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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1886-07-27 · Heft 31 (27.7.1886) · p. Seite 488

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
50 (1886)
Issue
Heft 31 (27.7.1886)
Date
1886-07-27
Page
Seite 488 (sequence 8)
Language
German
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488 mitisch gerirte, doch groß genug, um die Aussichten auf die Zukunft zu trüben, in welcher jene jungen Männer Stellung in der Verwaltung und Rechtspflege einnehmen würden. Bekanntlich haben sich diese antisemitisch gesinnten Studenten unter dem Namen „Verein deutscher Studenten" zusammengethan und schrieben auf ihre Fahne „Deutschthum und Christenthum." Aber diese Bestrebungen bekundeten sie, außer Reden, Liedersingen und Biertrinken, nur in thatsächlichen Feindseligkeiten gegen die Juden, besonders auch gegen ihre Commilitonen. Wir könnten hierüber mancherlei Geschichten erzählen; notorisch ist eine gewisse Klasse Studenten den Keilereien nicht abhold, z. B. mit Handwerksburschen, sog. Knoten. Daß bei derartigen Vorfällen nicht immer die Juden den Kürzeren zogen, sondern die Herren Studirenden, können wir nicht wahrheitsgemäß versichern. Doch wir wenden uns zu dem Gegenstände, der unsere heutige Korrespondenz veranlaßt. Am 9. d. feierte der hiesige „Verein d. St." sein fünftes Stiftungsfest in glänzender Weise. Unter den Eingeladenen befanden sich auch bekannte Professoren der Theologie und andere protestantische Geistliche. Der Vorsitzende des Vereins, stuck. phil. Heinze, hielt eine längere Rede, in welcher er auch auf die Vorwürfe kam, die man dem Vereine mache. Er charakterifirte, wie das „Leipziger Tageblatt" hervorhebt, als den häßlichsten der Vorwürfe, „daß der Verein den Antisemitismus nähre und groß zöge. „Nicht Judenhaß predigen wir", so hob der Redner ausdrücklich hervor, „sondern selbstlose Hingabe an Christenthum und Deutschthum". (Lebhaftes Bravo)". Man könnte diese Erklärung des Vereinspräsidenten für eine Verleugnung des antisemitischen Charakters des Vereins ansehen. Aber so eine verblümte Entschuldigung will wenig sagen. Wir würden diesen Studenten das Eintreten für ihren christlichen Glauben gewiß nicht verübeln, aber da sie unter „Deutschthum" den Ausschluß der Juden verstehen, so werden wir sie immer als unsere Gegner anzusehen haben. — Diese Feindseligkeit gegen ihre jüdischen Commilitonen und die Juden überhaupt entschuldigt uns, wenn wir diese Herren ein wenig näher in Betracht ziehen. Sie bestehen zum allergrößten Theil aus Theologen und Juristen. Die Mehrzahl anderer Studirenden haben keine Zeit zu derartigen Geschäften. Von den Theologen abstrahiren wir; es gehört leider zu ihrem Fache, sich als Feinde der Juden zu betrachten. Aber die Juristen? Es ist nicht unsere Schuld, wenn uns über sie jüngst Einiges in die Hände gefallen ist. Wir benutzen hierzu einen Artikel der „Franks. Ztg." vom 13. Juli „das Studium des Rechts in Deutschland", aus welchem wir einige Stellen entnehmen. Er beginnt: „In der letzten Session des Abgeordnetenhauses kam es wie gewöhnlich zu einer längeren Debatte über die Universitätsverhältnisse, in der von einer Seite besonders auf das Kneip- und Bummelleben der Juristen hingewieseu wurde. Das Studiren sei bei denselben vollständig Nebensache geworden, auch der Besuch der Vorlesungen habe gegen früher nachgelassen. Der Jurist arbeite während der Universitätsjahre so gut tvie gar nicht, gegen Ende derselben pauke er sich für das Examen nothdürftig ein und trete mit äußerst mangelhaften Kenntnissen in die Praxis. Der solche Klage führte, war keineslvegs ein alter Herr, sondern ein jugendlicher Amtsrichter. Einen Beitrag zur Beurtheilung der damit gestellten Frage hat jüngst ein — Franzose geliefert. Herr vr. Georges Blondel, Docent an der juristischen Fakultät zu Lyon, und seine Schrift, betitelt: „Ueber das Rechtsstudium an den deutschen Universitäten" hat in Prof, Dr. Schm oller (Jahrbuch für Gesetzgebung, Verwaltung und Volkswirthschaft, X. Jahrgang II. Heft) einen unparteiischen sachkundigen Beurtheiler gefunden, dessen Ausführungen das Thema mit kräftiger Hand anfassen. Schmoller schreibt: Blondel betont mit Recht, daß die akademische Freiheit neben ihren großen Vorzügen gerade bei den Studirenden der Rechte ihre größten Schattenseiten zeige. Diese Freiheit erzeugt den höchsten Fleiß und die individuellste Ausbildung bei einer kleinen Elite, daneben einen Vorlesungsbesuch, der durchschnittlich sich nicht weit über die Hälfte der Belegenden erhebt, ein gänzliches Versinken in Faulheit, Bierkneipen und Indolenz von etwa einem Drittel aller juristischen Studirenden für mindestens ein bis zwei Jahre. Wer, wie Verfasser dieser Zeilen, trotz allem, was sich dagegen sagen läßt, in dem deutschen Beamten-, Lehrer- und Geistlichen-Stand die berechtigtste Form der Aristokratie sieht, wer alle seine politischen und sozialen Hoffnungen auf die gesunde Erhaltung und Fortbildung dieser geistigen Aristokratie setzt, der kann an ein gutes Theil des akademische» Treibens nur mit großer Betrübniß und mit schweren Sorgen für die Zukunft denken. Es ist ein Stück mittelalterlicher Rohheit und Barbarei, das sich hier in unmittelbarster Nähe der höchsten Bildung und der größten moralischen Anstrengungen erhalten hat und für das zu viele akademische Lehrer und hohe Beamte in idealisirender Erinnerung an ihre eigenen Jugendthorheiten ein zu nachsichtiges Auge sich bis jetzt bewahrt haben. Ich fürchte aber sehr, daß unser höherer Beamtenstand je länger je mehr seinen Pflichten nicht gewachsen sei, wenn er an dem Privileg festhalten will, in den besten Jugendjahren 4—5 Semester der Kneipe, den Mensuren, der gedankenlosen Tagedieberei oder dem eitlen Spiel mit gesellschaftlichen Formen zu widmen. Man beruft sich so oft darauf, daß die, welche sich so ausgetobt, nachher die besten Beamten geben. Gewiß werden Einzelne, welche aus sehr guter Familie stammen und mit großein Talent ausgestattet sind, nachher noch gute Beanite; aber sie würden

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