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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1886-10-12 · Heft 42 (12.10.1886) · p. Seite 661

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
50 (1886)
Issue
Heft 42 (12.10.1886)
Date
1886-10-12
Page
Seite 661 (sequence 5)
Language
German
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661 Cap. 12. B. 3 ist stets nur von der Mila, nirgends von Meziza die Rede. Dem Gebote des Mohel: upara umazaz deine hamila kann als einer späteren Dichtung angehörig wohl kaum irgend welche maßgebende legislatorische Bedeutung beigelegt werden. Ja selbst die Hauptquelle der Meziza, der Schulchan Aruch, Jore Dea 261, 2 giebt uns in der Motivirung der Meziza zur gleicher Zeit den triftigsten Grund für ihre Abschaffung an die Hand; die Aussaugung des Blutes wird daselbst empfohlen, um einer späteren Nachblutung aus entfernteren Theilen vorzubeugen „kede sclielo jabo lidei sekana“ damit das Kind nicht in Lebensgefahr komme. Nun denn — in den medicinischen Anschauungen früherer Jahrhunderte, der Entstehungszeit des Schulchan Aruch, mochte es sicher bona fide gehandelt sein und für zweckmäßig gelten, wenn man von der Aussaugung der Wunde eine günstige Beschleunigung des Heilungsprocesses erwartete; heutigen Tages, wo jene Anschauungen längst von der Wissenschaft als irrig erwiesen worden sind, wo wir die glänzendsten Leistungen der Chirurgen gerade dem strengsten Fernhalten jeder äußeren Jnfectionsmöglichkeit von der Wunde verdanken, heute ist es eine Forderung der Humanität und sicher im Sinne der Autoren des Schulchan Aruch gehandelt, die als schädlich erkannte Meziza zu unterlassen, gleichfalls: ,kecke schelo jabo lidei sekana“, damit des Kindes Leben nicht leide, denn wie es an derselben Stelle Cap. 263, 1 heißt „sekanoth nephaschoth doche et hakol“ „die Lebensgefahr verdrängt Alles", mithin auch eine nicht biblisch gebotene Satzung wie die Meziza. Daß die rituelle Nebensächlichkeit derselben auch von maßgebendster theologischer Seite nicht in Abrede gestellt wird, dafür spricht die Thatsache, daß die Regierungen von Baden und Württemberg vor einigen Jahren die Meziza verboten haben, ohne daß die berufenen Bertheidiger unserer Glaubenssatzungen, die Rabbiner und Prediger jener Länder, dagegen Einsprache erhoben hätten; bei dem großen Interesse, welches gerade in neuester Zeit von Staatswegen dem physischen Gedeihen der Bevölkerung, speciell der Hygiene, gewidmet wird, ist mit großer Wahrscheinlichkeit anzunehmen, daß auch andere Staaten dem Beispiele Badens und Württembergs folgen werden und wäre cs sicher politisch weise gehandelt, wenn das Judenthum die staatliche Intervention nicht erst abwartet, sondern selbst die Initiative aus sich heraus ergreife zur allgemeinen Abschaffung der Meziza. Uebrigens ist die Erkenntniß von der Gefährlichkeit der Meziza nicht erst neueren Datums; schon der zu Anfang dieses Jahrhunderts hochberühmte Berliner Chirurg Rust berichtet in seiner Helkologie § 294 Anmerkung 2, von einer 1805 in der Judenstadt zu Krakau unter den neugeborenen Säuglingen ausgebrochenen Geschwürsepidemie an den männlichen Genitalien, derentwegen er zu Rathe gezogen worden sei. Die Untersuchung der Mütter, Ammen und Hausgenossen hätte nichts zur Aufklärung dieses seltsamen Phänomens ergeben, die Krankheit habe immer weiter um sich gegriffen, fast jeder neugeborene Judenknabe habe Schankergeschwüre unzweifelhaft syphilitischen Charakters bekommen. Da sei es ihm (Rust) ausgefallen, daß kein weiblicher Säugling, sondern immer nur die Neugeborenen männlichen Geschlechts und zwar stets wenige Tage nach der Beschneidung von dieser Krankheit befallen wurden; er habe verlangt, der nächsten Beschneidung selbst beiwohnen zu dürfen, dabei habe er das Aussaugen desBlutes mit den Lippen seitens des Operateurs gesehen; die sofortige Untersuchung dieses Mannes habe ergeben, was Rustvermuthethätte „die ganze Mund-und Rachenhöhle des Mohel sei mit venerischen Geschwüren besät gewesen und sei auf diese Weise den Neugeborenen das syphilitische Contagium eingeimpft worden. Ganz ähnliche Ansteckungsfälle seien in den Rheinprovinzen vorgekommen und hätten ein amtliches Einschreiten des Ministerii veranlaßt. In den 60 er Jahren hat Professor Emmat in Bern mehrfach diphteritische Infektion der Beschneidungswunde durch die Meziza beobachtet, was bei der gerade gegenwärtigen Häufigkeit des Vorkommens dieser so verhängnißvollen Krankheit von großer Bedeutung ist. Im Anschluß hieran möchte ich noch ausdrücklich hervorheben, daß die Beseitigung der Meziza nicht nur im Interesse des gefährdeten Säuglings und dessen Familie, sondern auch des nicht minder bedrohten Mohel's zu fordern ist; es existirt selbstverständlich nicht nur die Möglichkeit der aktiven Ansteckung des Kindes durch den Mohel, sondern auch einer passiven des Mohel durch ein syphilitisches Kind in Folge des Aussaugens von der Mundschleimhaut aus. Die Merkmale hereditärer (angeborener) Syphilis sind nicht immer für den Laien so prägnant erkennbar, um den Mohel zur Abstandnahme von der Beschneidung zu veranlassen; habe ich doch selbst in einem Falle meiner Praxis nur durch konsequentes, dem Mohel anscheinend unbegreifliches Hinausschieben der Beschneidung denselben vor der sichern Infektion schützen können, bis der Tod des Kindes mich aus dem Dilemma erlöste, den Mohel entweder der Ansteckungsgefahr sich aussetzen zu lassen, oder durch Darlegung der mir bekannten Thatsachen die Eltern des Kindes ihm gegenüber blosstellen zu müssen, eine bei der Vertrauensstellung des Arztes höchst peinliche Lage; um wieviel größer diese Ansteckungsgefahr für den Operateur an weniger bevölkerten entlegenen Orten, namentlich auf dem Lande sein dürfte, wo nicht immer eine vorherige ärztliche Untersuchung des Kindes flattfinden kann, liegt wohl auf der Hand. Aber auch abgesehen von der hoffentlich bald für immer beseitigten Meziza, muß von der rituellen Beschneidungs-Operation im Allgemeinen verlangt werden, daß dieselbe unter strenger Beobachtung der zur ungestörten Wundheilung nöthigen

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