Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 50 (1886)
- Issue
- Heft 39 (21.9.1886)
- Date
- 1886-09-21
- Page
- Seite 617 (sequence 9)
- Language
- German
- Belongs to
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617 dem Ausland gestattet. Auch das wird nur gewährt, wenn sie von den drei russischen Ministerien: des Innern, der Finanzen und des Aeußern, bereits die Erlaubniß haben, in Rußland ein Geschäft zu betreiben und die mit großen Schwierigkeiten verbundenen Gildescheine I. Klasse bekommen, wenn sie mit guten Zeugnissen von Banken, Geschäftsetablissements u. dgl. aus den Orten, wo sie wohnhaft sind, daß sie die Geschäfte, die sie zu führen angegeben, auch wirklich betreiben, und des betreffenden Consulates, daß sie anständige Leute sind, versehen sind. Es folgen zur Erwerbung einer Handelsfirma in Rußland von ausländischen Juden noch mehrere Bestimmungen, die hier wiederzugeben überflüssig wäre, da sie schon von mir einmal ausführlich in der „Allg. Ztg. d. Judenth." Nr. 19 (S. 308), Jahrg. 1885 abgedruckt sind. Mehrere Fälle aus der allerjüngsten Vergangenheit illustrirten die Tragweite der obigen Maßregeln und beweisen zugleich, mit welchen großen Schwierigkeiten die Erreichung jener gesetzlichen Bedingungen verknüpft sind. — Die Frage der bekannten Ausweisungsordre der Juden in Rostow am Don wurde einer Commission zur Prüfung und Revision von der Regierung übergeben, worauf jene Verordnung bestätigt und dem Reichsrath zur Beschlußfassung eingereicht worden. M. Feinkind. Großbritannien. London, 26. August. Herr Samuel Montagu ist von Petersburg zurückgekehrt; über seinen Erfolg verlautet bis jetzt nichts. Am 23. d. M. interpellirte Puleston den Unter-Staatssecretär für auswärtige Angelegenheiten, ob es wahr wäre, daß einem Mitglieds des Parlaments auf einer Reise in Rußland daselbst sein Paß abgenommen und ihm befohlen worden, Moskau binnen 24 Stunden zu verlassen. Wenn dies der Fall sei, ob den russischen Behörden darüber Vorstellungen gemacht werden könnten. — Samuel Montagu bemerkte, daß er. da die Interpellation seine Person beträfe, eine Erklärung abzugeben wünsche. Die Moskauer Polizei habe den Befehl ertheilt, daß der „Jude Montagu" binnen 24 Stunden die Stadt zu verlassen habe. Ueber seine Religion habe man ihn nicht befragt, später habe er aber entdeckt, daß die Warschauer Polizei an seinen Paß einen Zettel in russischer Sprache geklebt habe, des Inhalts, daß er solche Städte besuchen dürfe, die den Juden erlaubt waren. Da er kein Wort russisch verstände, habe er den Paß mit Zettel nach Moskau gebracht. In Folge dessen habe er den peremtorischen Befehl erhalten, die Stadt zu verlassen, trotzdem in seinem Paffe bemerkt war, daß er ein Parlamentsmitglied sei. Als er die Sache einem Freunde erzählt habe, gab ihm dieser die Versicherung, daß der Befehl nicht durchgeführt werden würde; auf ein Empfehlungsschreiben des Lord Roseberry habe der Generalgouoerneur ihm den Aufenthalt gestattet; dennoch aber hätte er Moskau so bald als möglich verlassen. — Der Unter - Staatssecretär Sir I. Fergusson erklärte darauf, daß die Interpellation durch die Bemerkungen des Vorredners erledigt sei. Beim Auswärtigen Amte sei keine Beschwerde eingelaufen und könnte man deshalb auch nicht der russischen Regierung der Angelegenheit wegen Vorstellungen machen. — Hierbei wollen wir noch bemerken, wie verschieden die Auffassungen in England und auf dem Continente sind. In Großbritannien decken sich die religiösen und die politischen Ansichten durchaus nicht. Ein Beispiel hiervon giebt der ehrenwerthe Herr Montagu: er ist von der strengsten jüdischen Orthodoxie beseelt, man könnte ihn hierin fast fanatisch nennen, dabei gehört er politisch — zur Partei der Radikalen. Hingegen Herr Cohen, der ebenfalls Mitglied des Abgeordnetenhauses ist, auch streng orthodox, zählt zu den geachtetsten Gliedern der Conservativen. In England, wo die freie Bewegung des Individuums unbeengt ist, können sich auch frei solche Gegensätze kundgeben; auf dem Continente, wo die Parteien sich viel schroffer gegenüber stehen und die Individuen binden, wäre es unmöglich. Jedenfalls aber liefert obiges Beispiel den Beweis, daß Judenthum und Politik ganz verschiedene Dinge sind, und daß die Behauptung der Antisemiten, Judenthum und Liberalismus seien identisch, durchaus falsch ist; zwingt man doch in den continentalen Staaten die Juden, die Conservativen als ihre Gegner anzusehen und die Erhaltung ihrer Gleichberechtigung nur von den Liberalen zu erwarten. In England ist dies nicht der Fall, und so kann sich jeder einzelne Jude seiner politischen Ueberzeugung ungezwungen anheimgeben. Amerika. Pest, im Sept. (Privatmitth.) Die erste ungarischisraelitische Religionsgemeinde in New-Aork hat mit einem Kostenaufwande von 66,000 Doll, eine neue Synagoge erbaut, deren feierliche Einweihung am 12. v. M. stattfand. Die Gemeinde zählt gegenwärtig 310 Mitglieder. (Man sieht auch hieraus, daß die jüdischen Einwanderer in Amerika ihre europäische Sondernationalität nicht so schnell aufgeben, und sie auch auf das religiöse Gebiet übertragen. Und dennoch haben die Antisemiten die Frechheit, den Juden die Nationalität ihres Vaterlandes abzusprechen, und sie einer einheitlichen Verschwörung zu zeihen, um sich die Herrschaft der Welt anzueignen. Redact.) Bonn, 12. September. (Notizen.) Am 14. October wird der Rabbiner vr. Levi in Gießen seinen achtzig» 39