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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1886-07-06 · Heft 28 (6.7.1886) · p. Seite 444

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
50 (1886)
Issue
Heft 28 (6.7.1886)
Date
1886-07-06
Page
Seite 444 (sequence 12)
Language
German
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444 Rumänien. Bukarest, 18. Juni. Dem „P. Lloyd" wird von hier telegraphirt: Vorgestern sind 135 israelitische Familien aus Jassy nach Amerika ausgewandert. Weitere Auswanderungen von Judenfamilien sind wegen Erwerbsmangels bevorstehend. Frankreich. Paris, 25. Juni. (Privatmitth.) Bekanntlich wurde durch das Gesetz vom 29. Juli 1884 das Verbot der Ehescheidung aufgehoben, welches die Restauration im Jahre 1816 erlassen hatte, so daß in Frankreich für die Protestanten und Israeliten ebenso wie für die Katholiken die Ehescheidung nicht gestattet war. Hieraus erfloß für das französische Rabbinat die Frage, wie sich das jüdische Ehescheidungsrecht zu dem staatlichen verhalte. Wenn ein Civiltribunal die Ehescheidung eines Paares ausgesprochen, sei cs zu Gunsten der Ehefrau, und der Ehemann verweigert ihr den Get, sei es zu Gunsten des Ehemannes, aber dieser will die Ehefrau aus Rache oder aus habgierigen Motiven nicht freigeben durch den Get: wie habe man sich da zu verhalten. Der Großrabbiner Michel A. Weill hat darüber ein Gutachten veröffentlicht, und der Großrabbiner des Zcntral-Consistoriums Herr Isidor versendet dasselbe an alle französischen Rabbiner, damit auch diese ihr Gutachten abgeben — ohne daß er selbst bis jetzt seine Ansicht ausgesprochen. Weill unterzieht die Frage auf Grund der biblischen, talmudischen und maimonidischen Texte einerPrüfung und er kommt zu einer Schlußfolgerung, welcher er folgende „Erklärung" hinzufügt: „Jedesmal, wenn der Mann sich weigert, die bürgerliche Ehescheidung durch den Get zu vervollständigen, falls die Ehescheidung zu Gunsten der Ehefrau oder des Ehemanns ausgesprochen ist, sichert der durch das Civiltribunal erlassene Akt die Befreiung der jüdischen Frau und bevollmächtigt sie, einen neuen Ehebund zu schließen, vorausgesetzt daß er von einem rabbinischen Akte begleitet ist, der die Gültigkeit jenes bekräftigt und ihn für übereinstimmend mit dem Gesetze Moses' und Israels erklärt." Herr Weill meint nämlich, daß in den angegebenen Fällen das Beth Din an die Stelle des renitenten Ehemannes trete und einen dessallsigen Beschluß fasse. — — Die Diskussion über „1a France juive“, also über den Antisemitismus, wird in den hiesigen Zeitungen und Zeitschriften noch immer fortgesetzt. Das „XIX 8ieo1s" enthält eine Corrcspondenz aus Berlin über den „Bankerutt des Antisemitismus", in dem der Verlauf dieser schmählichen Bewegung dargestellt wird. Das ultramontane Blatt, der „Correspondant“, dagegen bringt zwei Artikel, die unter scheinbar wohlgesinnter Maske recht häßliche antisemitische Züge tragen. Amerika. NewrPork, 15. Juni (Privatmitth.). Preisaufgabe. Die Ministers-Association vonNew-Aork und Umgegend schreibt hiermit einen Preis unter dem Namen Zunzpreis im Betrage von zweihundert Dollars aus für die beste Arbeit, bezeichnet durch ein Motto, über folgendes Thema: Eine umfassende Lebensbeschreibung Leopold Zunz's, nebst gründlicher Würdigung seiner gesammten literarischen Leistungen und dem entsprechend seine Bedeutung in der Geschichte der Juden und des Judenthums. Der Termin, an welchem die Schrift hier angelangt sein muß, ist der 10. August 1887. Die Schrift, welche den Preis erhält, bleibt Eigenthum des Verfassers, und verpflichtet sich die Association, falls der Verfasser dieselbe durch den Druck veröffentlicht, 50 Exemplare zum Kostenpreis zu nehmen. Die Einsendung der Schrift mag adressirt werden an einen der folgenden Herren: Rev. Di-. Köhler, Rev. Di. Gottheil, Rev. de Sola Mendes von hier, Rev. Dr. Jastrow in Philadelphia, Rev. Dr. Lasker in Boston oder an den Unterzeichneten Dr. S. Adler. Bonn, 27. Juni (Notizen). Man schreibt aus Berlin: Vor einigen Tagen verschied der gegenwärtige Chef des großen Jndustriehauses Reichenheim & Compagnie, Herr Adolf Reichenheim. Ueber die Legate desselben theilt der „B. B. C." folgendes mit: Der Verstorbene hat u. A. einen Betrag von 150 000 Mark dem Magistrat von Berlin mit der Bestimmung überwieftn, daß derselbe zur Unterstützung von Wittwen und Waisen der Berliner Elementarlehrer, ohne Unterschied des religiösen Bekenntnisses, verwendet werden soll. Er hat 15 000 Mk. dem Asylverein für Obdachlose, 15 000 Mk. der Gesellschaft für Verbreitung von Volksbildung, 15 000 Mk. dem katholischen St. Hedwigs-Krankenhause, 15000 Mk. zu Stipendien dem Verein für jüdische Studirende, 15 000 Mk. dem National-Jnvalidendank vermittelt. Der jüdischen Gemeinde hat er ein Legat von 90000 Mark für die Altersversorgungsanstalt, einen Betrag von 75000 Mk. dem Fonds für die Ausbildung von Lehrern, ca. 43 000 Mk. für eine größere Anzahl kleinerer Legate überwiesen. Ferner hat er ein Capital, deffen Umfang alle übrigen Legate weit übersteigt und das sich etwa auf eine Million Mark belaufen dürfte, zur Bildung von Arbeiterunterstützungsfonds für die Arbeiter der großen Fabrik der Firma, deren Chef er war, in Wüstegiersdorf in Schlesien, mit der Bestimmung hinterlassen, daß die Zinsen dieses Capitals zu den Zwecken dienstbar gemacht werden, zu welchen die Stiftung erfolgt sei, und zwar nach Dispositionen, welche die jüngeren Chefs der Firma zu treffen haben. —

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