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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1886-06-29 · Heft 27 (29.6.1886) · p. Seite 427

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
50 (1886)
Issue
Heft 27 (29.6.1886)
Date
1886-06-29
Page
Seite 427 (sequence 11)
Language
German
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427 Umtrieben sein Glück zu machen. Er glaubte, Rom sei noch immer die alte Papststadt und ein Boden für seine Wirksamkeit. Da man in allen Kreisen von seinen schmählichen Umtrieben gründlich unterrichtet war, so fand er nirgends Eingang und auch der Leiter der Bibliothek im Batikan hat ihn sehr schroff abgewiesen und den Zugang zur päpstlichen Bibliothek ihm versagt. Aller Mittel entblößt, begab sich Brimann zum Rabbinat, mit der Erklärung, er möchte wieder ins Judenthum eintreten und alle gegen seine Religionsgenossen erhobenen Anklagen feierlich widerrufen. Von dieser ziemlich unerwarteten Zumuthung recht überrascht, bestellte das Rabbinat den Mann für den nächsten Tag. Nach einer eingehenden Berathung mit den Mitgliedern des Gemeindevorstandes hat der Rabbiner Tags darauf dem Aron Brimann folgenden Bescheid gegeben: Wir haben nicht das Recht, einen Reuigen von uns abzuweisen. Allein die Reue darf keine scheinbare, sondern muß eine aufrichtige sein, die sich durch die That bewährt, welche das angerichtete Unheil wieder gut macht. Aron Brimann möge daher vor Allem in den öffentlichen Blättern alle von ihm gegen Juden und Judenthum verbreiteten Verleumdungen feierlich widerrufen! Nur nachdem dies geschehen, kann seine Wideraufnahme in das Judenthum erfolgen. — Briman versprach, dies schon in den nächsten Tagen zu thun und dann wiederzukommen. Doch der Mann ließ seitdem von sich nichts weiter hören. Rußland. Petersburg, 11. Juni. Der (antisemitischen) „Schles. Ztg." schreibt man: Es sind jetzt sehr strenge, ausschließlich auf die Juden bezughabende Verordnungen erlassen worden, zu dem Zweck, die Juden zu verhindern, sich der allgemeinen Dienstpflicht zu entziehen. Die in die Listen der im folgenden Jahre in das dienstpflichtige Alter tretenden eingetragenen Juden dürfen nicht mehr in einen anderen Bezirk als in denjenigen, in welchem sie eingetragen sind, überwiesen werden, es sei denn, daß sie in dem anderen Bezirke seit zwei Jahren ihren ständigen Aufenthalt haben. Der betreffende dienstpflichtige Jude muß sich daher dort stellen, wo er eingeschrieben ist; thut er dies nicht, so gilt er als fahnenflüchtig. Das bisher von den Juden sehr beliebte Mittel, sich mehrere Male von einem nach dem andern Bezirke umschreiben zu lassen und dadurch Verwirrung in die Listenführung zu bringen, ist also nicht mehr anwendbar. Es wird allerdings dadurch auch die Uebersiedelung eines dienstpflichtigen Juden aus dem einen in den anderen Bezirk sehr erschwert, was ja unter Umständen für den Betreffenden von großem Nachtheil sein kann. Von großer Wichtigkeit ist die Verfügung, nach welcher den Juden Docnmente jeder Art, auch die Gewerbescheine und Handelspatente, nur in dem Falle ausgestellt werden dürfen, daß die Inhaber entweder ihrer Dienstpflicht genügt haben oder in gesetzlicher Weise von dieser befreit worden sind. Die Familie eines Juden, der sich der Dienstpflicht entzogen hat, zahlt ZOO Rubel Strafe; auf die Festnahme eines solchen Juden sind 50 Rubel Belohnung ausgesetzt. Diese Verordnungen erscheinen ja, wie alle Ausnahmegesetze, sehr hart; doch sind sie durch die Umstände geboten. Es ist geradezu unglaublich, in welchem Maße es die Juden verstanden haben, sich der Dienstpflicht zu entziehen; in einigen polnischen Bezirken betrug die Zahl der fahnenflüchtigen Juden, wie kürzlich veröffentlichte statistische Nachweisungen des Kriegsministeriums ergeben, bis an 95 Procent der dienstpflichtigen Juden. Natürlich wurden hierbei die demoralisirendsten Mittel, z. B. Bestechung, in ausgiebigster Weise angewandt. Die jetzt veröffentlichten Verordnungen wurden schon vor 2 bis 3 Jahren von einer Commission vorgeschlagen, welche unter dem Vorsitze des ehemaligen Ministers Graf Pahlen zu dem Zweck eingesetzt worden war, Bestimmungen über den Aufenthalt der Juden in Rußland zu erlassen." (Diese Verordnung ist eine Rückkehr zu den Reglements des Kaisers Nikolaus. Was die 95 Prozent betrifft, so weiß man, was man von den Zahlenangaben antisemitischer Blätter zu halten hat — sie sprächen mindestens so viel gegen die betr. Behörden wie gegen die Juden. Warum öffnet man ihnen dagegen nicht das Avancement? warum läßt man sie nicht einmal Unteroffizier werden?) Amerika. Chicago, 26. Mai. Man muß nicht denken, daß die radikale Reform, wie sie soeben in der 25 jährigen Jubelfeier der hiesigen Sinaigemeinde ein Fest begangen, in Amerika ohne Widerstand bleibt. Vielmehr thut sich dieser recht lebhaft kund. So erschien eine Satire auf diese Gemeinde, in welcher nach den vier an ihr fungirt habenden Rabbinern vier Zeiträume der Sinaigemeinde bezeichnet werden; 1. Anfgebung des Talmuds, Robespierre-Felsenthal; 2. Beseitigung des mosaischen Gesetzes und Anschluß an die Propheten, Danton-Chronik; 3. Bertheidigung der zehn Gebote, Marat Köhler; 4. Tod des Sabbaths, Egalits-Hirsch. Bonn, 20. Juni. (Notizen.) Nach dem „Vess. Isr.“ hat der zu Asty verstorbene Giaco'mo Ottolenghi bedeutende Legate vermacht: einem Asyl für chronische Kranke 10000 Lires; für das Kinderasyl 10000 Lires; für 2 jüdische Wohlthätigkeitsanstalten je 1000 Lires Renten; 80000. Lires um aus dem Leihhause alle Pfänder unter 10 Lires zu lösen; außerdem eine Anzahl Legale von 200- 1200 Lires für jüdische, katholische und allgemeine Anstalten. —- 9 7*

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