Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 50 (1886)
- Issue
- Heft 26 (22.6.1886)
- Date
- 1886-06-22
- Page
- Seite 406 (sequence 6)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 96% known words query
- IRI
…/3224737-3227609-3227636--43618-3263989- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
Mentioned entities
OCR text
406 Seelsorge, dem Haus' und Familienleben, haben wir hier nicht weiter zu verfolgen. Genug, es ist hier mit anerkennenswerthester Offenheit eine vernichtende Kritik an Stöcker und seinem Treiben vollzogen, und schließt sich dies als ein neues Glied der Abwehr aus strenggläubigen Kreisen heraus an die bekannten Vorgänge mit Prof. Strack. — Aber eine gleiche Verurteilung ist durch den Spruch des Reichsgerichtes, welcher das Uriheil der Siegener Strafkammer im Proceß Stöcker-Bommert und hiermit die Begründung des Urtheils bestätigt hat, geschehen. Die Begründung führt eingehend die Beweisaufnahme in Betreff der bekannten Aeußerungen des Kronprinzen über die Antisemitenbewegung vor. Es wird dargelegt, wie die Zeugnisse der Herren Dernburg, v. Forckenbeck, Ludwig Löwe darin übereinstimmen, daß der Kronprinz in der That jene Bewegung als eine „Schmach für unsere Zeit" verurtheilt habe. Dann heißt es in der Begründung: „Auf Grund dieses Ergebnisses der Beweisaufnahme ist als erwiesen angenommen, daß Seine kaiserliche Hoheit — wenn auch nicht wörtlich, so doch in einer im Wesentlichen gleichbedeutenden Weise — das von dem Angeklagten behauptete Urtheil in Betreff der antisemitischen Bewegung gefällt habe. Wenn der Vertreter des Nebenklägers dieses Beweisergebniß als unerheblich hinstellte, weil Seine kaiserliche Hoheit die antisemitische Bewegung getadelt, wahrend der Angeklagte behauptet habe, die verurtheilende Aeußerung habe sich gegen die Stöckersche Bewegung gerichtet, — so konnte einer solchen Unterscheidung nicht zugestimmt werden. Denn die antisemitische Bewegung, mögen auch nachträglich in ihr andere Führer aufgetreten oder hinzugetreten sein, ist doch gerichtsbekanntermaßen hauptsächlich von dem Hofprediger Stöcker veranlaßt, so daß der Angeklagte mit Recht die gegen die antisemitische Bewegung gerichtete Aeußerung Seiner kaiserlichen Hoheit auf die von dem Hofprediger Stöcker veranlaßte Bewegung beziehen konnte. In Form der Behauptung konnte auch hier das Vorhandensein einer Beleidigung nicht gefunden werden und war daher die Strafbarkeit des Angeklagten ausgeschlossen."*) 1) Wie gewöhnlich ein Mißgeschick nicht allein kommt, so leidet Stöcker gegenwärtig an einem bedeutenden Halsübel, das eine Operation nöthig 'und ihm jedenfalls für eine Zeit das öffentliche Reden unmöglich macht. Es wurde dies gewissermaßen offiziell in der eben stattgefundenen Berliner Kreissynode mitgetheilt. VKJ 1>VUXC Deutschland. Berlin, 11. Juni (Privatmitth.). Es kommt dieser Zeitung zu, welche zuerst (schon im Jahre 1837) den Ruf nach Rabbiner-Bildungsanstalten erhoben, über die Entwickelung derselben, deren wir jetzt drei in Deutschland zählen, aufmerksam zu berichten. Soeben ist nun der Jahresbericht des (orthodoxen) Rabbinerseminars zu Berlin für 1884—85 erschienen. Voran geht eine Abhandlung des vr. Hirsch Hildesheimer, „Beiträge zur Geographie Palästinas", worüber wohl an anderer Stelle reserirt wird. Die Anstalt wurde im verflossenen Jahre von 28 Hörern besucht, von welchen, das ist gewiß erfreulich, nur 11 Ausländer aus Ungarn, Galizien und Rußland, also 17 Deutsche waren. Zählen wir die 28 Hörer der Hochschule für die Wissenschaft des Judenthums und die ca. 30 des Breslauer Seminars hinzu, so haben wir ca. 90 Beflissene der jüdischen Theologie auf den drei deutschen Lehranstalten, worunter die Mehrzahl Deutsche sind. Bekanntlich fehlte es bis vor Kurzem an deutschen Studenten der jüdischen Theologie und dieser schnelle Anwuchs bezeugt, daß das Studium der jüdischen Theologie auch in unserem Baterlande an Popularität und Liebe wieder gewonnen und der Rabbinerberuf wieder in Ansehen gekommen ist. Die Lehranstalt, von der wir hier sprechen, hat unter den Genossen ihrer Richtung viele opferwillige Anhänger, und da sie von Beiträgen und Spenden existirt, ist es gewiß von Bedeutung, daß sie im verflossenen Jahre eine Gesammteinnahme von M. 47 863 hatte, worauf Ausgaben M. 35 616. Den Stand ihres Vermögens giebt die Bilanz auf M. 224433 an, worunter allerdings die Einzahlung auf das Haus des Seminars auf M. 198 526 aufgeführt ist, so daß an Effekten und baar nur M. 37 829 vorhanden sind, wovon wiederum M. 33 817 auf den Stipendienfond kommen. So ist es einsichtlich, daß die Anstalt noch lange Zeit auf die Beiträge angewiesen sein wird. Berlin, 11. Juni. Die „Frkft. Ztg." schreibt: Ausgewiesen aus Berlin als nicht naturalisirter Ausländer ist der jüdische Kleiderhändler Dahut, welcher seit 12 Jahren in Berlin ein Herren- und Knabengarderobengeschäft betreibt. Der Ausgewiesene hat eine Frau und sechs Kinder. Derselbe hat niemals weder zu Sozialisten noch zu Polen in Beziehung gestanden. Die Geschäftsleute, welche mit demselben verkehrt haben, geben ihm das Zeugniß eines ordentlichen und fleißigem Geschäftsmannes. Dresden, 7. Juni. Von hier wird die Nachricht der „Dresd. Ztg.", daß man Juden von den Lieferungen für die