Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 50 (1886)
- Issue
- Heft 31 (27.7.1886)
- Date
- 1886-07-27
- Page
- Seite 493 (sequence 13)
- Language
- German
- Belongs to
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493 genossen zu benutzen suchen, um Proselyten zu machen. Es Auch Mr. Lionel L. Cohen (conservativ) ist ins Parlament gilt also hier, die Jugend zu guten Gewerbsleuten zu bilden wiedergewählt, und ihr zugleich ihren väterlichen Glauben zu sichern. — Ieuilleton. (Korrespondenz. Saarwellinge», den 5. Juli 1886. Versammlung des „Vereins israel. Lehrer Südwest - Deutschlands" am 13. und 14. Juni c. in Trier. Von etwa 80 Lehrern, welche eingeladen waren, hatten sich nur 20 eingefunden. Auch die Trierer j. Stadtgemeinde hatte sich nicht vertreten lassen. Denn die Anwesenheit ihres Oberrabbiners Herrn vr. Zuckermandel und dessen eifrige Betheiligung an den Debatten waren bloß eine Folge des lebendigen Interesses, welches dieser Herr den jüdischen Schulen und Lehrern noch immer bezeigt hat. Am 13. Juni, Mittags 2 Uhr, wurde die Versammlung vom Vorsitzenden mit entsprechenden Begrüßungsworten eröffnet, indem er gleichzeitig dem im Laufe des vergangenen Jahres verstorbenen Collegen Juda-Neunkirchen einen warmen Nachruf widmete. Einziger Gegenstand der Tagesordnung iür den ersten Conferenztag war das Referat des Unterzeichneten: „Die amtliche Stellung des isr. Lehrers." Referent führte aus, wie die Stellung des isr. Lehrers ist, wie sie sein sollte und durch welche Mittel und Wege eine Besserung derselben herbeigeführt werden könne. — Die jüdischen Lehrer seien in ihrer größeren Mehrheit nur Privatlehrer. Als Lehrer schon müßten sie mehr leisten, als ihre christlichen Collegen, weil ihnen neben dem Elementarunterrichte noch die Ertheilung des hebräischen Sprachunterrichtes obliegen. Dazu kämen die vielen Nebenämter. Bei der großen Verschiedenartigkeit derselben könne es nicht ausbleiben, daß in den meisten Fällen der Lehrer für das eine oder andere Nebenamt nicht befähigt sei und deshalb seine Geuicinde nicht befriedigen könne. In Folge dessen müßten oft die tüchtigsten Lehrer, wenn sie beispielsweise nur mittelmäßige Cantoren seien, mit den erbärmlichsten Stellen fürlieb nehmen. Schlimmer sei noch, daß durch diese Nebenbeschäftigungen des Lehrers der Unterricht beeinträchtigt werde. Jndeß seien die Nebenämter noch am wenigsten Gegenstand unserer Klage. Diese gälte vielmehr der Art unserer Anstellung, die bloß durch ein Vertragsverhältniß von ein-, zwei- oder dreijähriger Dauer, oft sogar nur durch ein mündlich getroffenes Uebereiukommen geregelt sei. Der Lehrer, von der Willkür jedes Einzelnen abhängig, werde dadurch und in Folge seiner gleichzeitigen Abhängigkeit von der staatlichen Aufsichtsbehörde in alle möglichen Collisionen gedrängt. Wie könne er z. B. seine Absentenliste richtig führen, überhaupt gerecht sein, wenn die Art seiner Anstellung eine Unterscheidung zwischen den Kindern mehr oder weniger einflußreicher Eltern geradezu nothwendig macht. Diese Abhängigkeit von der Bolksgunst erzeuge einestheils Servilismus, andererseits den leidigen Lehrerwechsel. Für den dienstunfähig gewordenen Lehrer sei auf keinerlei Weise gesorgt. Denn was unsere Vereine in dieser Hinsicht thäten, hieße nur, den eigenen*) Sparhafen leeren und könne keineswegs mit der Art der Pensionirung christlicher Lehrer verglichen werden. — Alle diese Mißstände könnten nur durch die Umwandlung unsererPrivatschulen in öffentliche Volksschulen beseitigt werden. Dadurch würde die Zukunft der jüdischen Schule gesichert. Durch die Regelung der Anstellungs- und Pensionsverhältnisse hörte der Lehrerwechsel auf. Die Unmöglichkeit, den Lehrer zn verdrängen, ließen die Versuche dazu gar nicht aufkommen. Und der Lehrer, welcher früher wohl ein Stelle, aber keine Heimath gefunden, könne um Vieles segensreicher wirken. Auch der Gemeinde kämen die Segnungen der öffentlichen Schule zu Gute. Sie hätte alsdann gesetzlichen Anspruch auf Beihülfe aus Communal- und Staatsmitteln. Sie brauchte nicht zu befürchten, daß ihr ein dienstunfähiger Lehrer zur Last siele. Der häusige Lehrerwechsel, welcher auch ihr große Kosten verursacht, hörte auf. Ihre ärmeren Mitglieder hätten Anspruch auf Schulgeldbefreiung. Hauptsächlich aber wären die vielen Differenzen zwischen Gemeinde und Lehrer beseitigt, welche so sehr geeignet sind, das Ansehen der Juden in den Augen der Welt zu schmälern. Bei der Umwandlung unserer Schulen in öffentliche müsse darnach gestrebt werden, daß der Lehrer von allen Nebenämtern befreit werde. Wo das aus Rücksicht auf die finanzielle Lage einer Gemeinde nicht durchführbar sei, müsse unter allen Umständen der Schächterdienst vom Lehramte getrennt werden. — Glücklicherweise sei unser heutiges Unterrichtsministerium der Anlegung öffentlicher jüdischer Schulen nicht entgegen, wie der Fall mit Kerpen bei Cöln beweise. Wo die Gemeinden zur Stellung des erforderlichen Antrages nicht zu bewegen seien, müßten die Lehrer die Sache selbst in die Hand nehmen. Es empfehle sich deshalb, eine ständige Commission zu bilden, welche im gegebenen Falle die „Eine für Alle" sein könnte. Auch die *) Dies ist zu viel gesagt, denn diese Bereinskasseu erhalten ihr größtes Contingent von Freunden und Gönnern- (Redact.)