Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 50 (1886)
- Issue
- Heft 41 (5.10.1886)
- Date
- 1886-10-05
- Page
- Seite 642 (sequence 2)
- Language
- German
- Belongs to
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642 schränkt, der zu ungerechtfertigter drückender Last wird, ja daß sich aü!^ diesem Boden eine völlige Vernichtung des Individualismus, ei» sklavisches Aufgehen aller Individuen in das Gemeinwesen ausbildeu kann. Wie in dem Einzelwesen das Extrem des krassen Egoismus, so liegt im Gemeinwesen das Extrem nicht bloß der Ausbeutung, sondern auch der Vernichtung des Individualismus, aller persönlichen Freiheit. Hieraus entstand ein Kampf zwischen jenen beiden Momenten, der sich durch die ganze Geschichte des Menschengeschlechtes zieht, der noch heute unentschieden ist und nur darin einen Fortschritt bekundet, daß wir die Natur, Ziele und Mittel jener beiden Triebe klarer erkannt haben. — Werfen wir einen Blick auf diese Geschichte, so gewahren wir seit ältester Zeit eine Reihe von Staaten, in welchen die Gewalt des Gemeinwesens sich bis zur äußersten Grenze verstärkte und zwar im Despotismus, den monarchischen und hierarchischen, der in einer Hand die Macht über alle Individuen concentrirte, vor dessen Willkür, sie sei in Form eines Gesetzes oder eines Machtspruches in jedem einzelnen Falle ausgesprochen, weder Eigenthum, noch Leben, noch irgend ein Recht galt. Dann wieder erblicken wir Staaten, in welchen der Individualismus zur Ochlokratie ausartete, in welcher die Masse des Volkes durch das Votum aller Einzelnen die Gesammtheit beherrschte, bis sie zur Anarchie, zur Auflösung, zu einem neuen Despotismus oder zum Falle vor dem ersten Feinde führte. Die geschichtliche Erfahrung lehrt, daß die Entwickelung des Menschen nur aus der freien Bewegung seiner Individualität hervorgeht, während es in der Natur des Despotismus liegt, jede freie Bewegung zu unterdrücken und so die Gesammtheit rückwärts zu drängen oder zum Stillstände, zur Stagnation und Lethargie zu verdammen. Auch in der Gegenwart ringt der Individualismus um freien Spielraum, während im Gegensätze der Socialismus durch eine unnatürliche Gleichheit Aller jede Individualität vernichten will. — Inmitten aller dieser Kämpfe sehen wir i» der mosaischen Staatsverfassung den Versuch einer Ausgleichung und Versöhnung jener beiden natürlichen Triebe, den Versuch, einen friedlichen und dauernden Staat durch die Befriedigung Beider herzustellen. Von der einen Seite sichert die mosaische Staatsverfassung allen Individuen, einheimischen und fremden, die persönliche Freiheit, die Gleichheit vor deni Gesetze, also gleiches Recht, die Sicherheit des Lebens und des Eigenthums. Andrerseits legt sie den Individuen zu dauerndem Bestände des Gemeinwesens das Verbot des Götzendienstes und der Gotteslästerung, die Heilighaltung des Sabbaths, den Zehnten, die allgemeine Wehrpflicht, die Unveräußerlichkeit des Familiengutes, das Erlaßjahr u. s. w. auf, äußerlich auch durch die Wallfahrten zur gemeinsamen Cultusstätte, das Peßachlamm jedes Familienvaters, das abrahamitische Bundeszeichen bestätigt, wie sie endlich auch die Gesammtheit der Individuen durch ein gemeinsames Recht, z. B. Ehe- und Erbrecht zusammen band. Je mehr man sich in diese Materie vertieft, desto klarer erscheint in dieser Verfassung das Bestreben, die persönliche Freiheit zu stärken, ohne sie zur Zügellosigkeit entarten zu lassen, die Individuen aber auch als bewußte Glieder der Gesammtheit zusammen zu fassen durch alle religiösen, sittlichen und socialen Momente, um so diese Gesammtheit fähig zu machen, nach Innen und Außen zu bestehen und zum Heile Aller wirksam zu sein, die Nation zu erhalten und sie in ihren Eigenthümlichkeiten zu entwickeln. Ein eigenthümliches Beispiel solcher Ausgleichung und Vermittelung finden wir in dem Gesetze über den Jom Kippur, und dies ist wohl eine Seite, die an diesem erhabenen religiösen Feste noch nicht hervorgehoben worden ist. Wer das 16. Kapitel des 3. Buches Moses genau durchlieft, erkennt, daß das Fest der Vergebung der Sünden zunächst die Gesammtheit Israels in seinem Verhältniß der Verschuldung gegen Gott betreffen sollte. Das Verhältniß Israels zu Gott war äußerlich durch das in seiner Mitte befindliche Heiligthum repräsentirt, und deshalb bezog sich die Sündenvergebung vor Allem auf das Heiligthum selbst. Darum waren die vorgeschriebenen Ceremonien zuerst auf die Priesterschaft gerichtet, welche sich Verschuldungen gegen das Heiligthum zuzuziehen die meiste Gelegenheit hatte; dann erst auf das Volk in seiner Gesammtheit, dessen Verschuldungen und Missethaten überhaupt. So hat der Hohepriester zuerst „den Stier des Sündopfers für sich darzubringeu, daß er versöhne für sich und für sein Haus" (V. 6. 11.). Dann erst folgt das Sündopfer für das Volk, „daß er versöhne das Heiligthum wegen der Unreinheiten der Söhne Israels und wegen ihrer Missethaten in all' ihren Verschuldungen" (V. 15. 16.). In gleicher Weise legt der Hohepriester ein allgeuieiues Sündcnbekenutniß für sich, sein Haus und das gesammte Volk Israels ab (V. 21. 24.). Dann aber befiehlt das Gesetz, daß alle Söhne Israels, der Eingeborene und der Fremdling, sich an diesem Tage kasteien, sowohl leiblich als seelisch, damit sie versöhnt und von allen ihren Verschuldungen vor dem Ewigen rein werden (V. 29. 30. 31.). So umfaßt nach der biblischen Satzung das Versöhnuugsfest die Vergebung der Sünden, die Versöhnung mit Gott zuerst und in vollstem Maße für die Gesammtheit in Heiligthum, Priesterschaft und Volk; dann aber wendet sie sich an jeden Einzelnen, um sich durch Kasteien und Reue die Vergebung seiner Schuld für sich als Einzelnen zu erwerben. Es bietet uns dies ein charakteristisches Bild, wie in der Religion Israels zunächst die Gesammtheit und dann jedes Individuum in Betracht gezogen wird, und zwar das Individuum als Glied des Ganzen und in seiner Individualität. — Als der jüdische Staat vernichtet, das