Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 50 (1886)
- Issue
- Heft 41 (5.10.1886)
- Date
- 1886-10-05
- Page
- Seite 645 (sequence 5)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 95% known words query
- IRI
…/3224737-3227609-3227651--43872-3264258- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
645 und Gutes zu thun". An sich sei auch dies „eine Gabe Gottes". Aber die Gaben Gottes sind ein Ausfluß seines „Gerichts", das seinerseits zur rechten Zeit eintritt, dem Menschen gestattet, Recht oder Unrecht zu thun, — „jeglichem Willen ist eine Zeit gewährt" — das aber zur rechten Zeit über den Gerechten und Ungerechten und jegliche That aburtheilt (3, 17). Von hier ab erwägt der Vers, die Einwände, die gegen diese Lehre erhoben werden können. (Fortsetzung folgt.) Brünn, 22. Sept. Die Laien im Äudenthum. Ein Deitrag zur Lösung -er Gemeindeorganisationsfrage in Oesterreich. Von Di. G. Deutsch. Unserem Parlamente steht für die nächste Session eine schwere Aufgabe bevor, die Erneuerung des Zoll- und Handelsbündnisses mit Ungarn soll fertiggestellt werden, das Jahresbudget, welches gewöhnlich bis Ostern den Reichsrath beschäftigt, soll die Widersprüche aller Parteien überwinden; die politische Lage auf der Balkanhalbinsel dürfte auch noch manchen Gesprächsstoff geben und endlich soll außerdem das fast zum Mythus gewordene Gesetz zur Regelung der jüdischen Gemeindeverhältnisse durchberathen werden. Ob es dazu kommen wird, ist unter den gegebenen Umständen mehr als je fraglich; ob es dazu kommen soll, ist leider eine schwer zu beantwortende Frage, nachdem von hervorragender Seite die Mittheilung in Umlauf gesetzt wurde, daß die Regierung vorderhand nicht daran denke, eine aus Fachmännern und Laien zusammengesetzte Commission einzuberufen. Fachmänner und Laien sind Termini, vor denen der Jude unserer Zeit ein wahres Schaudern empfindet. Woher kommt das? Zunächst von der innern historischen Entwickelung des Judenthums. Das rabbinische Judenthum ist im Kampfe gegen den auf priesterlichen Vorrechten basirenden Saduzäismus erwachsen und hat daher immer das Prinzip von der Gleichheit aller Gemeindemitglieder vor Gott vertreten. Davon zeugen, wenn auch die spätere Sagenbildung manches entstellt hat, noch immer einige rabbinsche Gesetze, wie das Waschen der Hände vor der Mahlzeit, welches man nach ausdrücklichem Zeugniß des Talmuds von den Priestern entlehnte, die vor dem Genüsse der heiligen Speisen auf diese Weise sich reinigten. In diesem geschichtlich gewordenen Principe mag der erste Grund dazu gefunden werden, daß im Judenthum Niemand sich als Laie fühlen will. Ein weiterer Grund ist der, daß das Judenthum dem Liberalismus seine ersten politischen Erfolge dankt. In dem Kampfe, welchen die Aufklärung gegen den Clericalismus, so wie gegen den religiösen Obscurantismus überhaupt führte, sah der Jude mit Recht die Förderung seiner eigenen politischen Bedeutung; das war für ihn groß genug, um sich den Liberalismus voll und ganz anzueignen und ihn in allen seinen Consequenzen, also auch in der Bekämpfung des Priesterthums, auf sein eigenes Gebiet anzuwenden. Dabei vergaß der in doctrinären Anschauungen befangene Jude, daß er durch Bekämpfung des Einflusses des Rabbiners thatsächlich dem bekannten Ritter gleiche, welcher, erfüllt von dem Gedanken, er müsse die Welt befreien, in Ermangelung von etwas anderem, eine Hammelheerde für ein feindliches Heer ansah. Zur Entwickelung eines übergreifenden clericalen Einflusses gehört in erster Linie der dogmatische Begriff von dem muiuis clericum, d. h. einem durch Gott selbst gestifteten Stand, welchem einzig und allein der heilige Geist innewohnt. Ferner gehört dazu eine mit äußeren Machtmitteln ansgestattete, von der Staatsgewalt unterstützte kirchliche Behörde, welche die Geistlichen theils unterstützt, theils strenge überwacht. Endlich gehört dazu als oonäioio sine qua non eine Gemeinde, die sich nach der vorgezeichneten Richtung ohne weiteres lenken läßt. Da alle diese Bedingungen dem Judcnthume fehlen, so ist die Furcht vor hierarchischen Gelüsten der Rabbiner eine geradezu lächerliche, und wo sie ausgesprochen wird, ist sie entweder eine aus Gedankenarmuth entlehnte Phrase oder sie ist der Vorwand, hinter dem ein kleiner Gernegroß von Vorsteher seine eigenen absolutistischen Gelüste verbirgt. Ziehen wir kurz das Resultat aus dem Vorangegangenen, so crgiebt sich daraus, daß das Judenthum wohl keinen geweihten Priesterstand, aber einen sachverständigen Leiter in seinen religiösen Interessen haben kann und thatsächlich von jeher gehabt hat. Die talmudische Zeit hatte nach Analogie der durch Mose vollzogenen Erwählung Josuas die Sitte eingeführt, durch Händeauslegen die Ordination zum religiösen Rechtsspruch zu vollziehen. Das Mittelalter hatte durch Verleihung des Morenutitels dem Gelehrten das Recht zum rabbinischen Amte gegeben, und selbst äußerliche Ehrenbezeugungen wurden dem Rabbiner in bestimmter Form zuerkannt. Der Rabbiner hatte seinen Sitz immer neben der heiligen Lade im Tempel, er wurde der erste zur Thora gerufen, er erhielt, als der Morenutitel häufiger geworden, die Bezeichnung als More Morenu und in den deutschen Gegenden zeichnete er sich durch sein Aeußeres aus, indem er die polnische Tracht acccptirte und einen Voübart trug. So stand die Sache bis zum Beginne unseres Jahrhunderts, wo die Reformbewegung, welcher sich die Rabbiner zum größten Theile aufs Aeußerste wiedcrsetzten, die Gemeinden zur Selbsthülfe zwang, die infolge dessen sich daran gewöhnten, den Rabbiner in seiner religiösen Richtung zu be-