Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 50 (1886)
- Issue
- Heft 40 (28.9.1886)
- Date
- 1886-09-28
- Page
- Seite 628 (sequence 4)
- Language
- German
- Belongs to
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patriotische und gemeinnützige Thätigkeit und ehrenhaften Charakter ausgezeichneten Juden sei. In diesem Sinne wird das Wort: „das Andenken der Gerechten gereicht zum Segen!" eine Wahrheit. Löwe reiht sich den Männern an, welche seit einem Jahrhundert, dem Judenthume entsprossen, bedeutendes geleistet und hervorragende Stellungen eingenommen, zu diesen jedoch immer durch die eigene Kraft und alle Hindernisse überwindend sich emporgeschwungen haben. — Die werthvolle Bibliothek des verstorbenen Dr. Zunz hat dessen Nichte und Erbin der Berliner israelitischen Gemeinde unter dem Namen einer „Zunzstiftung" übergeben. Kassel, 11. September. Man schreibt von hier der „F- Ztg-": Die einst so innige Freundschaft zwischen Conservativen und Antisemiten ist schon seit längerer Zeit wackelig geworden. Jetzt ist, wie es scheint, sogar der vollständige Bruch erfolgt. Das konservative „Kasseler Journ." bringt nämlich in heutiger Nummer ein „Eingesandt", nach welchem der antisemitische Reformverein auf die Tagesordnung seiner letzten Sitzung die Ausschließung seines letzten offen conservativen Mitgliedes gesetzt hatte. Dem Armen muß schlecht mitgespielt sein. Es wurde ihm die Vertheidigung verweigert; denn das Eingesandt sagt weiter: Das Vereinsmitglied schien die Behandlung, welche der Reformverein Mitgliedern, die im Gerüche konservativer Gesinnung stehen, zu Theil werden läßt, für asiatisch und der im gebildeten Europa herrschenden guten Sitte, nach der man Niemanden ungchört richtet, und nicht einmal einen Mörder hängt, ohne ihm zu zu sagen warum, widersprechend zu halten. Die Conservativen scheinen nachgerade in die Lage des Zauberlehrlings zu kommen und die Geister, die sie riefen, nicht bannen zu können. Ob es ihrem Meister Stöcker, der nach einer andern Notiz des „Kasseler Journ." demnächst hier eine Predigt zu halten gedenkt, gelingen wird, das dürste doch sehr frag»; lich sein. Danzig, 15. Sept. Die „Danz. Ztg." berichtet von einer neuen Ausweisungstragödie, die sich gegenwärtig in der Provinz Westpreußen abspielt: Der seit 36 Jahren in Preußen wohnhafte, seit 22 Jahren in Lautenburg verheirathete Handelsmann Jakob Lewin aus Lautenburg erhielt im Anfänge des Sommers gleich vielen Anderen die Ordre, mit seiner Ehefrau und seinen sechs Kindern (das jüngste 2 Jahre alt) das preußische Staatsgebiet zu verlassen. Lewin begab sich demgemäß nach seinem Geburtslande Rußland, wurde von dort aber nach Preußen zurückgewiesen, weil sich aus den russischen Registern seine dortige Staatsangehörigkeit nicht ermitteln ließ. Da er | völlig mittellos war, blieb ihm nichts übrig, als nach seiner bis-! herigenHeimath Lautenburg zurückzukehren. Dort erhielt er eine j vom Landrath des Straßburger Kreises unterm 21. Juli gegen ihn erlassene Verfügung, nach welcher ihm der fernere | Aufenthalt in Preußen untersagt und ihm eine Geldstrafe von 150 Mk., event. eine Haftstrafe von 2 Wochen angedroht wurde, wenn er nicht binnen drei Wochen mit seiner Familie das preußische Staatsgebiet verlassen habe. Lewin konnte dieser Weisung nicht Nachkommen, da die russischen Behörden ihn nicht über die Grenze lassen und er zur Reise nach einem Seehafen resp. zur Ueberfahrt in ein fremdes Land keine Mittel besaß. Unterm 16. August wandte Lewin sich nun an den Regierungspräsidenten in Marienwerder, erklärte sich bereit, der Ausweisungsordre zu folgen, bat aber um Anweisung der erforderlichen Mittel zur Reise, da er dieselben aufzubringen außer Stande sei. Eine Antwort sauf diese Eingabe ist ihm angeblich nicht zugegangen. Inzwischen aber hat unterm 21. August der Straßburger Landrath die angedrohte Geld- resp. Haftstrafe für vollstreckbar erklärt und die Polizei- Verwaltung zu Lautenburg mit der Vollstreckung beauftragt. Gleichzeitig wurde gegen Lewin eine neue Geld- resp. Haftstrafe festgesetzt, wenn er nach Verbüßung der 2 Wochen Haft nicht binnen 8 Tagen mit seiner Familie abreise. Wie Lewin dies möglich machen soll, darüber enthalten die Strafverfügungen allerdings keine Andeutung. Werden die Haftstrafen an ihm vollstreckt, so fallen unterdessen seine Ehefrau und Kinder der öffentlichen Armenpflege der Stadt Lautenburg zur Last, und wenn die Strafe verbüßt ist, dann ist man mit ihm gerade so weit wie jetzt und die Tragödie kann sich auf diese Weise bis an sein Lebensende stets wiederholen. Einstweilen hat sich der unglückliche Mann mit der Bitte um Rath und Hilfe in seiner trostlosen Lage an Danziger Glaubensgenossen gewandt. Oesterreich -Ungarn. Wien, im September. Die „Pol. Corr." veröffentlicht das folgende Communiquä: Der seit nicht langer Zeit bestehende und sonach noch über keine bedeutenden Mittel verfügende österreichisch-ungarische Hilfsverein in London wurde in letzterer Zeit von vielen Personen österreichischer Herkunft mit Gesuchen um Unterstützung oder Rückbeförderung in die Heimath sehr in Anspruch genommen. Es tritt immer mehr zu Tage, daß aus Oesterreich Leute (insbesondere Israeliten aus Galizien) ohne Kenntniß der englischen Sprache und ohne vorheriges Engagement nach London mit der Hoffnung ziehen, dort leichten Erwerb zu finden und bei der gegenwärtigen Ueberj föHung des Arbeitsmarktes sehr bald dem Elend verfallen. Der obgedachte Verein hat daher im Wege der kaiserl. und königl. Botschaft in London die Frage der Behebung dieses Uebelstandes durch thunlichste Hintanhaltung dieser unüberlegten Auswanderung der hierseitigen Staatsangehörigen an-