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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1886-11-16 · Heft 47 (16.11.1886) · p. Seite 743

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
50 (1886)
Issue
Heft 47 (16.11.1886)
Date
1886-11-16
Page
Seite 743 (sequence 7)
Language
German
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743 %><üX\AVi^yYia,c fyiAscfyCcAA,. Deutschland. Berlin, 4. Nov. (Privatmitth.) Wie alle drei Jahre finden am 30. Nov. c. Wahlen für die Repräsentantenversammlung in der hiesigen Gemeinde statt. Gewöhnlich gehen diese mit verhältnißmäßig geringer Betheiligung vor sich und werden in der Regel die ausscheidenden Mitglieder wiedergewählt. Dies Mal gilt es drei Neuwahlen für verstorbene Repräsentanten. Ob deshalb die Wahlbetheiligung größer und eine gewisse Wahlbewegung stattfinden werde, wird sich zeigen. Es ist eben weniger ein Kampf der Parteien als ein Wettstreit um diese oder jene Persönlichkeit. Es ist dies sicherlich ein ehrendes Zeichen für eine so zahlreiche Gemeinde, daß an irgend einen tief gehenden Hader nicht zu denken ist, vielmehr in ihr Friede und einiges Zusammenwirken besteht, und dies, wo das Austrittsgesetz die Spaltung gar sehr erleichtern würde. Es könnten nun Viele meinen, es käme dies aus der Gleichgültigkeit, dem religiösen Jndifferentismus, so daß die Mehrheit sich um die Angelegenheiten der Gemeinde garnicht kümmere. Dies wäre aber aus mehrfachen Gründen falsch. Selbstverständlich giebt es in einer Masse von mehr als 60,000 Seelen allzu viele Jndifferentisten, Religionslose, ja der Religion ungünstig Gesinnte. Aber es ist sicher schon ein Jrrthum, anzunehmen, daß Zank und Streit da nicht bestehen können, wo der Jndifferentismus in Blüthe steht. Man kann allzu oft, wenn ein Streit entbrannt ist, religiös völlig indifferente Menschen sich am heftigsten an dem Hader betheiligen sehen; man kann Leute z. B. für die Piutim ins Feld ziehen sehen, die seit Jahrzehenden keinen Pint gesagt haben. Und ebenso können sich unter einer so großen Zahl Menschen genug Hitzköpfe finden, um einen Alarm zu verursachen. Der beste Gegenbeweis aber wird dadurch geliefert, daß in der hiesigen Gemeinde die verschiedenen religiösen Parteien wirklich bestehen und jede derselben im Schoße der großen Gemeinde eine kleinere gebildet und ihre Synagoge und Religionsschule hat. So besteht die Reformgemeinde, die den äußersten linken Flügel einnimmt, bereits seit 1845; die orthodoxe Partei hat ihren Rabbiner und ihre Synagoge, ja sogar mehrere. Außerdem existiren auch sog. gemäßigte. An Entschiedenheit der Ansichten und an Thatkraft fehlt cs also nicht. Aber alle diese bestehen in Frieden neben einander und finden in der Gesammtgemeinde ihre Vereinigung. Die Hauptursache dieses einheitlichen Charakters liegt demnach in der richtigen Organisation und der correcten Haltung der Gemeinde. Wir bekennen uns zu der Ansicht, daß die in dem bekannten Gesetze vom 23. Juli 1847 gegebene und durch den ganzen preußischen Staat durchgeführte Verfassung der jüdischen Gemeinden, analog der Städteordnung, eine sehr wohlthätige Wirkung für die Gemeinden gehabt hat. Jede religiöse Ansicht kann ihre Vertretung in die Repräsentantenversammlung bringen, und diese überhaupt ist verpflichtet, von aller Persönlichkeit abzusehen und lediglich die Bedürfnisse der Gemeinde in Betracht zu ziehen. Wenn nun im Ganzen die hiesige Gemeinde auf dem Boden der gemäßigten, dem historischen Jndenthume sich anschließenden Reform steht, so hat sie ihre Fürsorge auf alle vorhandenen Richtungen erstreckt. Sie unterhält zwei gemäßigt reformirte und eine orthodoxe Synagoge, gewährt der Reformgemeinde ebenso wie der specifisch orthodoxen Gemeinde eine Unterstützung; sie unterhält zwei Gemeindeschulen und drei Religionsschulen, das vorzüglich eingerichtete Krankenhaus, giebt einen Zuschuß zu dem (Reichenheim'schen) Waisenhause, Armenwesen und Friedhöfe sind aufs angemessenste hergestellt. Bei solchem Verhalten würde es schwer sein, einen dauernden Streitpunkt zu finden, und wenn auch noch manches zu wünschen bleibt, so steht doch immer der Weg offen, um es zu erreichen. Bestrebungen, die einen specifischen Charakter haben, wie die beiden neben einander bestehenden Rabbinerlehranstalten, bleiben von der Gemeinde als solcher unberührt. Ebenso können sich nach Belieben, natürlich nur mit obrigkeitlicher Bewilligung, innerhalb der Gemeinde Vereine aller Art bilden, ohne von der Gemeindeverwaltung behelligt zu werden. Der Deutsch-Israelitische Gemeindebund ebenso wie der Verein Esra für Colonisirung Palästina's, Zweige der Bne Berith, des Vereins für Waisenpflege in Jerusalem re. bestehen und entwickeln sich unabhängig, je nachdem sie Mitglieder für sich gewinnen. Doch darf man bei alledem nicht vergessen, daß die antisemitische Wühlerei, die ja ihren Hauptheerd in der Hauptstadt des deutschen Reiches hatte, viel dazu beigetragen hat, das Gefühl der Zusammengehörigkeit wieder zu stärken und es zum Bewußtsein zu bringen, daß selbst in unserer Zeit ein gewisses gemeinsames Interesse für die Juden besteht, das über einzelne Differenzen hinwegzu» sehen nöthigt. — Ein Curiosum muß wohl hier eine Stelle finden, weil es einen Einblick in die hier immer noch vorhandene, schmähliche Gesinnung gewährt. Der Bericht hiesiger Blätter darüber lautet wie folgt: „Eine Prügelei auf dem Berdeck eines Pferdebahnwagens, bei welchem sich Antisemiten und Semiten als schlagfertige Parteien gegenüber standen, hatte gestern vor dem hiesigen Schöffengericht ein Nachspiel. Angeklagt waren die Kaufleute Gustav Mankiewicz, Franz Goldschmidt und Josef Davidsohn, ihre Gegner die Kaufleute

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