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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1886-08-10 · Heft 33 (10.8.1886) · p. Seite 523

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
50 (1886)
Issue
Heft 33 (10.8.1886)
Date
1886-08-10
Page
Seite 523 (sequence 11)
Language
German
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523 aber seine besten Absichten, die aus all' den Aktenstücken sich klar erweisen, schlugen vielfach in das Gegentheil um. Vierzig Jahre lang wurde jämmerlich gewirthschaftet, und es bedurfte der ganzen Energie eines Woronzow und Benkendorf, sowie der Offenherzigkeit eines Karzew, um den Kaiser über die Mißwirthschaft und die Nachlässigkeit seiner Beamten aufzuklären und das Coloniewesen auf günstigere Wege zu bringen. Geradezu haarsträubend sind die Betrügereien Demidow's, dem die Verwaltung der Colonien vom Minister der Krondomänen, Kisselew, übertragen war, und welcher im Verein mit einem gewissen Kranzfeld im Jahre 1840—41 den Staat um ca. 387,550 Rubel betrog, indem er schlechte Materialien, die er auf Kosten des Staates den Colonisten lieferte, mit enormen Summen der Regierung berechnete. Ein Centner Getreide, der höchstens 9 Rubel kosten durfte, wurde mit 15 Rubel, ein Wohnhaus, dessen Herstellung nicht mehr als 100 Rubel betrug, wurde mit 600 Rubeln in Rechnung gestellt u. dgl. m. Außerdem legte der genannte Herr den Colonisten von vier neu errichteten Colonien eine Extrasteuer von 1000 Rubel pro Colonie auf. Das Memoire Kranzew's, welches die dem ganzen Colonialprojekte anhaftenden Grundmängel darlegte und durchschlagende Mittel zu einer Besserung und zur Beseitigung der Mängel empfahl und dessen Stimme auch Gehör fand, brachten endlich eine solche Reform, welche eine stetige, wenn auch langsame günstige Entwicklung der Colonien, wie sie sich heute einer solchen erfreuen, begünstigten. Das interessant geschriebene Werk, welches sich von jeder Beschönigung und Parteinahme fern hält, verdient als Beitrag zur Geschichte der inneren Entwicklung Rußlands die größte Beachtung. (Siehe Leitartikel.) Turrk, 25. Juli. (Privatmitth.) Wie schon berichtet worden, hat die im vorigen Jahre auf Befehl des Ministeriums des Innern in Warschau eingesetzte besondere „Commission" für die sämmtlichen Angelegenheiten die Juden in Polen betreffend, welche gegenwärtig unter dem Vorsitz des Präsidenten des hohen Gerichtshofes für Polen, der in diesem Hause amtirenden ältesten Procureure u. dgl. dort tagt, ihre Sitzungen begonnen. Wie mir aus zuverlässiger Quelle versichert wird, ist das gesummte Material zur Revision der auf die Juden Polens bezüglichen Gesetze und Angelegenheiten ihr unterbreitet und in einige dreißig Fragen vertheilt, von denen sie bis jetzt schon einige beantwortet hat. Auf welchem Stande sich die Beschlüsse dieser Commission befinden, ist nicht zu ermitteln, da dieselbe, nach getroffener Anordnung, fo geheim tagt, daß nicht einmal die Zahl und die Namen der Mitglieder bekannt sind. — Der „Hamelitz" Nr. 46 berichtet, daß das „Warschauer Börsen-Comits" durch die wichtige Rolle, welche die Juden in Polen im Handel und Geschäft spielen, sich veranlaßt fühlte, mit dem Gesuche an den Generalgouverneur Gurko sich zu wenden, ihm bei der Berathung über Geschäfts- und Handelsangelegenheiten in der sog. „Judencommission" Beisitz und Stimmberechtigung zu verleihen. Der Fürst appellirte über dieses Gesuch an den Minister des Innern, worauf die Entscheidung eintraf, daß nur zwei ausgewählte Mitglieder der Verhandlung der erwähnten Anglegenheiten beiwohnen, und zwar nur an der Discussion, nicht aber an der Abstimmung theilnehmen dürfen. Das „Börsen-Comits", worunter mehrere Juden sind» hat die Herren Iwan Bloch (zwar getaufter Jude, aber tapferer Vertheidiger der Judenheit) und Heinrich Natansohn (Jude) dazu deputirt. Diese Abgeordneten wurden mit sämmtlichen Urkunden über diese Frage von der Commission versehen, worauf von ihnen eine seitens des „Börsen-Comitss" gutgeheißene specielle Widerlegungsschrift zu Gunsten der Juden der „Commission" unterbreitet worden. Die Aufgabe dieser ist es, eine gesetzliche Ausnahmestellung der Juden in Polen zu schaffen und jenes humane Gesetz vom Jahre 1863, welches den Juden in Polen die ausnahmslose Gleichberechtigung sicherte, zu beseitigen. — Einer Mittheilung gemäß, hat diese „Judencommission" an die Administrativbehörden des Königreichs Polen die Aufforderung erlassen, ihr statistische Daten, betreffend die Anzahl der jüdischen Bevölkerung und den Grad der Theilnahme derselben am örtlichen Betriebe, zugehen zu lassen. — In Folge der von dem residenzlichen Stadtchef jüngst erlassenen Ausnahmemaßregeln gegen die Juden in der Residenz, werden jetzt den neuen jüdischen Kaufleuten nur ausnahmsweise I. Gildescheine, deren Besitz Wohnberechtigung giebt, ausgestellt; Gildescheine II. Klasse werden auf Grund einer Verfügung des Finanzministers an keinen jüdischen Kaufmann mehr ertheilt; den jüdischen vaterländischen Studirenden wird die Aufnahme in die hiesigen mittleren und höheren Lehranstalten in mehreren Fällen ohne Angabe der Gründe verweigert u. s. w., Maßregeln, die eine abermalige Massenausweisung in der Residenz zur Folge haben dürften. — Durch ein Circularschreiben des Justizministeriums wurde verfügt, die bei den Untersuchungs-, Friedens-Richtern und Notaren in der Eigenschaft von Schreibern und Sekretären angestellten Juden spätestens binnen zwei Monaten zu entfernen, und sollen fernerhin keine Juden mehr zu derartigen Beschäftigungen angestellt werden. — Von Kiew wird dem „Woschod" geschrieben, daß die örtliche Polizei die aufenthaltsberechtigten Juden hier aufforderte, sie sollen beweisen, daß sie nicht in Processen stehen, mit ausländischer, unverzollter Waare Geschäfte treiben u. dgl.; diejenigen, die solches nicht Nachweisen können, verlieren hier das Aufenthaltsrecht. Moses Feinkind. Großbritannien. London, im Juli. (Privatmitth.) Unsere älteren Leser werden sich erinnern, daß in den ersten vierziger Jahren in s?

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