Mannheim
Compact Memory

Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1886-10-19 · Heft 43 (19.10.1886) · p. Seite 682

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
50 (1886)
Issue
Heft 43 (19.10.1886)
Date
1886-10-19
Page
Seite 682 (sequence 10)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
97% known words query
IRI
…/3224737-3227609-3227653--43911-3264299
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

m ©erlitt, 10. Öct. Einige Blätter brachten die Nachricht, der deutsche Kaiser habe dem Sultan von Marokko als Geschenk einen Talmud in zwölf prachtvoll gebundenen gr. Oktavbänden gesandt. Es war vorauszusetzen, daß hierin ein Jrrthum liege. Das „Berl. Tagebl." theilt nun mit, daß dieses Geschenk nicht für den Sultan, sondern für den Oberrabbiner von Marokko bestimmt sei, der zugleich die Würde eines österreichischen Consuls bekleidet und sich vielfache Verdienste um die deutsche Sache erworben haben soll. — Daß die Persönlichkeit Ludwig Löwe's eine recht bedeutende gewesen, wird durch mancherlei Thatsachen gekennzeichnet. Die freisinnige Partei ist in nicht geringer Verlegenheit, wen sie bei der Ersatzwahl in den Reichstag als Candidaten aufstellen solle? Der erste Wahlbezirk Berlins ist nämlich ein kritischer. Viele, der gemäßigten Gesinnung Angehörige, stimmten für Löwe wegen seiner Persönlichkeit und seiner Bedeutung als Industrieller. Viele Juden des Bezirks stimmten für ihn, obschon sie der Mittelpartei zuneigen, weil ihn gerade die Antisemiten aufs Schmählichste angriffen. Diese Momente wiegen in dem bevorstehenden Wahlkampf sehr schwer. — Der „Reichsbote" veröffentlicht das folgende hectographirte Anschreiben. Berlin, 9. Juni 1886. Vertraulich. Sehr geehrter Herr! Der Proceß Stöcker gegen den Redacteur Bommert in Siegen ist nun endgültig vom Reichsgericht zu Ungunsten Stöcker's entschieden und dabei die Notorietät der bekannten Aeußerung des Kronprinzen gegen die Antisemitenbewegung gerichtsseitig festgestellt worden. Es handelt sich nun noch um die Bezahlung der Anwaltskosten mit 600 Mark. Der Rechtsanwalt, ein braver Parteimanir, kann nicht ganz auf Vergütung verzichten; er hat drei Mal in Siegen plaidiren müssen, wozu wegen der längeren Fahrt jedes Mal zwei Tage nöthig waren, und hat außerdem sehr viel Zeit und Mühe auf die Sache angewendet. Vermögen besitzt derselbe nicht. Unter diesen Umständen kann ich mich dem Ansinnen nicht entziehen, die Aufbringung der erforderlichen Mittel im befreundeten Kreise zu versuchen; ich richte deshalb auch an Sie die dringende Bitte, einen Beitrag zu diesem Zwecke gefälligst leisten zu wollen. Hochachtungsvoll Ludwig Löwe. Was das Organ Stöcker's mit der Veröffentlichung dieses Briefes beabsichtigt, ist nicht erkennbar. Denn unserer Meinung nach gereicht er Löwe zur Ehre. Es handelt sich nicht um einen vorher abgemachten Lohn für eine Agitation, sondern um eine Entschädigung für die Vertheidigung und eine sehr mäßige, eines Angeklagten, den alle gerichtlichen Instanzen frei gesprochen. — Herr Bildhauer Paul Pietsch in Berlin hat, wie wir hören, eine Büste Ludwig Löwe's modellirt. Die Büste ist nicht auf Bestellung gefertigt, sondern steht zum Verkauf. Vom Rhein, 10. Oktober. (Privatmitth.) Wer täglich mehrere Zeitungen liest, wird durch die vielen Proceffe und Berurtheilungen über Wucher, welche christliche Uebelthäter betreffen, so wie durch die in erschreckendem Maße sich mehrenden betrügerischen Unterschlagungen seitens Staats- und städtischer Beamten überzeugt werden, daß der Vorwurf, daß die Juden Wucher treiben, völlig ungerechtfertigt ist, da dieses Verbrechen von Juden nicht mehr als von Christen begangen wird. In einer soeben erschienenen antisemitischen Schrift, die sich, wie es jetzt beliebt ist, einen gewissen Schein der Unparteilichkeit giebt, wird jener Borwurf wiederum auf alle Juden verallgemeinert und der Einwand der Unwahrheit damit erwidert: Wenn die Juden wirklich den Wucher aus ihrer Mitte tilgen wollten, so müßten die jüdischen Gemeinden Front dagegen machen und alle Wucherer aus ihrer Mitte ausstoßen. Im Laufe der antisemitischen Agitation hat man dieses Verlangen schon wiederholt ausgestellt, und doch ist nichts widersinniger. Wir verabscheuen den Wucher und den Wucherer nicht minder, als es die Christen thun; wir ziehen uns von Menschen, an denen dieser Makel haftet, so viel irgend möglich zurück und schließen sie aus unseren geselligen Kreisen aus. Die Religionsgemeinden aber als solche zu Schiedsrichtern der Individuen und zum Ausstößen anrüchiger Personen machen zu wollen, ist geradezu unsinnig. Die Gemeinde müßte ja dann eigene Gerichte für diese Angelegenheit installiren und sie mit Vollmachten zur Untersuchung und zum Aburtheilen versehen. Dies wäre aber ein Eingriff in die Rechtssphäre des Staates und würde die Gemeinde und ihre Bevollmächtigten vor den Strafrichter führen. Auch findet Aehnliches in keiner Kirche statt. Die katholische Kirche z. B. weiß gegen Ketzer und gegen Personen, welche die kirchlichen Vorschriften nicht ausüben oder verleugnen, sehr streng aufzutreten. Aber gegen weltliche Verbrecher schreitet sie nicht ein, sucht sie durch kirchliche Mittel zu bessern, stößt sie jedoch nicht aus. Selbst den Mörder begleitet sie durch einen Geistlichen auf dem Gange zur Richtstätte. Wie kann man daher an eine Religionsgemeinde eine solche Forderung stellen! Dies ist freilich sehr einfach und wird jeder Unbefangene sich selbst sagen. Aber die Hetzer suchen dem Volke alles Mögliche vorzuspiegeln, um nur die Gesammtheit der Juden für die Vergehen Einzelner, die sie nicht verhindern kann, so wenig wie die christliche Kirche bei ihren Bekennern ihrerseits, verantwortlich zu machen und anklagen zu können. Gerade unter diesen Umständen trägt der jüdische Verbrecher eine doppelte Schuld, weil er den Judenfeinden eine Handhabe bietet, die Gesammtheit der Juden anzuschuldigen. Dies ist eine alte Geschichte, und das Judenthum hat hierfür einen alten Ausdruck, nämlich den des Chillul Haschem, d. h. „Entweihung des Namens Gottes", nämlich des ganzen Judenthums, und in den Augen der Juden ist dies ein sehr arges Vergehen.

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.