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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1886-06-08 · Heft 24 (8.6.1886) · p. Seite 378

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
50 (1886)
Issue
Heft 24 (8.6.1886)
Date
1886-06-08
Page
Seite 378 (sequence 10)
Language
German
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378 Die Grundbesitzfrage ist bekanntlich diejenige, welche während der jüngsten Jahre vor allem dazu beigetragen hat, die Lage der rumänischen Juden so schwierig zu gestalten. In seinen Aeußerungen vor Laveleye hat es nun der König dahingestellt sein lassen, ob sich das rumänische Volk mit seinen Vorstellungen und Besorgnissen in dieser Hinsicht im Recht oder Unrecht befinde. Für den König selber gilt diese Frage also nicht als entschieden. Die Juden aber verlangen nicht mehr, als daß diese Frage geprüft und daß, bevor sie nicht entschieden ist, keine Konsequenzen zu ihren Ungunsten gezogen werden. Ein solches Verlangen ist billig, und wenn König Karl sich von Borurtheilen frei weiß, sollte er den Impuls dazu geben, daß dieser Forderung Rechnung getragen werde. Frankreich. Paris, 26. Mai. Die Frage über Aufhebung des Cultusbudget für alle drei Culte rückt immer näher. Im Budgetausschusse hat der Abg. Andrieux im Namen des Unterausschusses beantragt, die bisherigen Ausgaben für die anerkannten Culte auch für 1887 zu bewilligen. Hiergegen erhoben sich mehrere Mitglieder des Gesammtausschusses, und bei der Abstimmung traten 12 Mitglieder gegen 9 für die Beseitigung des Cultusbudget ein. Unter diesen 12 befanden sich nicht bloß Führer der äußersten Linken, sondern auch hervorragende Mitglieder der opportunistischen Partei. Der Abg. Guyot kündigte heute in der Kammer an, daß er morgen einen Gesetzentwurf einbringen werde, der die 40 Millionen deS Cultusbudget den Gemeinden überweist und zur Verfügung stellt. Es frägt sich nun, ob die Kammermehrheit und dann ob der Senat hiermit übereinstimmt. Würde es Gesetz und der bisherige Cultusetat den Gemeinden überwiesen, so würden diese wahrscheinlich nur in wenigen Fällen der Geistlichkeit etwas davon zukommen lassen, am wenigsten dem israelitischen Cultus, da die jüdischen Hauptgemeinden in Städten entschieden republikanischer Gesinnung ansässig find. Namentlich ist von dem Pariser Gemeinderath für die Cultusanstalten zu Paris nicht ein Centime zu erwarten. Paris, 28. Mai. Die Frage um die Weiterexistenz des Etats für die drei Culte tritt also zur Verhandlung in den Kammern in nächster Zeit ein. Die Budgetkommission hat mit Mehrheit die Unterdrückung derselben votirt. Die Regierung hat sie ersucht, sie nur diesmal einfach zu votiren nach den Zahlen des Vorjahres. Die Budgetkommission hat dies verweigert, und wird also die Beseitigung der Kultusetats bei der Kammer beantragen. Es wird sich also darum handeln, ob die Regierung bei ihrer Opposition gegen den Antrag verbleiben, und ob die Mehrheit der Deputirtenkammer und dann die des Senats dem Anträge zustimmen werde. Man glaubt, es werde diesmal dieser Kultusetat durchkommen, aber man bezweifelt, ob dies noch lange Zeit hindurch der Fall sein werde. Wir haben schon oft genug in dies. Zeit, auseinandergesetzt, welche Schwierigkeiten hieraus für die jüdischen Gemeinden entstehen. Hoffen wir, daß sie im gegebenen Falle sie überwinden werden. Wenigstens sollen bereits die im vorigen Jahre von den Kammern gestrichenen Stipendien für die bedürftigen Schüler des Rabbinerseminars in Paris ziemlich gedeckt sein, nachdem das Centralconsistoriuns zu diesem Behufe ein Cirkulär an die Provinzialkonsistorien gedichtet hat. — Von keinem Belang für die jüdischen Gemeinden ist der in der Deputirtenkammer eingebrachte Antrag des Abg. Guyot, welcher die Kirchengüter auf die Ortsgemeinden vertheilen und es diesen freistellen will, daß ihnen zufallende geistliche Vermögen für den Unterhalt des Gottesdienstes oder in beliebiger Weise zu verwenden. Die jüdischen Gemeinden als Cultusgemeinden besitzen keine Kirchengüter außer der Synagoge, dem Friedhofe und etwa einem Schulhause. Diese fallen jedoch nicht in die Kategorie der Kirchengüter. — Uebrigens ist gegenwärtig in Frankreich so ziemlich Alles zweifelhaft und schwankend. Einen Beweis hierfür liefert ein jüngst erflossener Beschluß des Staatsrathes, dessen erster und zweiter Absatz sich gar nicht miteinander reimen lassen. Er lautet» wie die Journale mittheilen: „Durch ein vom Staatsrathe erlassenes Dekret ist das israelitische Consistorium von Paris autorisirt worden, das Vermächtniß anzunehmen, das Frau Ernestine Hanna Ratisbonne, Gattin des Herrn Adolphe Beyfuß, ihm hinterlassen hat, bestehend aus der Summe von 10,000 frcs, die in Staatsrenten anzulegen sind und deren Zinsen dazu bestimmt sind, jedes Jahr zwei jüdische Arbeiter und zwei jüdische Arbeiterinnen zu etabliren. Das israelitische Consistorium zu Paris ist nicht autorisirt, die Vermächtnisse anzunehmen, die von derselben Frau Beyfuß dem Comits für israelitische Wohlthätigkeit zu Paris hinterlassen worden und 1) in dem Besitz einer 3 % Staatsrente von 8000 frcs. besteht, um Unterstützungen zum Miethzins zu gewähren, und 2) in einer Summe von 20,000 frcs. zum Fonds der Miethzinsunterstützung." Warum das Eine bewilligen, das Andere nicht?! Großbritannien. London, 24. Mai. Es ist ein wesentlicher Zug im Charakter der Britten, die hergebrachten Institutionen und Sitten mit einer gewissen Hartnäckigkeit zu conserviren. Die brittische Verfassung ist auch danach eingerichtet, um den Weg von Reformen zu erschweren und diese so lange hinzuhalten, bis sie durch ihre unbedingte Nothwendigkeit Alles durchbrochen, was sie aufhalten kann. Einen Beweis hierfür liefert die bereits dreimal vom Unterhause angenommene Bill, welche die Ehe mit der Schwester der verstorbenen Frau

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