Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 50 (1886)
- Issue
- Heft 32 (3.8.1886)
- Date
- 1886-08-03
- Page
- Seite 501 (sequence 5)
- Language
- German
- Belongs to
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501 beträgt in den Ländern der ungarischen Krone 366 467, die > als Analphabeten betrachtet. Das Verhältniß zu anderen nur der hebräischen Schrift und Sprache Kundigen werden Confessionen gestaltet sich folgendermaßen: Länder der ungarischen Krone. Römisch- Katholische Griechisch- Katholische Griechischorient. Evangel. augsb. Reformirte Juden Unitarier Gesammtbevölkerung Des Lesens und Schreibens kundig In percentualer Weise ausgedrückt In Ungarn und Siebenbürg 7 849.692 2 874.661 46.00 en percentual 1497.268 134.966 11.27 ausgedrückt 2 434.890 316.262 16.18 1122.849 632.676 70.58 2 031.803 1037.990 63.96 638.314 366.467 71.93 55.792 20.202 45.28 Römisch- Katholische Griechisch- Katholische Griechischorient. Evangel. augsb. Reformirte Juden Männer 58.81 15.47 23.25 79.11 73.32 81.43 Frauen 40.36 7.03 9.38 62.57 56.02 61.68 durchschnittlich 49.58 11.25 16.31 70.84 64.67 71.55 Die Zahl der Analphabeten in Ungarn ist demnach bei den Juden am kleinsten, die culturellen Verhältnisse bei denselben am günstigsten. Wir stehen also wenigstens auf derselben Stufe der Cultur, wie die erbgesessenen Bewohner Ungarns, wir stehen auf einer höheren Stufe als diejenigen, die uns den Vorwurf ins Gesicht schleudern, daß wir der Entwickelung und dem Aufschwünge des Vaterlandes hinderlich in den Weg treten und an der Arbeit der Nation keinen Antheil haben. Mögen wir auch in der Ethnographie Paul Kunfoloy's auf Zigeuner und Armenier folgen, statistische Daten, „die keine Bestechung annehmen und das Recht nicht beugen und kein Ansehen kennen," haben den Beweis für uns erbracht, daß wir die civilisirteste Confession in Ungarn sind. Di-. E. Neumann. Bonn, 28. Juli. Die Reaktion. In liberalen Blättern hören wir jetzt oft genug Klagen über die hereingebrochene und immer mehr hereinbrechende Reaktion. Wir wollen nun nicht die verschiedenen Gebiete betreten, auf welchen man die Zeichen und Wirkungen der Reaktion erkennen will und die ebenso politischer und socialer wie confessioneller Natur sind. Wenn Regierungen die Ziele, die sie angestrebt haben, aufgaben, die Wege, die sie beschritten, wieder verlassen und die entgegengesetzten einschlagen, das für schädlich ansehen oder gar für gefährlich und feindlich betrachten, was ihnen bis dahin ersprießlich und zu erstreben erschien, wenn die Ideen und Principien, die sie längere Zeit als die richtigen und dem Staatswohl unentbehrlichen anerkannten, von ihnen verworfen, bekämpft oder doch jedenfalls modificirt werden: so kann man sagen, daß eine Reaktion eingetreten ist und zur Herrschaft gelangt. Wie gesagt, wir untersuchen diese große Frage nicht vom allgemeinen Standpunkt. Wir beschränken uns auf unser specielles Gebiet. Blicken wir nun auf das deutsche Reich, so war es das Bundesgesetz vom 3. Juli 1869, welches nach Gründung des deutschen Reiches zum Reichsgesetze erhoben wurde, das die völlige Gleichstellung aller deutschen Staatsbürger, also ohne Berücksichtigung der Confession, aussprach und dieses Princip zu einem unverletzlichen Elemente der Reichsverfassung machte. Dennoch bekundete eine Regierungsverfügung in Hessen-Darmstadt, wie wir berichteten, die Ausschließung jüdischer Lehrer und Lehrerinnen, ohne Berücksichtigung ihrer Qualifikation, von jedem öffentlichen Schulamte. In Mecklenburg-Strelitz bejubelte eine Versammlung von Junkern und Geistlichen, daß daselbst die Juden vom richterlichen Amte ausgeschlossen werden, im Grunde von allen öffentlichen Aemtern. Es sind dies offenkundige Verletzungen des Bundesgesetzes. Wenn in Bezug der inneren Verwaltung die Partikularstaaten souverän sind, so unterstehen sie doch allen den Gesetzen, welche von Reichswegen von der Reichsregierung, dem Bundesrath und dem Reichstage, votirt uud als Reichsgesetze promulgirt worden. Allerdings kommen in den größeren deutschen Staaten — wenn auch mit Ausnahme z. B. von Sachsen — Fälle vor, wo die Verwendung von Juden in öffentlichen Aemtern stattfindet, wenn auch nur selten. Aber jene beiden Beispiele schon sind wichtig genug, um nicht mitStillschweigen übergangen, sondern mit Nachdruck hervorgehoben zu werden. Wir können uns nicht verhehlen, daß diese Reaktion leicht ansteckend wirken und das Recht der jüdischen Deutschen trotz des Reichsgesetzes annulliren könne. Es ist anerkannt, daß die Juden immer den Prüfstein abgeben müssen, wie weit der Geist des Rechtes und der Humanität in einem Staate vorwärts oder rückwärts gehe. Die reaktionäre Behandlung der Juden ist daher stets ein sicheres