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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1886-09-07 · Heft 37 (7.9.1886) · p. Seite 585

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
50 (1886)
Issue
Heft 37 (7.9.1886)
Date
1886-09-07
Page
Seite 585 (sequence 9)
Language
German
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585 Frankreich. Paris, 28. August. (Privatmitth.) Die ultramontane Presse, so wenig sie mit dem Drumont'schen Buche einververstanden war, weil dies durch seine lächerlichen Uebertreibungen die Sache des Antisemitismus compromittirte, fährt doch im Sinne des Letzteren zu wühlen fort. Sie hat jetzt, namentlich durch die „France“, einen Weg ausgekundschaftet, auf welchem sie den Deutschen- und den Juden-Haß vereinigen kann. Sie behauptet, daß die Mehrzahl der Blumenverkäuferinnen auf dem Boulevard deutsche Jüdinnen seien, die im Solde Bismarck's stehen, um zu spioniren. Beides ist falsch, aber wohl berechnet, um auf die Pariser Eindruck zu machen. Jetzt meldet sie sogar, daß auf ihre Denunciation hin einige Blumenmädchen verhaftet worden seien. Wir haben nichts hierüber erfahren können; sollte es aber wirklich der Fall sein, so würde die boshafte Falschheit der France schnell zu Tage kommen, was sie freilich verschweigen wird. Italien. Rom, 25. August. Zur 200jährigen Feier der Wiedereroberung Ofens hat der Papst eine Encyclica erlassen, in welcher er auch die ungarischen Bischöfe ermahnt, gegen die Civilehe, gegen die Mischehen mit Nichtchristen und gegen die gemischten Schulen mit allen Kräften zu arbeiten. Man kann dies dem Papste als solchen nicht verdenken, daß aber durch die Verwirklichung seiner Pläne der moderne Staat zum Standpunkt des Mittelalters zurückgeführt und dadurch mit der modernen Culturentwickelung in völligen Widerstreit gerathen würde, ist einsichtiich. Großbritannien. London, im August. Das Comite des Mansion-House, das Gelder zur Unterstützung der Israeliten in Rußland gesammelt hatte, veröffentlicht einen Bericht über seine Arbeiten. Es ergiebt sich aus diesem Documente, daß die gesammten Subskriptionen sich auf 110,000 Livres Sterling belaufen. 90,000 Livres wurden zur Nebersicdelung nach Amerika von 8,569 Auswanderern, zur Etablirung von 1,000 in London und zur Vertheilung in verschiedenen Theilen Rußlands an 4000 verwandt. Ein Theil der Fonds wurde zur Gründung der Ackerbauschulen in Amerika und in Canada benutzt, wo mehr als 1000 russische Israeliten Ackerbau betreiben. — Herr Montagu hat in Rußland einige Schwierigkeiten gefunden. Er wurde in Moskau von der Polizei ausgewiesen, und nur die Intervention des Generalgouverneurs, an welchen er gewichtige Empfehlungsbriefe hatte, ge- ■ währte ihm einige Tage Aufenthalt. Er ist von dort nach Petersburg abgereist. Rußland. Turek, 25. August. (Privatmitth.) Zur lebhaften Freude ist für die precäre gesetzliche Lage der russischen Judenheit wieder einmal eine im hohen Grade interessirende Frage vom dirigirenden Senat zu Gunsten der Juden entschieden worden. Es ist wiederholt darauf hingewiesen worden, daß die drückenden Jgnatiew'schen temporären Gesetzvorschriften vom 3. Mai 1882 den unteren Behörden viel zu schaffen gemacht, und sie sind noch heute, bei dem ganz anders gesinnten, loyalen, thatkräftigen Minister des Innern, Grafen Tolstoj, für manchen judenfeindlichen Beamten ein ergiebiges Feld zur Bethätigung seiner intoleranten und gehässigen Gesinnungen. — Der 1. Punkt der erwähnten „Maigesetze" verbietet den Juden von Neuem außerhalb der Städte und Flecken in Dörfern und auf dem flachen Lande die Ansiedlung. Nun wurden jüngst von mehreren Jgnatiewisch gesinnten Behörden nach ihrer falschen Interpretation obiger Vorschrift plötzlich die strenge Bestimmung getroffen, daß auch diejenigen Juden, welche ihrem Stande nach, als Kaufleute erster Gilde, Aerzte, Apotheker, Handwerker u. s. w., das unbeschränkte Niederlassungsrecht im ganzen russischen Reiche haben, hierunter gemeint seien und ihres erworbenen Ansiedlungsrechtes außerhalb der Städte und Flecken verlustig geworden. Diese Bestimmung wurde gesetzlich anerkannt und gelangte zu gebotener Ausführung, und so wurde auch einem jüdischen Provisor, Herrn Gansfeld, nicht gestattet, in einer im Chersson'schen Gouvernement belegenen Colonie eine Apotheke zu eröffnen. Herr G. mit mehreren ebenso betroffenen Juden führten darüber beim dirigirenden Senat Beschwerde, worauf entschieden wurde, daß die temporären Gesetzbestimmungen vom 3. Mai 1880 auf solche Juden keine Anwendung finden dürfen, welche das ungeschmälerte Recht, haben, auf Grund der Fundamentalgesetze des § 71 des Paß- I reglements (Gesetzsamml. Bd. XIV, vermehrte Ausgb. von 1881), sich im ganzen russischen Reiche niederzulassen. Vor einiger Zeit, so entnehme ich einer mir aus Moskau zugekommenen Privatmittheilung, begann nun der neu eingesetzte Pristaw des inneren Stadttheils Moskaus, der an der modernen Zeitströmmung kränkelt und wohl von der humanen Gesinnung des dortigen allverehrten greisen Stadtchefs, Fürsten Dolgorukow, nichts gewußt hat oder nichts wissen wollte, mit unerbittlicher Strenge die Juden in Moskau zu bedrängen, die nicht wohnungsberechtigten auszuweisen u. f. w. Als die Sache gar zu schlimm wurde, wandte sich eine Deputation von den dortigen hervorragendsten jüdischen Bürgern mit der Klage an den menschenfreundlichen Fürsten, welcher nun sofort anordnete, daß man sogar diejenigen Juden, welche sich nur im Besitze eines Passes hier befinden, ganz unbelästigt lassen solle. Hiernach fanden in Moskau die Aus- 87

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