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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1886-08-03 · Heft 32 (3.8.1886) · p. Seite 503

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
50 (1886)
Issue
Heft 32 (3.8.1886)
Date
1886-08-03
Page
Seite 503 (sequence 7)
Language
German
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503 Elements an sich für die semitischen Länder kein großes Unglück gewesen ist" (S. 8). In seinem Hasse gegen den Islam hält Mommsen sogar die Fabel noch fest, daß Omar die Bibliothek zu Alexandrien verbrannt habe, was nichts als eine Legende ist. während es jetzt so ziemlich sicher ist. daß diese Bibliothek mit ihren unersetzlichen Schätzen durch die Fcuersbrunst verzehrt worden, welche Cäsar in Alexandrien, inid zwar aus politischen Gründen, veranstalten ließ (S. 8). Daß der Hellenismus nicht einmal in Syrien, noch weniger in Abessynien, wirklich Wurzel gefaßt, woraus doch Mommsen die Culturwirkungen der Römer in diesen Ländern gestützt, daß vielmehr daselbst das Volk in einheimischer Sprache, Literatur und Sitte verblieb, weist Nöldecke gründlich nach. Ueberhaupt' erscheint die Culturwirksamkeit der Römer, wenigstens im Orient, sehr zweifelhaft, während Mommsen hierin die Berechtigung der Römer, die Völker zu unterjochen, sieht. Sind es doch in der Regel nur die militärischen Rücksichten, welche die Römer im Auge hatten und sie z. B. zur Gründung kleiner Städte als Militärstationen bewog. Die Geschichte des iranischen Reiches kannte Mommsen nur sehr mangelhaft, und über Arabien ist sein Wissen ungenügend. Alles dies mit der Fülle von Notizen, welche Nöldecke herbeibringt, verbunden, zeigt denn, ohne daß unser Autor es hervorhebt, daß dieser Theil des Mommsen'schen Werkes der schärfsten Anfechtung unterliegt und nicht die Autorität in Anspruch nehmen kann, die ihm von den Verehrern Mommsens ohne weitere Prüfung zugestanden wird. Unsere Leser wissen, daß wir gleich nach dem Erscheinen jenes fünften Bandes im Jahrg. 1885, S. 249 ff. in einer Reihe von Artikeln das Capitel „Judäa und Juden" kritisch besprochen haben und darin, wenn auch mit tiefem Bedauern, eine gehässige Gesinnung gegen die Juden, eine unerlaubt parteiische Behandlung der Inden in der Besprechung der großen geschichtlichen Ereignisse, die sie in jenem Zeitraum betrafen, und ihrer Verhältnisse im europäisch-römischen Reichs ja das Stillschweigen über unleugbare Dokumente unter den Novellen der römischen Kaiser, namentlich im Ooäsx Theo- 4>sianus, wahrzunehmen und zu kennzeichnen hatten. Wir erwarteten deshalb auch über dieses Capitel von Prof. N'öldecke einige Auslassungen. Hierin wurden wir getäuscht. Nöldecke konnte freilich über diesen Gegenstand, soweit er die europäischen Gebiete betraf, nichts sagen, weil dies außerhalb seines Betrachtungsfeldes, des Orients, lag. Aber auch über die Ereignisse in Judäa macht er nur geringfügige Bemerkungen, die für diese Sache nicht enscheidend sind. Nöldecke bült sich hier vom eigentlichen Wesen der Dinge noch kühler fern, als in den übrigen Partien seiner Recension. Doch ist cr ehrlich genug, in den Eonflikten, welche die Herodäer hervorgerufen, und in dem „Wahnsinn des Caligula" die eigentlichen Ursachen des Ansbruchs des Kampfes auf Tod und Leben zu finden und nicht den Juden die Schuld zuzuschieben, die, wie er richtig meint, die Erpressungen der habgierigen Landvögte noch lange ruhig ertragen hätten (S. 13). Aber aus diesem einen Gedanken wird mit Nothwendigkeit eine ganz andere Anschauung und ein ganz anderes Urtheil hervorgehen müssen, als Mommsen zum Ausdruck gebracht, der am liebsten die gesammten Juden im Freiheitskriege wie in dem unter Hadrian als Räuber gebrandmarkt hätte. Wir sehen uns daher noch heute genöthigt, Alles aufrecht zu erhalten, was wir über das gedachte Capitel gegen Mommsen zu sagen gehabt haben. — Wir brauchen nicht bemerklich zu machen, welche Aufmerksamkeit die Geographie des alten Palästina in unserer Zeit wieder auf sich gezogen hat. Eine bedeutende Anzahl Forscher hat sich damit beschäftigt, namentlich auch in Hinsicht der Ortsbestimmungen, die selbst für das Berständniß der h. Schrift von Wichtigkeit sind. Hierfür ist nun ein Dokument vorhanden, das jedoch bis jetzt nur theilweise eine gründliche Bearbeitung gefunden. Bei der Verschiedenheit nämlich, welche in gewissen Vorschriften zwischen dem h. Lande und den Ländern außerhalb desselben stattfand, war es nöthig, genaue Grenzbestimmungen zu besitzen» wobei auch die Veränderungen nicht zu vernachlässigen waren, die zwischen der Besitzergreifung unter Moses und Josua und der nach dem babylonischen Exil stattfanden. Ein solches Verzeichniß der Grenzorte liegt nun in vier Relationen vor, und zwar Tosephta Schewiith IV, 10, Jerus. Talmud Schewiith VI, 2 p. 36 c, Sifre Ekeb § 51 und Jalkut Ekeb Z 874. Herr vr. Hirsch Hildesheimer, Docent am Rabbiner-Seminar zu Berlin, hat in dem jüngsten Jahresbericht des Seminars unter dem Titel „Beiträge zur Geographie Palästinas" eine kritische Erörterung über dieses Grenzverzeichniß veröffentlicht. Die Schwierigkeiten waren nicht gering; denn es galt zunächst, diejenige Relation zu eruiren, welche die correcteste erscheint und das Verhältniß der übrigen zu dieser klar zu stellen; dann den Text kritisch zu corrigiren und endlich die Angaben mit anderen, soweit sie zu beschaffen sind, zu vergleichen. Ueber alle diese Punkte muß derjenige, der sich dafür interessirt, auf das Buch selbst verwiesen werden. Wir erkennen nur an, daß, namentlich da die Vorbehandlung keine eingehende gewesen, die Arbeit des vr. Hildesheimer volle Würdigung verdient, und daß er es in keiner Beziehung an Umsicht und Sachkenntniß hat fehlen lassen. Bleiben nicht wenige einzelne Gegenstände noch problematisch, so lag dies in der Natur der Sache. Jedenfalls ist auf diesem Gebiete ein tüchtiger Schritt vorwärts geschehen. — Wir haben schon berichtet, daß die jüngst gewählte Commission für die Geschichte der in Deutschland durch den Prof, vr. Ludwig Geiger in zwanglosen Heften eine „Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland" herausgeben

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