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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1886-10-26 · Heft 44 (26.10.1886) · p. Seite 693

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
50 (1886)
Issue
Heft 44 (26.10.1886)
Date
1886-10-26
Page
Seite 693 (sequence 5)
Language
German
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693 synagogaler Gesäuge dem religiösen Bedürfniß theilweise genügt wurde. Inzwischen haben wohl alle Gemeinden des gebildeten Europa und selbst die orthodoxen ihren Gottesdienst geändert. Wenn aber die Neuerungen allgemeine Befriedigung nicht hervorriefen, so liegt dies zunächst darin, daß alles Nene seine Position sich erst erkämpfen muß, wie ja das auch bei der Einführung des Gebetes, noch mehr bei den Pijutim geschehen ist, und ferner darin, daß man oft in revolutionärer Weise den Gottesdienst umgestaltete, sodaß eine große Anzahl von Männern ihren gewohnten Gottesdienst in der modernen Hülle nicht mehr erkannten und deshalb, so sehr sie sonst mit den religiösen Anschauungen der Vergangenheit zerfallen waren, doch bei dem alten Ritus blieben. Man übersah hauptsächlich, daß die religiöse Erbauung Sache der von Jugend auf anerzogenen Uebung sei und daß man deshalb bei einer Aenderung zunächst damit beginnen müsse, die Jugend zu dieser Uebung zu erziehen. Hierin liegt das Wesen des Jugendgottesdienstes, er soll in practischer Ergänzung des religiösen Unterrichtes die Anleitung zu einem jüdischen Leben sein. Daneben ist ein Zweites, die Rücksichtnahme auf äußere Verhältnisse. Der größere Theil der jüdischen Jugend ist bis in das reife Jünglingsalter hinein auf der Schule. Die Schule verwehrt es ihnen, am Gottesdienste der Erwachsenen Theil zu nehmen, daher muß für sie ein Gottesdienst geschaffen werden, der ein religiöses Bedürfniß in ihnen erweckt. Endlich ist noch ein dritter, nicht dem Judenthum allein eigener, sondern für alle Confessionen giltiger Factor, der auf den Jugendgottesdienst hindrängt: religiöse Erziehung ist ein Theilder allgemeinen Erziehung. Hat man nun die allgemeine Erziehung in die Hände der zuständigen, öffentlichen Factoren gelegt, so ist es nur consequent, wenn auch die religiöse Erziehung nicht der Willkür und dem Belieben der Eltern anheim gegeben wird, die zur Erfassung ihrer Aufgabe vielfach nicht fähig sind, sondern daß die Gemeinde sie in ihre Hand nimmt. Es fragt sich nun, wie ist ein solcher Gottesdienst zu gestalten, wenn er nutzbringend sein soll. . Zunächst muß der Jugendgottesdienst wie alle Cultusformen auf der Vergangenheit fußen. Etwas ganz Neues einzuführen, ist immer bedenklich, da es ja dem Volksleben fremd ist, wie dies der Versuch auf Politischem Gebiete oft genug gezeigt hat. Noch mehr als auf politischem, ist dies aber auf religiösem Gebiete der Fall. Die Religion wurzelt tief im Gemüthsleben der Menschheit; sie ist angeboren und ihre Erscheinungsform, d. h. die bestimmte confessionelle oder religiöse Richtung, ist an erzogen. Von dieser tief im Gemüthe wurzelnden Macht müssen wir Gebrauch machen. Es wird demnach nur möglich sein, eines der herkömmlichen Gebete, sei es Mussaph oder Minchah, je nach dem lokalen Bedürfnisse, in den Jngendgottesdienst einzubeziehen. Damit wird denn auch die vorhin erwähnte erziehliche Aufgabe des Religionsunterrichtes zum Theil geleistet sein. Unser Religionsunterricht leidet unstreitig an zu viel Theorie. Es ist ja wohl kein Zweifel, daß eine richtige Handhabung des biblischen Geschichtsunterrichtes, die sich von dem oft beliebten, trockenen Moralisiren ferne hält, dafür aber das religiöse Moment in den Vordergrund rückt, ohne das pragmatische zu vernachlässigen, der religiösen Erziehung wesentliche Dienste leistet. Man muß unbedingt zugeben, der Unterricht in jüdischer Geschichte sei nicht nur in wissenschaftlicher, sondern auch in religiöser Beziehung fruchtbringend, und doch ist nicht zu zu läugnen, daß im Großen und Ganzen vielleicht auf Grund des Herkommens, welches ja keine andere religiöse Bildung kannte, unser Unterricht mehr der Lehre als dem Leben zu statten kommt. Noch mehr gilt das Gesagte von der eigentlichen systematischen Religionslehre, wo bei dem Widerspruche, welchen das Alltagsleben uns entgegensetzt, der Unterricht wieder nur ein gelehrter sein kann. Feste Gebete und Ceremonialgesetze bleiben immer relativ wichtige Theorie, wenn sie nicht im practischen Leben ihre Anwendung finden, und der dogmatische Theil der Religionslehre ist im Judenthum zu flüssig, als daß man ihn in Form eines Catechismus dem Unterrichte einverleiben könnte. Zwingend ergiebt sich daher aus unseren Ausführungen die unbestreitbare Thatsache, daß der Jugendgottcsdienst eine erwünschte Ergänzung des Religionsunterrichtes nach der practischen Seite hin bilden werde. Man hat eingeweudet, die Jugend soll früh ihre Zusammengehörigkeit mit der Gemeinde erkennen und dann wäre ein Jugendgottesdienst eigentlich vom Uebel. Dagegen läßt sich sagen, daß ein großer Theil der Jugend, besonders in den Städten, an dem Gottesdienste der Erwachsenen nicht Theil zu nehmen vermag, weil ihm die nöthige Praxis in dem so sehr complicirten Gebetbuche fehlt, und noch mehr ist der Umstand maßgebend, daß die Schule in vielen Fällen geuöthigt ist, die Gewöhnung an den Synagogenbesuch in die Hand zu nehmen. In allen diesen Fällen wird es von gutem Erfolge begleitet sein, wenn die Jugend von der Schule aus an den Cultus, sowie an die Lehre gewöhnt wird, nach den Worten des Spruchdichters (XXII. 6): „Gewöhne den Knaben an seinen Weg, auch wenn er alt wird, wird er nicht weichen davon." Wir kämen nun zum allgemeinen Gesichtspunkte, tvelcher, wie dies unlängst auch von christlicher Seite zur Discussion gestellt wurde, den Jugendgottesdienst nicht gerade für die am Sabbath in der Schule beschäftigte jüdische Jugend, sondern für die Jugend überhaupt aus allgemeinen pädagogischen Gründen für nothwendig betrachtet. Es ist wohl nicht zu

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