Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 50 (1886)
- Issue
- Heft 28 (6.7.1886)
- Date
- 1886-07-06
- Page
- Seite 440 (sequence 8)
- Language
- German
- Belongs to
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440 gende Antwort: An Fräulein so und so. „Auf Ihre Eingabe vom 27. v. M. erwiedern wir Ihnen, daß zur Verwendung von Schulamtsaspirantinnen israelitischer Religion im diesseitigen öffentlichen Schuldienste vorläufig keine Gelegenheit gegeben ist. Knorr." Dieser Erlaß stützt sich auf das Bundesgesetz, das keinen Unterschied zwischen den Staatsbürgern zuläßt! Freilich zum Unterricht im Lesen, Schreiben, Rechnen ff. kann eine „Schulamtskandidatin israelitischer Religion" nicht verwendet werden — außer der pädagogischen Qualification gehört dazu — ein Taufschein — auf die innere Religiosität kommt es auch nicht an, nur auf — den Taufschein! — Ja, Gleichheit vor dem Gesetze! Darmstadt, 24. Juni. Das oben mitgetheilte Schreiben der hessischen Ministeriums-Abtheiluug für Schulwesen an eine Schulamtsaspirantin, die Israelitin ist, liefert einen deutlichen Beweis dafür, daß die Auffassung bei den verschiedenen Ministerial-Ressorts in Bezug auf die Verwendung von Juden im Staatsdienst sich vollkommen decken. — Die betreffende Lehrerin befindet sich nun in derselben Lage, wie ein hiesiger Gerichts-Assessor, der schon seit einiger Zeit auf seine Anstellung wartet und kürzlich durch Solche, die in der Anciennetät ihm weit nachstehen, überholt worden ist. Nicht einmal mit provisorischer Wahrnehmung richterlicher Funktionen hat man den betreffenden Assessor bis jetzt zu betrauen gewagt, obgleich beispielsweise weit jüngere Assessoren, deren Christenthum kaum nach Monaten zählt, fortwährend im Richterdienst verwendet sind. — Die Persönlichkeit und Qualifikation des in Rede stehenden Assessors können nicht den mindesten Anstand bieten; seine Anstellung als Richter scheint aber bei den tonangebenden Faktoren unmöglich zu sein, weil er immer noch Jude ist. Solche Zustände bestehen in Hessen unter stillschweigender Billigung einer zweiten Kammer, deren Majorität unter der Flagge jener undefinirbaren Heidelbergerei segelt. Wir hoffen jedoch, daß beim Wiederzusammentritt der Kammer diejenigen Mitglieder derselben, welche der Ansicht sind, daß Gesetze nicht blos todte Buchstaben bleiben sollen, dem Ministerium einmal klar machen, daß das Reichsgesetz über die Gleichberechtigung der Consessionen auch in Hessen praktisch anzuwenden sei, — selbst auf die Gefahr hin, mit ihren Anschauungen an maßgebender Stelle Anstoß zu erregen. Mainz. 25. Juni. Zur „ Unterstützung der antisemitischen Bewegung" wurde vor etwa 2 Jahren hier ein sich „Wucherpille" nennendes Blatt gegründet, das mit wenig Witz und viel Behagen gewissenhaft jedes Verbrechen und Vergehen registrirte, das auf irgend einem Winkel des Erdballs von einem Israeliten begangen ist oder begangen sein soll. Trotz verschiedener Zuwendungen — bei der letzten Reichstagswahl wurden ihm von dem bekannten flüchtigen Ehrenmann Kinsberger bedeutende Beträge als Lohn für die für Herrn von Schauß betriebene Agitation zugewendet — ist das edle Blatt wegen Mangel an Abonnenten und Subsistenzmitteln heute sanft entschlafen. Sein Herausgeber und Redakteur empfiehlt sich jetzt als öffentlicher Schreiber zum Abfassen von Bittschriften und Gelegenheitsgedichten. Tübingen, 20. Juni (Privatmitth.). Wenn man Gelegenheit gehabt hat, zu hören, wie ein Treitschke und in früheren Jahren ein Ad. Wagner (wir bemerken gerne, daß W in neuerer Zeit sich immer mehr das Vergnügen versagt, in seinen Vorlesungen Antisemitik zu treiben, und daß er sich einen gewissen Grad von Objectivität anzueignen bestrebt ist) von dem Katheder herab vor einem gläubigen Auditorium ihr Anathema gegen die jüdische Race schleuderten und wie sie uns Juden das deutsche Bürgerrecht absprachen, so berührt es doppelt angenehm, von einer ähnlichen Stelle aus gerade das Gegentheil zu vernehmen. In seiner Vorlesung über „Allgem. Staatsrecht und Politik" kam vor einiger Zeit der hiesige Professor Dr. v. Martitz auf die Frage zu sprechen: Sind die Juden Deutsche oder bilden sie eine eigene Nation? Mit aller Entschiedenheit vertrat er seine Ansicht, daß die Juden ebenso gute Deutsche wie die Anhänger jeder andern Confession in Deutschland sind, und daß die Behauptung des Gegentheils eine „tendenziöse Entstellung" sei, die leider bei dem steigenden Nationalitätsprincipe unserer Zeit in unserem Jahrhundert zum dritten Mal wiederkehren. Wir wünschen nur, daß die anwesenden Zuhörer von dieser Aeußerung ebenso Notiz genommen hätten, wie dies bei gegentheiligen über diesen Gegenstand der Fall ist und war, und in ihrem künftigen Berufe als Beamte rc. von der Berechtigung unseres Verlangens, als jüdische Deutsche und nicht als deutsche Juden behandelt zu werden, überzeugt sein möchten. Posen, 23. Juni (Privatmitth.). Im Februar d. I. hat der Verband der deutschen Thierschutz - Vereine eine Petition an den Reichstag gerichtet, wonach Thiere nur nach vorgängiger Betäubung geschlachtet werden dürfen, und die Petitions-Commission hat beantragt, dieselbe dem Reichskanzler zur Berücksichtigung zu überweisen. Der Vorstand der hies. Synagogen-Gemeinde hat heute eine Gegenpetition an den Reichstag abgesandt mit der Bitte, über die qu. Petition zur Tagesordnung übergehen zu wollen. B. Erfurt, 23. Juni (Privatmitth.). Folgende Zuschrift ist an den Vorstand der hiesigen Gemeinde erflossen: Erfurt, den 31. Mai. Durch Verfügung des Herrn Regierungs-Präsidenten bin ich zu einer Prüfung der Frage veranlaßt worden, inwiefern die beim Schlachten und insbesondere Schächten der Schlachtthiere vorkommenden Thierquälereien vermieden werden könnten. Nach einer gutachtlichen Aeußerung des städtischen Schlachthausinspectors liegt die eigentliche Thierquälerei