Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 50 (1886)
- Issue
- Heft 34 (17.8.1886)
- Date
- 1886-08-17
- Page
- Seite 537 (sequence 9)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 95% known words query
- IRI
…/3224737-3227609-3227644--43757-3264136- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
537 doch für ihre Thätigkeit ein so überaus weites Feld übrig, um wirkliche, unnöthige, von Hoch und Niedrig, Jung und Alt geübte hundertfältige Thierquälerei womöglich aus der Welt zu schaffen. Daß aber irgend welcher jüdischen Institution ein solcher Vorwurf nicht gemacht werden könne, möchte wohl jedem, der mit dem Geist des Judenthums auch nur oberflächlich vertraut ist, von vornherein evident sein. Wie das — leider in der Praxis meist weit weniger als in der Theorie hochgehaltene — Gebot allgemeiner, unterschiedsloser Menschenliebe, so gern man das auch absichtlich ignorirt oder gar negirt, im Mosaismus seinen Urquell hat (3. B. M. 19, 18), so sind auch Milde und Schonung gegen die Thiere und Verhütung jeglicher Härte, Rohheit und Grausamkeit gegen sie sein durchgängiges Princip. Die Sabbathruhe soll nebst den Israeliten nicht nur den fremden Knechten und Mägden, sondern auch dem Biehe vergönnt werden, „damit", wie nachdrücklich betont wird, „dein Ochs und Esel auch einmal Ruhe habe" (2. B. M. 23. 12). (Möchten doch die sanftmüthigen, weichherzigen Thierschutzvereine darauf hinarbeiten, daß diese Vorschrift heute, nach Jahrtausenden, auch nur annäherungsweise in den modernen Staaten beobachtet würde. Dagegen spricht aber, wird man einwenden, die materielle Rücksichtsnahme zu laut, nun, ist wohl die Achtung der Gewissensfreiheit ein minder beachtenswerthes Moment?) Und denkt man weiter an die Verordnungen: der Mutter das Junge nicht vor dem achten Tage hinwegzunehmen und beide nicht an einem Tage zu schlachten (3. B. M. 22, 27 und 28), beim Ausnehmen eines Vogelnestes der Mutter die Freiheit zu geben, nicht mit Ochs und Esel zusammen zu Pflügen, und dem Ochsen beim Dreschen nicht das Maul zu verschließen (5. B. M. 22, 6 und 7, 10. 25, 4), so muß doch jeder Unbefangene schon a priori voraussetzen, daß eine solche Gesetzgebung darauf bedacht sein werde, die den Thieren durch ihre Tödtung schon angethane Gewalt nicht durch eine schmerzhafte Todesart noch zu verschärfen. Und so ist denn auch — um nur einiges Charakteristische anzuführen — streng vorgeschrieben, daß das zum Schlachten zu verwendende Instrument absolut lückenlos sein müsse, damit dem Thiere dabei nicht der mindeste Riß ins Fleisch beigebracht und sein Schmerzgefühl nicht muthwillig vergrößert werde, daß die Procdur auch im Moment vollzogen und deshalb mit einem einzigen Schnitt hin und her beendet, durchaus aber nicht wiederholt angesetzt werde rc. Rechnet man hierzu, daß bei diesem Verfahren der Ausfluß des Blutes — was in Rücksicht sowohl auf die physische als auch psychische Sanität des Fleischgenusses für den Menschen von besonderer Wichtigkeit — am vollständigsten bewerkstelligt wird, so sollte man meinen, daß Andere sich weit eher zu dessen Nachahmung als zu seiner Verwerfung und gesetzlichen Untersagung angeregt finden müßten. Dies hat daher bei Gelegenheit der Anregung der gleichen Frage im vorigen Jahrzehnt eine große Anzahl von Autoritäten auf medicinischem Gebiete, von denen wir nur die Koryphäen der Berliner Universität: Dubois-Reymond und Virchow hervorheben wollen, bestimmt anerkannt, und würde es, wenn dieselbe abermals an sie gerichtet werden sollte, ohne Zweifel in gleicher Weise geschehen, weshalb auch präsumirt werden kann, daß die gesetzgebenden Faktoren ihr Votum nicht anders abgeben werden. Ob es sich bei der ganzen bezüglichen Agitation überhaupt um die Sache selbst handelt, oder sie nur ein Ableger des in Mode gekommenen Antisemitismus bilde, will Schreiber dieses unentschieden lassen. Dr. S. M. Stern. Berlin, 9. August. Damit sich der Leser ein eigenes Urtheil über die vielbesprochene Petition des deutschen Thierschutzvereins bilden könne, theilen wir hier deren Wortlaut mit. Jedermann wird die Uebertreibungen in ihr leicht erkennen. Ausnahmsweises Mißlingen kommt bei der von jenem Vereine so viel empfohlene Betäubungsmethode auch recht oft vor, so daß von Seiten vieler Sachkundiger darüber Klage geführt worden. Die Petition lautet in ihren wesentlichen Sätzen: „Ganz ohne Betäubung findet das Schlachten, auch des Großviehes, bei dem sogen. Schächten der Israeliten Statt. Hier wird das Thier geknebelt und gewaltsam zur Erde geworfen, wodurch oft schwere Verletzungen, Rippenbrüche und Brüche des Hüftbeines, das Abstoßen eines Hornes rc. Vorkommen, was an und für sich schon als eine Grausamkeit zu betrachten ist. Dann bringt man das Thier in die Rückenlage, wobei der Kopf, gewaltsam auf die Hörner gestützt, umgedreht wird, so daß die untere Halsseite nach oben liegt, worauf durch den damit beauftragten „Schächter", der aber nicht immer gleich zur Stelle sein kann — in welchem Falle das Thier in der gezwungenen Lage Qualen auszustehen hat, so daß es oft über und über mit Angstschweiß bedeckt sich zeigt — nach einigen rituellen Vorbereitungen der Halsschnitt erfolgt, welcher, Hals, Luft- und Speiseröhre bis zum Wirbel durchschneidend, den Tod durch Verbluten herbeizuführen bestimmt ist. Es verstopfen sich jedoch bei diesem Verfahren nicht selten die Adern mit Blutstropfen, so daß ein erneutes Oeffnen derselben und ein erneutes Hantiren in der Wunde nöthig wird, Alles dieses bei vollem Bewußtsein des Schlachtopfers. — Die Zeit, bis wann der Tod eintritt, ist daher verschieden, und kann sich, wie gewissenhafte Beobachter mittheilen, bis zu 10 Minuten belaufen, wobei der Ausdruck des Auges namentlich das nur langsam hinschwindende Bewußtsein constatirt. Wohl sind sich die Thierschutzvereine bewußt, einen wie schwierigen Punkt sie damit berühren, wenn sie auch hier die vorhergehende Betäubung als von ihrem Standpunkte aus geboten fordern. Allein die Verhandlungen auf den Congressen, die darüber erschienene 34