Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 50 (1886)
- Issue
- Heft 30 (20.7.1886)
- Date
- 1886-07-20
- Page
- Seite 473 (sequence 9)
- Language
- German
- Belongs to
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473 jüdischen Religion! Mögen arme Eltern die Gedankenlosigkeit! aufgeben, ihre unerfahrenen Kinder früh ohne Führer in die „Welt" zu schicken, um sich selbständig zu machen oder ihr Brod zu suchen, ehe sie ein Handwerk, sei es Anderes erlernt haben; je größer die Noth und je größer die Arbeitsscheu der Kinder, desto größer die Gefahr der jüdischen Eltern, ihre Kinder zu verlieren. Die Mission hat tausend Fangarme und bei der unreligiösen Strömung unserer Zeit calculirt sie vortrefflich. Eltern, gebet Acht auf Eure Kinder und lasset sie nicht aus Euren Augen, insbesondere, wenn sie in die Weltstadt sich begeben. Ihr Rabbiner und Lehrer aber seid vorsichtig in Euren Unterweisungen, machet den „Jkkar" nicht zum „Tafel", lernet hier an diesein Beispiel, wie keine noch so orthodoxe Erziehung vor Abfall schützt, wenn sie sich bloß auf Aeußerlichkeiten stemmt, das Herz und der Geist unserer Kinder muß sich erschließen den edlen Vernunftlehren des Judenthums; nur eine gründliche, wissenschaftliche Behandlung unserer Literatur, eine historische und rationelle Begründung unseres culturellen Lebens, des Geistigen und Humanen in den Ceremonien, ein Eingehen auf die idealen Grundlagen unserer Thora, die schon der Bar-Mizwah kennen und in sich für alle Zeit aufnehmen muß, ferner rechtzeitige Bekanntmachung unserer Schule mit dem Unterschiede unseres Bekenntnisses von anderen Confessionen, dazu das lebende Beispiel religiöser Begeisterung in Schule, Tempel und Haus; das kann unserer Jugend Standhaftigkeit verleihen und Treue und Liebe zuni väterlichen Glauben. Juda Holzmanu erklärte mir in Gegenwart eines frommen Mannes, er habe am Tage seiner Bar Mizwah in Jerusalem einen Chiluk vorgetragen, eine herbe Frage des Schaagath Arjeh nach bekannter pilpulistischer Methode gelöst, aber das täglich einige Male mechanisch ausgesprochene Hauptgebet „Schema Israel" hat er nicht verstanden und nicht verstehen gelernt. Also ihr Lehrer der isr. Religion, seid auf der Hut! Endlich fordere ich Alle auf: Alliance israelite, die uns mit Rath und That beisteht, in allen Fällen, wo es sich um sittliche, religiöse und culturelle Hebung der Israeliten handelt, kräftig zu unterstützen, Mitgliedervermehrung und Beitragserhöhung ebenfalls zu erstreben; eine Mutter soll sie werden, an welche sich jeder Zeit ihre Kinder wenden und ihre Hülfe in der Noth nicht allein erwarten, sondern auch erhalten könnten! Mögen diese Worte ihre Wirkung nicht verfehlen! Dr. Leimdörfer, Prediger am isr. Tempel Hamburg. Petersburg, 2. Juli 1886. Ueber einige Maßregeln zur Sicherung der prompten Leistung )er Wehrpsticht von Seiten der Änden. Das jüngst erflossene Reglement oder vielmehr Ausnahmegesetz, die Wehrpflicht der Juden betreffend, hat durch die darin verordnten Bestimmungen einen nur zu gerechtferigten Schrecken in den Israeliten Rußlands hervorgerufen. Der Erlaß selbst ist bereits in Nr. 27 mitgetheilt. Das Motiv zu demselben wird in dem großen Procentsatz gefunden, in welchem sich angeblich die Juden der Wehrpflicht entziehen sollen. Aber selbst das Blatt des Herrn v. Katkow, die Moskauer Russische Zeitung, bemerkt, daß die angegebene Zahl sehr übertrieben sei. Sie sagt dies natürlich nicht aus Liebe zu den Juden, sondern weil sie fühlt, daß wenn die angegebene Zahl richtig wäre, die Schuld vielmehr auf die Beamten fiele, welche die Einziehung der Rekruten zu besorgen haben, als auf die Juden selbst. In der That ist die Zahl der jüdischen Soldaten eine ungleich stärkere, als daß eine so unverhältnißmäßige Entziehung von der Wehrpflicht möglich wäre. Einen nicht geringen Theil der Schuld, daß diese Entziehung größer scheint, als sie ist, tragen die sog. Kronsrabbiner, einige Hundert an der Zahl, die von der Regierung zur größten Belastung der Juden angestellt, mit der Matrikenführung der Juden betraut sind, und darin eine Fahrlässigkeit und Unordnung sich zu Schulden kommen lassen, welche geradezu fabelhaft ist. Dies beweisen die tagtäglich vor Gericht oder in der Presse verhandelten Fälle, wo ein Jude, der bereits seine Wehrpflicht geleistet oder noch unter den Fahnen sich befindet, von Neuem, oder der noch als Kind gestorben oder mit seinen Eltern emigrirt ist, einberufen wird, und zwar nicht selten von mehreren Revieren gleichzeitig oder zu verschiedenen Zeiten, natürlich nicht Folge leisten kann, und somit die Zahl der „Rückstände" vergrößert. Schon diese Umstände lassen uns erkennen, welchen Nachtheil, welche drückende Schwierigkeiten den Juden aus der neuen Verordnung erfließen werden. Halten wir uns zunächst au Punkt 5 des neuen Gesetzes, der eine Belohnung von 50 Rubel für das „Einfangen" eines renitenten jüdischen Wehrpflichtigen sestsetzt. Wir wollen davon abseheu, daß derselbe Preis für das Einfangen eines reißenden Wolfes ausgesetzt ist; aber welcher Anreiz zu einem immer mehr um sich greifenden Deuunciantenwesen, das, wie es in seiner Natur liegt, viel öfter Unschuldige trifft als Schuldige, die sich dem schon zu entziehen verstehen, während der Unschuldige im Gefühle seiner Unschuld und nichts' Uebles ahnend von den Denuncianten umgarnt wird. Immerhin ist Punkt 5 der schlimmste nicht in diesem Gesetze; die Punkte 1 und 4 werden von noch viel traurigeren Folgen sein. Man muß die kolossalen Entfernungen im Auge haben, die oft eine Provinz des uuer- 30