Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 50 (1886)
- Issue
- Heft 34 (17.8.1886)
- Date
- 1886-08-17
- Page
- Seite 534 (sequence 6)
- Language
- German
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534 schwerlichen Reise wird ertragen können? Diese Frage muß entschieden verneint werden. Welche Folgen nun daraus entstehen? Ein großer Theil der nach Sibirien zu transportirenden Judenschaft wird schon auf der Reise selbst den Strapazen derselben zum Opfer fallen, ein anderer Theil wird erkranken und den auf der Reiseroute gelegenen Ortschaften zur Last fallen, ein dritter Theil endlich wird die Gelegenheit benützen, sich von den Transportcolonnen zu absentiren, nach irgend welchen Ortschaften des inneren Rußlands zu wandern, und dort die Bevölkerung durch Bagabnndiren, Betteln oder Schacherhandel zu schädigen." „ Alle diese vorangesührten Gründe bewegen uns, unsere Meinung dahin zu resumiren, daß denjenigen Juden, welche die Reise nach Sibirien bereits angetreten hatten, bevor Se. Majestät die Sistirung des Colonialprojectes anbefahlen, sowohl während der Reise selbst, wie auch bei ihrer Ankunft am Ziel derselben alle bereits für das Projekt gesetzlich bcstinimten und genehmigten Zusagen gehalten und erfüllt werden, daß aber fernerhin keinem Juden mehr unter irgend welchen Bedingungen die Ansiedelung in Sibirien gestattet werde." Gleichzeitig mit dem Decret des Kaisers, welches die Ansiedelung der Juden in Sibirien definitiv untersagte, erschien eine neue Verordnung, welche wir hier zu erwähnen für nöthig finden. Die in Tomsk (Sibirien) als Verbannte lebenden Juden waren um die Allerhöchste Erlaubniß eingekoinmen, in ihrer Gemeinde einen Rabbiner anstellen zu dürfen. Dieses Gesuch bewog den Kaiser zu einem Erlaß, worin er die Regierung anwies, gegen die Vermehrung des jüdischen Elementes in Sibirien Präventivmaßregeln zu ergreifen. „In Anbetracht, daß es ebenso nothwendig, wie wichtig ist, schleunigst mit allen Mitteln gegen die eonstatirte znliehmende Vermehrung der Juden in Sibirien anzukämpfen, erscheint cs uns überhaupt dringend geboten, die bereits ans der Wanderschaft nach Sibirien begriffenen jüdischen Colonisten schleunigst an der Fortsetzung ihrer Reise zu hindern. Ist auch die Anzahl dieser auf der Reise begriffenen Inden keine übermäßig große, so wird doch immerhin durch dieselben, wenn sie das Ziel ihrer Reise erreichen, das jüdische Element in Sibirien erheblich vermehrt werden. Da überdies die Regierung diesen nach Sibirien auswandernden Juden viele Begünstigungen garantirt hat, so wird es kaum zulässig sein, denselben, wenn sie am Zielpunkt ihrer Reise angelangt sind, nun plötzlich diese Begünstigungen, unter denen die Befreiung vom Militärdienst obenansteht, wieder zu entziehen, denn hierdurch würde man sie ja in dieselbe Kategorie, wie die zur Verbannung verurtheilten Juden versetzen. Um aber diese schon auf der Reise nach Sibirien begriffenen oder sogar daselbst schon eingetroffenen Juden einigermaßen zu entschädigen und der versprochenen kaiserlichen Huld theilhaftig werden zu lassen, erscheint es angemessen, dieselben nach Cherson in Neu-Rußland zu dirigiren, woselbst in der Nachbarschaft der dort bereits vorhandenen jüdischen Colonien noch eine Fläche von 14,287 Dessjatinen des vorzüglichsten, jungfräulichen Ackerlandes disponibel ist." Kurz vor Veröffentlichung des Decrets, welches den weiteren Zuzug von Juden nach Sibirien untersagte, trafen in Omsk 36 jüdische Familien ein, welche die Reise dorthin mit Bewilligung ihrer früheren Ortsbehörden auf eigene Kosten gemacht hatten. Der General-Gouverneur von Omsk meldete das Eintreffen dieser Inden an Blüdow und erbat sich Verhaltungsmaßregeln. Letzterer antwortete, es seien Berathungen im Gange, welche zum Zweck hätte», die Ansiedelung von Juden in Sibirien gänzlich zu verhindern. Es sei sehr gut. daß der Gouverneur von Omsk nicht voreilig jene 36 jüd. Familien bereits ansässig gemacht habe. Er möge ihnen mittheilen, daß sie sich unter keinen Umständen in Sibirien ansiedeln dürften, daß es ihnen aber freistehen solle, entweder in ihre frühere Heimath zurückzukehren, oder nach Cherson zu wandern, woselbst neue jüdische Colonien gegründet werden würden." Zu dieser traurigen Geschichte brauchen wir keine Bemerkungen hinzuzufügen. Jedem Leser leuchten sie von selbst ein. Welche Widersprüche schon in den Urtheilen über die Juden! Der eine Minister hält de» Abzug der Juden aus Westrußland für ein Unglück für diese Provinzen, der andere brandmarkt sie als die Ursache alles Elends in denselben! Jedenfalls erwies dieser Vorgang, wie falsch der Vorwurf ist, den unsere Feinde so oft erheben: die Juden wollten nicht arbeiten! Man schneidet ihnen jede Gelegenheit dazu ab, auch wenn sie sich eifrigst danach drängen, und schmäht sie dann mit dem vorgeblichen Mangel au Arbeitslust! — Doch wir haben nur noch wenige Worte über das grausige Geschick der Juden hinzuzufügen, welche, bevor die neue Verordnung erlassen war, wie wir oben schon bemerkt, mit eigenen Mitteln die Wanderung nach Sibirien unternommen hatten. Diejenigen, welche mit Aufzehrung ihrer Geldmittel die Grenzen Sibiriens erreichten, tvurden dort zurückgewiese» und ihnen befohlen, ohne Aufschub den Marsch nach Cherson — 500 deutsche Meilen — anzutreten. In dem erbärmlichsten Zustande, ohne jede Unterstützung, wurden sie unter militärischer Escorte über die Grenze Sibiriens zurückgebracht. Da man in den nächsten Gouvernements nicht wußte, was mit ihnen anzufangen sei, warf man sie in die Gefängnisse, bis Befehle eingelanfen wären. Alsdann wurden sie den Berbrechertransporten angeschlossen, und so, mit Handschellen belastet, weiter transportirt. Was sie da Unsägliches zu leiden hatten, mit dieser Schilderung wollen wir unsere Leser verschonen. Man kann es in der Schrift des Herr» Elk Nachlesen. Dies war das Ende der traurigen Episode.