 1881 wurden 8 Schulen mit zusammen 1960 fl,, 1882 12 Schulen mit 2150 fl., 1883 12 Schulen mit 1615 fl. unterstützt, wogegen in den Jahren 1884 und 1885 die Anzahl der unterstützten Schulen auf 10 und 9, die bewilligten Summen auf 1405, beziehungsweise 1212 fl. herabsanken. In diesem Jahre endlich sind bis jetzt 5 Schulen mit zusammen 488 fl. unterstützt worden. Man mag übrigens die hier dargelegten Grundsätze billigen oder mißbilligen, so wird man doch zugestehen müssen, daß bei einer Gesammtverwendung des Schulvereins von 1,050,000 fl. für das deutsche Schulwesen weit eher Grund zu der Klage vorhanden ist, daß nicht eine größere Anzahl israelitischer Schulen den gestellten Bedingungen entspricht, als zu dem Vorwurfe, daß die verhältnißmäßig unbedeutende Summe von 8830 fl. zur Unterstützung von Schulen dieser Art verwendet wurde." Das Rundschreiben fährt dann wie folgt fort: „Auffallend muß es auch erscheinen, warum Herr von Schönerer, der ja durch 6 Jahre dem Aufsichtsrathe des Schulvereins augehörte, ungeachtet der angeblichen Vergeudung der Vereinsmittel noch im Jahre 1885 den Bericht des Aufsichtsrathes mitunterfertigte, obwohl in demselben die folgende Stelle vorkommt: „Der Aufsichtsrath erfüllt eine angenehme Pflicht, indem er auch im heurigen Jahre seine vollste Anerkennung und seinen aufrichtigen Dank dem geehrten Vereinsausschusse, insbesondere den hochverdienten Functionären und Mitgliedern des engeren Ausschusses für ihre einzig dastehende aufopfernde Thätigkeit öffentlich ausspricht." Entweder hat demnach Herr v. Schönerer damals dieses Schriftstück gegen seine Ueberzeugung unterfertigt, oder seine später aufgestellte Behauptung von der Verschleuderung des Vereinsvermögens enthält eine absichtliche Unwahrheit. Wir überlassen es den Anhängern des Herrn v. Schönerer, zu beurtheilen, ob und inwieweit dieser nach ihren Anschauungen seine Pflicht als Aufsichtsrath erfüllt hat oder nicht. Dagegen müssen wir hervorheben, daß er bei einer anderen Gelegenheit seine Pflicht zweifellos nicht erfüllt hat. Es war dies im Dezember 1885, als ein tschechisches Blatt die lügnerische Behauptung aufgestellt hatte, daß die Schulvereinsgelder zur Erhaltung von Preßbureaux verwendet werden, und Herr v. Schönerer sich weigerte, eine diesbezügliche Erklärung des Aufsichtsrathes mit zu unterfertigen. Die „Unverfälschten deutschen Worte" haben in Nummer 8 vom 16. April d. I. den aus diesem Anlasse zwischen dem Obmann des Aufsichtsrathes vr. Schwingeuschlögl und Herrn v. Schönerer stattgefundenen Briefwechsel angeblich wortgetreu veröffentlicht. Auffallend ist dabei nur, daß gerade das wichtige Schreiben des vr. Schwingenschlögl vom 11. Dez. 1885 weggelassen wurde. Neuerdings läßt nun Herr von Schönerer erklären, wir mögen doch den Brief veröffentlichen, er sei ja nicht verpflichtet, sich Briefe des vr. Schwingenschlögl aufzuheben. Die „Mittheilungen" drucken diesen Brief ab, der folgende Hauptstelle enthält: „Verzeihen Sie, daß ich nochmals auf die Ihnen am 8. d. eingesandte Erklärung zurückkomme, allein Ihr geschätztes Telegramm von gestern veranlaßt mich hierzu. Ich berühre gar nicht die Haltung des Hrn. vr. Weitlos gegenüber der Akademischen Ortsgruppe und Ihre werthe Ansicht hierüber. Im vorliegenden Falle handelt es sich lediglich um die Frage der reinen Hände der Leitung des Deutschen Schulvereins, beziehungsweise ihres Obmannes. Und da ist nun meine bescheidene Ansicht die, daß — wenn die Ueberzeugung von der reinen Hand des Obmannes so fest steht wie hier — dem vr. Weitlof selbst sein erbittertster Gegner eine Vertrauenskundgebung nicht vorenthalten darf. Eine solche Vorenthaltung muß aber in den Augen eines Dritte» mindestens mit sonderbarer Kritik dann betrachtet werden, wenn sie von einem Mitgliede des Aufsichtsrathes ausgeht, jenes Organes, das satzungsgemäß über die correcte Gebahrung mit den Vereinsgeldern zu wachen berufen ist und sich stets die obenerwähnte Ueberzeugung verschafft hat. Höher als der Obmann, als dessen Gegnerschaft — steht der Deutsche Schulverein selbst, und da die nichtswürdige Verleumdung der tschechischen — Feder die Axt eigentlich an diesen anlegt, konnte und durfte der Aufsichtsrath, den diese Jauche des tschechischen Blattes doch indirert auch bespritzt, nicht schweigen." Darauf gab Schönerer telegraphisch folgende denkwürdige Antwort: „Bis zur Austragung der Angelegenheit mit der Akademischen Ortsgruppe bin ich nicht willens, die Erklärung zu unterschreiben, und werde ich ohnedies, wenn der Obmann und der Ausschuß gegen die Akademische Ortsgruppe offen Stellung nehmen werden, meine Stelle als Aufsichtsrath niederlegen." Also Herr v. Schönerer weigert sich gegen seine bessere Ueberzeugung, eine Erklärung zu unterschreiben, durch welche die durch ein tschechisches Schandblatt versuchte Ehrabschneidung zurückgewiesen wird, blos deshalb, weil die Männer, welche gegen jene Verleumder in Schutz genommen werden sollen, in einer ganz verschiedenen Angelegenheit anderer Meinung sind als er. Uebrigens hat Herr v. Schönerer seine ausgesprochene Absicht, aus dem Aufsichtsrathe auszntreten, bald darauf verwirklicht. Auffallend muß es erscheinen, daß er sich zu diesem Schritte so leicht bestimmen ließ, während er bei .früheren Hauptversammlungen, so namentlich im Jahre 1883

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