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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1886-11-16 · Heft 47 (16.11.1886) · p. Seite 744

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
50 (1886)
Issue
Heft 47 (16.11.1886)
Date
1886-11-16
Page
Seite 744 (sequence 8)
Language
German
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744 Karl Henninger und Justus Fischer. In der Nacht zum 24. August, gegen 11 Uhr, entspann sich auf dem Verdeck eines von Schöneberg kommenden Pferdebahnwagens in der Nähe der Mauerstraße eine Prügelei, wobei das Blut in Strömen floß, bis ein Schutzmann die Hauptschläger mit zur Wache nahm. Es stellte sich dort heraus, daß mit Stöcken und Schirmen geschlagen worden war und Henninger eine Kopfwunde davongetragen hatte, die einen Verband nöthig machte. Wie immer in solchen Fällen, so gingen auch hier die Darstellungen der Betheiligten über Ursachen und Verlauf der Prügelei weit auseinander, wenn auch der Kernpunkt ziemlich übereinstimmend geschildert wurde. Nach der Schilderung eines beiden Parteien gleich fernstehenden jungen Mannes, der s. Z. als Zeuge mit zur Wache gegangen war, hat sich der Vorfall so zugetragen: Als an jenem Abend die drei Angeklagten das Verdeck des Pferdebahnwagens bestiegen, begann der Kaufmann Justus Fischer, der angetrunken war, auf die Juden zu schimpfen. Als einige Fahrgäste darüber lachten, setzte Fischer hinzu, daß man jetzt nicht mal mehr auf den Decks der Pferdebahnwagen von den Juden verschont bleibe. Bei diesen Worten erhob sich der Angeklagte Mankiewicz mit der Bemerkung: „Unterlassen Sie doch an solchem Orte derartige Redensarten. Ich bin Jude und werde dadurch beleidigt!" Nunmehr soll nach dem Zeugniß des Beobachters der ganzen Scene der später verletzte Kaufmann Henninger über die Bankscheide geklettert sein und den Angeklagten Mankiewicz bei der Brust gepackt haben, woraus sich dann die allgemeine Prügelei entwickelte. Die Glaubwürdigkeit des Zeugen, mit dessen Darstellung die der Angeklagten vollkommen übereinstimmte, wurde vom Gerichtshof sorgfältig geprüft. Der Gerichtshof schloß sich der Ansicht der Vertheidiger an, daß die Herausforderung zweifellos auf Seiten der beiden Belastungszeugen lag, daß es mindestens unaufgeklärt ist, wer zuerst zu Thätlichkeiten übergegangen ist und bei der allgemeinen Schlägerei eine Feststellung bezüglich der Verantwortlichkeit für die Verletzung nicht getroffen werden könne. Es erfolgte daher die Freisprechung der Angeklagten." Berlin, 5. Nov. (Privatmitth.) Die Erlebnisse der letzten Jahre haben uns gelehrt, aufmerksam zu sein, wo wir unsere Gegner zu suchen haben, ich meine nicht die, die mit ihrer Gesinnung im Schatten bleiben, sondern die bei Gelegenheit offen damit hervortreten oder sie doch verrathen. Es muß uns hierbei natürlich das gewissermaßen neutrale Gebiet am meisten beschäftigen, wo die politische Meinung nicht so bestimmt sich kennzeichnet, wie etwa bei den Confervativen und den Freisinnigen. In diesen Tagen fand eine Versammlung der hiesigen Nationalliberalen statt, um zu beschließen, ob sie bei ver bevorstehenden Ersatzwahl zum Reichstage im ersten Berliner Wahlbezirke für den Candidaten der Conservativenstimmen odereinen eigenen Candidaten aufstellen wollen. In der Diskussion ließ sich auch ein Rechtsanwalt vr. Rosenfeld vernehmen, indem er gegen den Candidaten der Conservativen protestirte und meinte: die nationalliberale Partei will doch zuerst eine liberale sein." Alsbald erschollen aus der Versammlung die Zurufe: „Nein, eine nationale," „wir stehen den Juden nicht nahe!" Rosenfeld fuhr fort: „Ich kann mich für Stöcker nicht entscheiden," worauf der Zuruf: „das wollen wir Ihnen glauben!" Ein Anderer erklärte, daß er bei der letzten Wahl für Stöcker gestimmt habe. Diese Aeußerungen, welche in der Versammlung der Zustimmung nicht entbehrten, veranlaßten, um wieder zu beruhigen, einen Restaurateur Müller zu dem Ausruf: „Wir wollen keinen Antisemitismus, keine Confessionsstreitigkeiten!" (Beifall). Was den letzten Punkt betrifft, so behauptet das Centrum stets, die Nationalliberalen seien die eigentlichen Träger des Culturkampfes gewesen. Jedenfalls bezeugt der Verlauf dieser Versammlung daß die nationalliberale Partei hinsichtlich des Antisemitismus aus sehr gemischten Elementen besteht. Frankfurt, 3. November. Der seit Kurzem emeritirte Emser Bezirksrabbiner Herr Dr. Hochstädter, welcher jetzt hier wohnt, erhielt von der königl. Regierung das nachfolgende Schreiben: Wiesbaden, den 4. October 1886. Ew. Wohlgeboren haben Sich in Folge Ihres hohen Alters veranlaßt gefunden, aus Ihrem Amte als Bezirksrabbiner des Rabbinatsbezirkes Ems auszuscheiden. Beinahe 50 Jahre haben Ew. Wohlgeboren im Interesse der Israeliten des mir unterstellten Verwaltungsbezirkes gewirkt, und nachdem Sie zunächst längere Jahre als Religionslehrer und Prediger der Kultusgemeinden in Heddernheim und Langenschwalbach thätig waren, noch 35 Jahre lang das Amt eines Bezirksrabbiners bekleidet. Ich darf Ihr Ausscheiden aus dem Dienste nicht vorübergehen lassen, ohne Ihnen Namens der königlichen Staatsregierung besonderen Dank und Anerkennung für Ihre segensreiche Wirksamkeit auszusprechen! Der königl. Regierungspräsident v. Wurmb. Posen, 4. Nov. Stadtverordnetenversammlung vom 3. d. M. lieber den Entwurf zu einem Regulativ für die Gemeinde-Einkommensteuer in der Stadt Posen berichtet im Namen der Finanzkommission Stadtv. Manheimer. Danach ist eine Abänderung des bisherigen Regulativs vom 22. Oct. 1874 in Folge eines neueren Gesetzes erforderlich geworden, und hat demnach der Magistrat überhaupt ein neues Regulativ entworfen. Dasselbe enthält 19 Paragraphen, und soll, unter Aufhebung des bisherigen Regulativs mit dem 1. April 1887 in Kraft treten. Der Referent geht die einzelnen Paragraphen des Regulativs durch; eine besondere lebhafte De-

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