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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1886-07-06 · Heft 28 (6.7.1886) · p. Seite 442

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
50 (1886)
Issue
Heft 28 (6.7.1886)
Date
1886-07-06
Page
Seite 442 (sequence 10)
Language
German
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442 die Kluft zwischen Christen und Juden größer würde, und unter den jetzigen Verhältnissen will man ain allerwenigsten zu einem derartigen Vorgang dieHand bieten. Es wird auch nicht zu bestreiten sein, daß trotz des Antisemitismus die socialen Verhältnisse zwischen Christen und Juden hier im Allgemeinen besser sind als in Berlin re., wobei ich allerdings nicht gesagt haben will, daß der Mangel einer jüdischen Schule die Hauptursache dieser Erscheinung sei. Welche Juden werden aber ihre Kinder in ein jüdisches Gymnasium schicken? Die halbwegs besser situirten Klassen werden besorgen, daß ihre Kinder „mauscheln" lernen. Wird auch wohl Ein Gymnasium ausreichen? Und falls man die Notwendigkeit eines jüdischen Gymnasiums ausspricht, warum dann die Einen bevorzugen? Es ist wohl auch noch fraglich, ob die Directoren der allgemeinen Gymnasien oder die Professoren daselbst den jüdischen Schülern nicht etwa den freundlichen Rath geben werden, lieber die Judenschule aufzusuchen. Es ist auch noch ein Moment zu erwähnen. Die Erhaltung eines Gymnasiums hier in Wien kostet jährlich 25,000—30,000 fl., ohne das Gebäude resp. die Miethe für die betreffenden Localitäten. Das Budget der hiesigen Gemeinde beträgt 90—100,000 fl. Einnahmen. Hiervon entfallen in runder Summe 30,000 fl. für den Religionsunterricht oder für Schulzwecke. Ist es denkbar, daß die Gemeinde die Hälfte der Einnahmen und darüber Schulzwecken widmen kann oder widmen wird? Von welcher Seite wir daher auch den Vorschlag betrachten mögen, so ist er wohl gut gemeint, aber nicht durchführbar. — Die hiesige juristische Facultät hat für das nächste Studienjahr Herrn Professor Dr. Grünhut, Israelit, zum Decan getoählt. Sein Gegencandidat war Herr Professor Maaßen, Mitglied des Herrenhauses, der Kirchenrecht lehrt. Wien, 25. Juni. (Privatmith.) Hier bildet sich gegenwärtig ein Verein unter der Benennung: „Oesterreichisch - israelitische Union". Am besten bezeichnen wir den Zweck desselben durch Wiedergabe der ersten beiden Paragraphen des Statuts. Sie lauten: „§• 1. Der Zweck des Vereines ist, den Sinn für die jüdische Wissenschaft und die Angelegenheiten des Judenthums unter den österreichischen Juden zu heben, die über das Judenthum verbreiteten Jrrthümer und Borurtheile aufzuklären und zu beseitigen, endlich die auf Verschärfung der confessionellen und Racengegensätze gerichteten Bestrebungen zu bekämpfen. 8- 2. Der Verein macht sich insbesondere zur Erreichung dieses Zweckes zur Aufgabe: 1. Die Erörterung von Gegenständen aus dem Gebiete der Geschichte und der Wissenschaft des Judenthums in öffentlichen Vorträgen und Zeitschristeil, 2. die Erörterung aller das Judenthum betreffenden Berathungsgegenstände des österreichischen Reichsrathes und Stellungnahme denselben gegenüber durch Petitionen, Resolutionen und dergleichen, 3. die Anstrebung der durch die berufenen Factoren der Gesetzgebung und Executive herbeizuführenden a) Hebung des jüdischen Religionsunterrichtes und größeren Pflege der religiösen Erziehung der israelitischen Jugend, b) Regelung der äußeren Rechtsverhältnisse der israelitischen Religionsgenossenschaften in Oesterreich vermittelst einer sämmtliche Cultusgemeinden Oesterreichs umschließenden gemeinsamen Verfassung, o) Errichtung einer Hochschule in Wien zur Pflege der Geschichte und Wissenschaft des Judenthums und zur Heranbildung wissenschaftlich gebildeter jüdischer Seelsorger für österreichische Cultusgemeinden." In Anbetracht dieser Zwecke kann man dem Vereine nur ein recht fröhliches Gedeihen, die erforderliche Ausdehnung, den nothwendigen Eifer der Leiter und die rechte Einsicht in die Mittel wünschen, durch welche die Erreichung dieser Ziele erwirkt werden kann. An der Spitze stehen namhafte Männer aus dem juristischen Stande und aus den Professoren der Universität. Sie haben einen Aufruf erlassen, der uns jedoch in der Angabe der Zwecke und in der Wärme des Ausdrucks etwas zu knapp ausgefallen erscheint. Eigenthümlich deucht uns der Paragraph fünf, welcher Ausländer, Frauenspersonen und Minderjährige ausschließt. Wir haben immer gefunden, daß da, wo das Interesse des weiblichen Geschlechtes geweckt ist, die Opferbereitwilligkeit wächst, auch halten wir es nicht an der Zeit, einen schroffen Unterschied zwischen den beiden Geschlechtern auf dem Gebiete der Humanität und der Cultur aufrecht zu erhalten. Möchten wir recht bald im Stande sein, über die Constituirung und den Beginn der Thätigkeit dieses Vereines referiren zu können. Tolna, 17. Juni. Die hiesige jüdische Gemeinde baut ein neues Schulhaus auf demselben Platze, auf dem das alte Gebäude gestanden, welches jetzt demolirt wird. Gestern erschien nun unter Assistenz von Gensdarmen derVice-Stuhlrichter mit dem Bezirksarzte aus Szegzard und einem zweiten hiesigen christlichen Arzt (der Gemeinde-Arzt, ein Jude, wurde nicht beigezogen), er ließ an vielen Stellen Nachgrabungen vornehmen und hohlklingende Mauern abtragen. Es schien, als suche man etwas, allein das Gesuchte wurde nicht gefunden. Die Kommission ließ dann den Tempel öffnen, welcher in allen seinen Theilen genau untersucht wurde, auch die Bundeslade blieb nicht verschont. Trotz alledem aber blieb der erwartete Erfolg aus. Eine große Menschen«»-

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