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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1886-08-03 · Heft 32 (3.8.1886) · p. Seite 502

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
50 (1886)
Issue
Heft 32 (3.8.1886)
Date
1886-08-03
Page
Seite 502 (sequence 6)
Language
German
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502 Symptom, daß die Mächte der Vergangenheit wieder Oberwasser erhalten haben, und sich anschicken, die ganze Strömung unter ihre Gewalt zu bekommen. Die Juden tragen zuerst die Kosten. Würden z. B. solche Ausschließungen Katholiken und Protestanten betreffen, welcher Lärm würde in der Presse, in Versammlungen, im Reichstage und in den Landtagen der Partikularstaaten erhoben werden! Was die Juden betrifft, davon nimmt höchstens diese oder jene Zeitung eine kurze, schnell vergessene Notiz. Die Sache bleibt sich selbst überlassen. Von Bundesseiten geschieht gegen solche Verletzungen des Reichsgesetzes nichts, Man wird sagen: es sitzen ja im Reichstage und im Landtage Abgeordnete jüdischer Religion; warum lassen sich diese nicht vernehmen? denen läge es doch zunächst ob. Aber die Erfahrung lehrt, daß diese Abgeordneten gerade in lluänieio schweigen. Sie erachten sich als Vertreter des ganzen Volkes, von diesem gewählt. Richtig. — Freilich, wenn es irgend ein specielles Interesse ihres Wahlbezirkes betrifft, werden sie nicht anstehen, diese engere Oertlichkeit zu vertreten. Ist eine so wichtige Angelegenheit, wie die Verletzung eines Reichsgesetzes nicht von so allgemeiner Bedeutung, daß jeder Abgeordnete das Recht und die Pflicht hat, seine desfallsigen Wahrnehmungen und Protestationen vernehmen zu lassen? Sind nicht diese jüdischen Abgeordnete als Sachverständige in dieser Materie anzusehen? Bedeutet ihr Schweigen nicht ein scheinbares Einverständniß mit dem, was geschieht?... Doch ist derartiges bei ähnlichen Vorkommnissen schon so oft gesagt werden, daß wir nichts weiter darüber hinzufügen mögen. Wir wissen, daß diese Vorgänge, wie sie eben sich aus die beiden genannten kleinen deutschen Staaten nicht beschränken, eine große Verzagtheit in vielen unserer Glaubensgenossen hcrvorgerufen haben, indem sie die Befürchtung hegen, daß diese Reaktion sich verewigen werde. Wir theilen diese Ansicht nicht. Wir haben zu vielen Wandel in diesen Dingen erlebt, als daß wir nicht überzeugt sein sollten, daß auch diese Periode wieder zu Ende gehen werde. Nach der preu ßischen Reformzeit und den Freiheitskriegen erlangte die Reaktion wieder eine vollständige Geltung; nach der freiheitlichen Bewegung von 1848—1850 — die preußische Verfassung vom 31. Januar 1850 istvon dieser doch noch ein Zeugniß — kam die Reaktion mit vollen Segeln; dennoch trat 1860 die „neue Aera" ein und wurde durch die welterschütternden Ereignisse von 1866 und 1870 gefestigt. Trat nun im letzten Lustrum eine Wandlung ein und niacht sich für uns bereits recht fühlbar, so können wir dennoch der Zukunft muthig entgcgensehen — denn die Macht der Verhältnisie ist stärker als der Mensch, und der einmal erwachte Geist läßt sich wohl zeitweise zurückdrängen, wird aber niemals den im Kampfe gewonnenen Boden wieder ganz verlieren, und von dem Theile, den er behauptet, bald wieder unwiderstehlich vordringen. Literarischer Wochenbericht. Bonn, 19. Juli. Ueber Mommsen's Darstellung der römischen Herrschaft und römischen Politik im Orient. Von Theodor Nöldecke. (Leipzig 1885, Druck von G. Kreising). Wir begreifen eigentlich nicht, weshalb Prof. Nöldecke diese Besprechung des fünften Bandes der römischen Geschichte von Mommsen in einer besonderen Broschüre hat erscheinen lassen. Als Recension in einer kritischen Zeitschrift war sie ganz am Platze und verdiente denselben in vollstem Maße. Aber zur Buchform erscheint sie uns weniger geeignet, weil ihr die zusammenfassende Form und die Behauptung eines grundsätzlichen Standpunktes fehlen. Der Autor giebt eine Reihe von Berichtigungen der von Mommsen begangenen Jrrthümer, welche sich auf Detailangaben beziehen, sowie er auch mehrfache Lücken, die sich in der Mommsen'schen Darstellung finden, anszufüllen sucht. Er folgt hierbei der Reihenfolge in der von ihm besprochenen Schrift und geht dabei, ohne einen nähern Zusammenhang erkennbar zu machen, von einem Gegenstände zum andern über. Bekanntlich befaßt jener fünfte Band die Geschichte der römischen Provinzen von Cäsar bis Diokletian. Nöldecke beschränkt sich aus diese Provinzen im Orient, und als bedeutender Orientalist vermochte er hier sehr wohl den der orientalischen Sprachen unkundigen Mommsen zu verbessern und zu ergänzen. Ueber die allgemeinen Gesichtspunkie, von welchen Mommsen den Verlauf der Dinge betrachtet und die bei ihm, wie bei jedem Geschichtsschreiber, einen wesentlichen Einfluß auf die Auffassung und Darstellung haben mußten, läßt sich N. gar nicht aus, und doch hätte man dies wohl, wenigstens als Schlußfolgerung, erwarten dürfen. Nur gelegentlich läßt Prof. Nöldecke seine Meinung darüber durchschimmern. Konnte es ihm doch nicht entgehen, daß durch den säst fanatischen Eifer Mommsens für die „römische Staatsidee", die ja namentlich unter den Kaisern nichts Anderes bedeutete, als die unbedingte Unterjochung der Völker, deren Ausbeutung und Ausräubung, die objective Auffassung und das vorurtheilslose Verständniß der orientalischen Nationalitäten und Staaten vollständig unmöglich ward, so daß eine geradezu beschränkte Geschichtschreibung für die gedachten Länder aus der Feder Mommsen's entstand. Rückt ihm doch Nöldecke die „Vorliebe für rücksichtslos energisches Handeln" (S. 19), vor, welche Vorliebe ihm, Mommsen, das richtige Verständniß für die kluge und richtige Politik des Tiberius versperrte. Auch darin wirft er Mommsen Einseitigkeit vor, daß er nicht anerkennen will, „daß der Sieg des Islams und des arabischen

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