Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 50 (1886)
- Issue
- Heft 27 (29.6.1886)
- Date
- 1886-06-29
- Page
- Seite 419 (sequence 3)
- Language
- German
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419 Theil von ihr eingeschlagen: 1) Hilfsleistungen in allen Unbillen des Lebens durch Krankenkassen, Unfallversicherung, Alters-, Waisen- und Wittwenversorgung. Es ist selbstverständlich, daß die Beiträge der Arbeitnehmer zu diesen Einrichtungen lange nicht ausreichen, Einrichtungen, die sich dem Rechtsgefühl immer mehr als unentbehrlich aufdrängen, daß hier vielmehr eine Verpflichtung der Arbeitgeber eintritt und subsidiarisch die Commune und der Staat aushelfen müssen. Die dritte Kategorie ist allerdings die schwierigste und erfordert die meisten Mittel, weshalb sie bis jetzt nur noch Idee geblieben. Jndeß braucht man die Hoffnung nicht aufzugeben, daß zu einer Zeit, wo die Staaten in Friedensverhältnisse zu einander gerathen sind, also der Gesellschaft größere Mittel zu Gebote stehen, auch dieses Problem gelöst werden wird. 2) Schutz der Arbeitnehmer durch Sicherung der Ruhetage, Verbot der Kinder-, Beschränkung der Frauenarbeit, namentlich der verheiratheten Frauen, Verbot des Trucksystems (welches den Arbeitgebern gestattet, ihren Arbeitnehmern Maaren und Lebensmittel zu verkaufen und zu borgen, und sie dadurch in die Gewalt zu bekommen), die Vorsicht für sanitärische Einrichtung der Arbeitsstätten, Angemessenheit der Fabrikreglements, Schiedsgerichte für Streitigkeiten zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern mit Mitgliedern aus beiden Klassen, Herstellung von Arbeiterwohnungen u. s. w. Auch auf diesem Felde ist man bereits seitens der Gesetzgebung vielfach vorgegangen und wird mit der weiteren Entwickelung immer Ersprießlicheres erreicht werden; muß doch auch die Erfahrung als beste Lehrmeisterin betrachtet werden. Die schwierigste Aufgabe jedoch liegt in dem, was die Arbeitnehmer am heftigsten verlangen: 3) Feststellung der Arbeitszeit und Erhöhung der Arbeitslöhne. Was die erstere betrifft, so kann sie schwerlich als eine allgemeine durchgeführt werden, da ja auch die Arbeit hinsichtlich ihrer Schwere, d. h. der Arbeitskräfte, die sie konsumirt, sehr verschieden ist, eine Verminderung der Arbeitszeit eine Verminderung der Produktion herbeiführt, also auch eine Vertheuerung der Preise bewirkt und so die Concurrenzfähigkeit herabsetzt. Die Arbeitslöhne hängen von zwei Momenten ab, 1) von dem Bedarf und dem Angebot der Arbeitskräfte, da mit der Vermehrung oder Verminderung des Bedarfs und mit dem Mangel oder dem Ueberfluß an den vorhandenen Arbeitskräften der Lohn auf- oder absteigen muß; 2) aber auch den Verhältnissen des Weltmarktes, da der Absatz der Waare auf ihre Produktionskosten wirken muß, um diese in höherem oder geringerem Maße ertragen zu können. Ebenso ist die Concurrenzfähigkeit von der Höhe der Produktionskosten abhängig, also auch der Arbeitslöhne. Deshalb steigen diese bald auf und nieder, und ein bestimmtes Maß derselben läßt sich nicht erdenken, noch dazu da die allgemeinen Theuerungsverhältnisse dabei eine wichtige Rolle spielen müssen. Man hat deshalb an verschiedene Mittel gedacht, um den Arbeitgebern eine Erhöhung ihrer Einnahmen zu verschaffen. Sie sind aber sämmtlich bislang noch von zweifelhafter Natur. Die Strikes sind ein zweischneidiges Schwert. Die Bezeichnung „Schwert" paßt um so mehr, da der Strike ein Kampf zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern ist. Jedenfalls schädigt er auf beiden Seiten und die Arbeitnehmer um so mehr, je ungünstiger die Umstände, je erfolgloser daher die Strikes ausfallen. Führen sie zu Gewaltthätigkeiten, zu Zwang gegen die nichtfeiernden Arbeiter, zu Verletzung des Eigenthums, ja des Lebens der Arbeitgeber, so entsteht daraus unübersehbares Unheil. Wir glauben deshalb, daß mit der Zeit die Arbeitnehmer von der Gefährlichkeit dieses Mittels für sie selbst sich überzeugen, so daß ein gesetzlich geordnetes Schiedsgericht in allen diesen Fragen von beiden Klassen als Wohlthat erkannt wird. Man hat ferner vorgeschlagen, die Arbeiter am Gewinn des industriellen Unternehmens als eine Art Tantieme zu betheiligen. Bei vielen Fabrikanstalten wird dies kaum durchführbar sein; bei denen, welche eine große Anzahl Arbeitnehmer beschäftigen, wird das Ergebniß für diese nur ein geringes sein; und endlich ist der Ertrag des Unternehmens ein abwechselnder, auf dessen Höhe niemals gerechnet werden kann. Man wird zugleich fragen: wenn für die Anstalt eine Zeit des Verlustes eintritt, sollen und können dann die Arbeitnehmer auch hieran betheiligr sein? Endlich sind es die Produktivgesellschaften, welche als ein heilsames Mittel für Verbesserung der Lage der Arbeitnehmer empfohlen werden. Die Erfahrung hat gelehrt, daß nur wenige derselben gedeihen, umsomehr, da das Schicksal derselben von der Tüchtigkeit und Redlichkeit der Leiter abhängt. Die meisten Unternehmungen dieser Art hatten nur einen kurzen Bestand. Nur die verhältnißmäßig geringen Industriezweige, welche einer geringen Wandelbarkeit in den Chancen und Krisen unterworfen sind, passen zu Pcoduktivgesellschaften, die jedem schweren Ansturm, selbst bei einigen Reservefonds, zu widerstehen nicht vermögen. — Dies sind die Beobachtungen und Anschauungen, die wir vom Standpunkte der jüdischen Lehre aus über die ökonomische Bewegung in unsrer Zeit aufzustellen und in's Auge zu fassen haben. Leipzig, im Juni 1886. Welche Dedrntung hat die Fröliel'sche Crziehungglehre für unsere Lindheit und weibtiche Jugend? Von Henriette Goldschmidt. II. An der Hand der von dem hiesigen B e r e i n f ü r F a m i li e n- und Bolkserziehung gegründeten Institute wollte ich die 27*