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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1886-08-17 · Heft 34 (17.8.1886) · p. Seite 530

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
50 (1886)
Issue
Heft 34 (17.8.1886)
Date
1886-08-17
Page
Seite 530 (sequence 2)
Language
German
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530 ließ es sich nunmehr angelegen sein, dieses Begeisterungs- Feuer noch mit allen Mitteln kräftiger zu schüren. Von sämmtlichcn Regierungskreisen ward die Judenschaft mit einer ans Wunderbare grenzenden Zärtlichkeit und Zuvorkommenheit behandelt; alle hohen und niederen Beamten wetteiferten darin, den um Auskunft über die Details des Projektes bittenden Juden die erforderliche Aufklärung zu geben, und ihnen den Segen, welcher der gesammten Judenschaft durch die Gründung der sibirischen Colonien unbedingt erwachsen müsse, mit freundlichen Worten zu schildern. Das gesummte christliche russische Volk schien plötzlich von aufrichtigem Mitgefühl für seine jüdischen Mitbürger beseelt und dem sibirischen Colonial-Projekt den vollsten Beifall zu spenden. Die jüdischen Gelehrten und Prediger (Magidim) unterstützten eifrig durch Schriften und Reden die Absichten der Regierung; verschiedene derselben bewiesen durch überzeugende, der alten Geschichte des jüdischen Volkes entnommene Beweismittel, daß die Juden schon in Palästina ein Ackerbau treibendes Volk gewesen seien und als solches die glänzendsten Erfolge erzielt hätten, daß folglich auch die russische Judenschaft einzig und allein in diesem Beruf dauerndes Heil und Glück finden könne und müsse. Es meldeten sich daher gleich nach erfolgter Bekanntmachung des kaiserlichen Erlasses zahlreiche jüdische Familien, darunter auch viele wohlhabende, zur Aufnahme in die Colonien. Die ersten Juden-Anmeldungen fanden in Mitau statt, woselbst 70 Handwerkerfamilien, zusammen 350 Köpfe zählend, durch ihre Vorsteher Meier Mendelssohn und Elias Mitauer dem Gouverneur anzeigen ließen, daß sie „wegen großer Armuth" Colonisten zu werden und sich bei Katharinoslaw anzusiedeln wünschten. Der Gouverneur genehmigte dies Gesuch in huldvollster Weise und versicherte, daß die Regierung den betreffenden Familien jede nur denkbare Hülfe und Unterstützung bezüglich ihres Vorhabens angedeihen lassen werde. Es erfolgten nunmehr allerorts zahlreiche Anmeldungen jüdischer Familien für die Aufnahme in den Colonistenstand. Der Gouverneur von Kurland meldete 80, Fürst Dolgorukow 200 Familien (1640 Seelen) als Colonisten an. Die Vorsteher Mark Spira und Löwenberg aus Libau meldeten 37, der Vorsteher Birkenhof 40, die Vorsteher Ewlewitsch und Templing 50 Familien an. In Mohilew allein meldeten sich 427 jüdische Familien als Colonisten an. In kürzester Zeitsrist waren im Ganzen 990 Familien zur Aufnahme in die Colonien angemeldet. Alle diese Gesuche wurden von den betreffenden Behörden an den Minister des Innern, Grafen Blüdow, gesandt, welcher damals nächst dem Kaiser die größten Machtbefugnisse im ganzen russischen Reich besaß. Schon zu dieser Zeit erlaubte sich der Gouverneur von Minsk, die Regierung um nähere Auskunft zu bitten, welche Intentionen sie denn eigentlich bezüglich der Beförderung der jüdischen Colonisten nach Sibirien hege. In dem betreffenden Schreiben hebt der Gouverneur Folgendes besonders hervor. „Der größte Theil der Juden, welche sich in seinem Gouvernement als Colonisten gemeldet hätten, sei erstens sehr arm, habe zweitens bis dato meist keinen bestimmten'Erwerbszweig oder Beruf gehabt, und sei drittens zur Landstreicherei sehr geneigt. Es erscheine ihm daher unbedingt nothwendig, daß diesen zahlreichen armen jüdischen Familien zuförderst für die weite Reise, ferner auch für die erste Niederlassung in den neu zu begründenden Colonien, für den Bau von Wohnungen, die Beschaffung von Feld- und Hausgeräthschaften, die erforderlichen nothwendigen Pecuniären Mittel von der Regierung bewilligt würden. Es er-, scheine ihm ferner angemessen, daß die gesammten jüdischen Familien gemeindeweise geordnet unter polizeilicher Aufsicht bis an den Ort ihrer Bestimmung geleitet würden." Schließlich erlaubt sich der Gouverneur noch folgende Aeußerung seiner unmaßgeblichen Meinung. „Man werde gut thun, die sich als Colonisten meldenden jüdischen Familien in zwei Kategorien zu theilen. Zur ersten Kategorie müßten diejenigen Familien zählen, welche in ihren bisherigen Wohnsitzen die Staats- und Communal-Steuern solvent gezahlt hätten. Dieser Kategorie, welche das bessere jüdische Element repräsentire, möchten alle von der Regierung behufs der freien Auswahl der zu Colonien bestimmten Punkte re. bewilligten Zusagen gehalten werden. Zur zweiten Kategorie müßten alle diejenigen jüdischen Familien zählen, welche in ihren bisherigen Wohnsitzen wegen großer Armuth zu keinerlei Steuern hätten herangezogen werden können, und welche das schlechtere, zum Vagabundiren geneigte jüdische Element repräsentirtcn. Dieser zweiten Kategorie von Juden müßten die im kaiserlichen Erlaß bewilligten Zusagen behufs freier Wahl der Colonien rc. durchaus nicht bewilligt werden, man müsse vielmehr den zu dieser Kategorie gehörigen Familien die betreffenden Punkte, woselbst sie Colonien gründen sollten, direki anweisen. Die Auswahl dieser Punkte möge eben mit Rücksicht auf dies schlechtere jüdische Element besonders genau erwogen werden. Auch müsse beim Transport dieser Kategorie von Juden nach den ihnen als Colonien angewiesenen Punkten eine verschärfte polizeiliche Controle ausgeübt werden." Dieses Memoire des Minsker Gouverneurs hatte zur Folge, daß die Regierung sich zunächst mit den in demselben angeregten Fragen eingehend zu beschäftigen begann. Sämmtliche General-Gouvernements, welche bei dem Colonial-Projekt in direkte Mitwirkung traten, erhielten Anweisung, ihre Ansichten über die zweckmäßigste Lösung der angeregten Fragen in ausführlichen Memoires darzulegen. Gleichzeitig

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