Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 50 (1886)
- Issue
- Heft 36 (31.8.1886)
- Date
- 1886-08-31
- Page
- Seite 567 (sequence 7)
- Language
- German
- Belongs to
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567 dem für das Königreich Preußen und die freien Städte ermittelten Durchschnittssatze. Der Lohn für erwachsene männliche Arbeiter beträgt in Schlesien 1.02, in Posen 1.07, in Ostpreußen 1.17 M. Die erwachsenen weiblichen Arbeiter erhalten in Schlesien und Posen den niedrigsten Lohn innerhalb der ganzen Monarchie mit 66 und 67 Pf., desgleichen die jugendlichen Arbeiter mit 39 Pf. In dem schlesischen Regierungsbezirk Oppeln beträgt der Lohn für erwachsene männliche Arbeiter gar nur 97 Pf. Und dabei befinden sich von den 1193 selbstständigen Gutsbezirken von Oppeln nicht weniger als 528 in der Hand von 49 Personen, worunter sich kein Jude, aber so und so viele Vertreter des „hohen" und des „niederen" Adels befinden, dessen „Arbeiterfreundlichkeit" zu preisen die „Kreuz-Ztg." Tag aus Tag ein die nöthigc Un — befangenheit besitzt. Gewiß, „Hungerlöhne" sind sehr häßliche oder, mit der Kreuz-Zeitung zu sprechen, schandbare Dinge". Aber wenn man sie nicht als die traurigen Folgen objectiver Verhältnisse, sondern als die subjective Schuld einzelner Bevölkerungsklassen darstellen und die Schuldigen nach dem Vorschläge der „Kreuz-Zeitung" der öffentlichen Verachtung übergeben will, dann werden wohl erst sämmtliche Patrone dieses würdigen Blattes an den Pranger niüssen, ehe auch nur der erste „Jude" über diesen Stein stolpert. — Wie das „Kl. Journ." meldet, ist Herr Pickenbach, der bekannte Antisemit, eine kurze Zeit lang Stadtverordneter, am Freitag verhaftet worden. Eine Weinhandlung war im Besitz eines vollstreckbaren Urtheils in der Höhe von 53 M. 40 Pfennigen, und da Herr Pickenbach nicht zahlen und auch den Offenbarungseid nicht leisten wollte, so erfolgte die Jnhaftirung. Daß Herr Pickenbach seiner Thätigkeit für den Antisemitismus auf einige Zeit entzogen ist, werden seine Parteifreunde wohl am Wenigsten beklagen. Breslau, 18. August. Die Bezirksregierung in Breslau hat sich kürzlich dahin ausgesprochen, daß ein jüdischer Gutsbesitzer seines Glaubensbekenntnisses wegen von der Mitgliedschaft im Schulvorstande nicht ausgeschlossen werden könne und ihm daher das Recht zustehe, für sich einen Vertreter zu ernennen. Dies ist auf einen im Jahre 1876 ergangenen Erlaß des Unterrichtsministers zurückzusühren. Damals hat der Unterrichtsminister in einem Spezialfalle dahin entschieden, daß es nicht für gerechtfertigt erachtet werden könne, einem jüdischen Gutsbesitzer, der seit mehreren Jahren als Mitglied des Schulvorstandes einer Ortsschule fungirt und sich nach dem Anerkenntniß des geistlichen Localschulinspektors im Interesse der Schule stets eifrig gezeigt habe, seines jüdischen Glaubens wegen aus dem Schulvorstande zu entfernen. Ob der Erlaß des früheren Kultusministers vom 21. November 1871, welcher den Grundsatz ausspricht, daß ein Jude zwar Mitglied der städtischen Schuldeputation, nicht aber Mitglied des Vorstandes einer christlichen Schule sein könne, nach Lage der damaligen Gesetzgebung ausreichend begründet sei, könne dahin gestellt bleiben; aus den Bestimmungen des inzwischen ergangenen Schulaufsichtsgesetzes vom 11. März 1872, in Verbindung mit dem Bundesgesetze vom 3. Juli 1869 folge jedoch, daß die jüdischen Mitglieder der Schulgemeinde allein ihres Glaubensbekenntnisses wegen von der Mitgliedschaft im Schulvorstande nicht mehr aus geschlossen werden können. Stuttgart, 16. August. (Privatmitth.) Heute fand hier im Hotel Degginger die Plenarversammlung des Unterstützungsvereins israelitischer Lehrer und Vorsänger Württembergs statt. Am Vorabend war der Ausschuß zur Versammlung zusammengetreten, um die statutenmäßige Rechnungsprüfung nach dreijähriger Rechnungsperiode vorzunehmen. Die Plenarversammlung war von 20 Lehrern und Freunden des Vereins besucht. Die Versammlung wurde durch den Vorstand, Oberlehrer a. D. Liebmann von hier, eröffnet und geleitet, und gab derselbe in seinen Begrüßungsworten einen Ueberblick über die bisherige geschichtliche Entwicklung des Vereins, der nächstes Jahr sein 25jähriges Jubiläum feiern wird. Der Verein, der bei seiner Begründung nur 8 Mitglieder und ein Vermögen von 9 Gulden 30 Kreuzer hatte, zählt jetzt 50 Mitglieder und hat ein Vermögen von ca. 30000 M. Die Unterstützungen in der 3 jährigen Rechnungsperiode betragen ca. 2800 M. Der Rechner des Vereins, Oberlehrer Kern in Eßlingen verlas seinen Bericht über die 9. Rechnungsperiode. Das Vermögen ist von 24561,81 M. auf 30039,82 gestiegen, hat also um 5478 M. zugenommen; der jährliche Zuwachs betrug also 1826 M. Die meisten Beiträge spenden die Gemeinden Stuttgart, Heilbronn und Crailsheim. Für das laufende Jahr wurden wieder 1400 M. Unterstützungen verwilligt. Es wurde nun ein Schreiben aus dem Kabinette Sr. Majestät des Königs von Württemberg verlesen, das dem Vereine sein Interesse und stetes Wohlwollen für den Verein kundgiebt. Die Versammlung brachte dem Vorstande und Kassirer ihren Dank dar und wählte die bisherigen Mitglieder wieder in den Ausschuß. Vorsänger a. D. Eichberg von hier erfreute nun die Versammlung durch einen Vortrag über „die Entstehung und Entwicklung des Vorbeteramts im Judenthume von den ältesten Zeiten bis auf unsere Zeit." Derselbe war durch seine geschichtlichen und literarischen Ausführungen ebenso belehrend als anziehend. Nun wurde das Antwortschreiben der Kgl. Israel. Oberkirchenbehörde auf eine Beschwerde des Vereins verlesen, daß in Stuttgart, Heilbronn und Göppingen den Vorsängern das in Württemberg ihnen zustehende Recht der Mitgliedschaft im Kirchenvorsteheramt entzogen wurde. Die Lage der israel. Lehrer wurde nun weiter besprochen und beschlossen, eine Denkschrift darüber den Behörden vorzulegen und sich