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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1886-06-08 · Heft 24 (8.6.1886) · p. Seite 375

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
50 (1886)
Issue
Heft 24 (8.6.1886)
Date
1886-06-08
Page
Seite 375 (sequence 7)
Language
German
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375 Dresden, im Mai. (Privatmitth.) Aus dem Verwaltungsberichte des Vorstandes hiesiger Gemeinde auf das Jahr 1885 haben wir nur zu bemerken, daß Dresden in diesem Jahre 431 stimmberechtigte Mitglieder zählte. Unter den Beschlüssen des Vorstandes und der Gemeinde ist der 8. bemerklich: „Die Zahl der Posaunenstöße während des Gottesdienstes am Neujahrstag ward von 30 auf 10 gemindert, während auf Wunsch des Herrn Oberrabbiners nach dem Gottesdienste noch 30 Posaunenstöße erfolgen". Die Religionsschule wurde von 134 Schülern besucht, und der Unterricht am Sonntag von 8—12, Mittwoch und Sonnabend von 2—5 Uhr von drei Lehrern ertheilt. Die Einnahmen beliefen sich auf M. 37146, die Ausgaben auf M. 32 679. Der Cassenbestand auf M. 42 872. Man kann dies als ein selten glänzendes Finanzgebahren einer jüdischen Gemeinde ansehen. Die Gemeinde besaß auch einen Lehrer-Pensionsfond von M. 12741. Leipzig, 21. Mai. Wir haben schon berichtet, daß das Reichsgericht die Berufung Stöckers gegen den Redakteur Bommert in Siegen, den jener wegen Beleidigung in der Presse angeklagt, verworfen hat. Näheres lautet dahin: Die Revision beantragte Aufhebung des Urtheils und Zurückverweisung an die erste Instanz. Die Reichsanwaltschaft schloß sich den Gründen der Revision nicht an, der Strafsenat selbst verwarf dieselbe. Der formale Grund, der den Proceß leitende Richter sei politischer Gegner Stöcker's, daher befangen in seinem Urtheil, fand ebensowenig Anerkennung wie der materielle Einwand, daß eine Beleidigung nach Z 198 des Str.-G.-B. erfolgt sei. Der Angeklagte sei nicht über das Maß der erlaubten Kritik in jenen vier inkriminirten Stellen hinausgegangen. Hersseld, 26. Mai. Wieder einmal eine Folge des Austrittsgesetzes! Man berichtet unter obigem Datum: „Die „H. Ztg." enthält in einer ihrer letzten Nummern folgende Inserate: „Hersseld den 23. Mai 1886. An Herrn H. Katzenstein hier. Nach Beschluß Königlicher Regierung zu Kassel vom 5. August v. I. dient Ihnen zur Nachricht, daß der fernere Besuch der jüdischen Volksschule Hierselbst Ihrer Tochter Äenny untersagt wird, und ist Herrn Lehrer Nußbaum Hierselbst das Unterrichten Ihrer Tochter verboten, sowie der Zutritt derselben in das Schullokal nicht zu gestatten. Die Gemeinde-Aeltesten: Goldschmidt, Oppenheim." — „Es dürfte für die Leser dieser Zeitung von Interesse sein, Kenntniß von vorstehender Verfügung Königlicher Regierung zu bekommen, einer Verfügung, wie sie hier wohl noch nicht in gleicher Weise getroffen wurde. Ich bemerke noch, daß ich zwar aus der israelitischen Synagogen-Gemeinde ausgetreten bin, daß ich aber nach wie vor zum Gehalt des Elementar-Schullehrers beitragen muß. H. Katzenstein." — Wie das „Kass. Journ." meldet, ist Herr Katzenstein zwar aus der israelitischen Synagogen-Gemeinde ausgetreten, aber weder zur katholischen noch zur protestantischen Religion übergetreten. Es entsteht nun die gewiß interessante Frage, welche Schule das Kind des Katzenstein zu besuchen hat." Oesterreich -Ungarn. Wien, 24. Mai. (Privatmitth.) Die Geschichte erweist in ihrem Verlaufe stets die Folgerichtigkeit und Consequenz der Thatsachen, was freilich die Kurzsichtigkeit der sg. Staatsmänner ebenso oft übersieht. Gegenwärtig ist der Zollkrieg zwischen Oesterreich-Ungarn und Rumänien mit großer Heftigkeit ausgebrochen und Niemand kann voraussehen, wie er enden werde, nur daß man voraussieht, wie großen Schaden er beiden Staaten bringen müsse. Dieser ist aber nur eine consequente Folge des früheren Verhaltens Oesterreichs gegen Rumänien. Jenes kam diesem mit einem Handelsverträge entgegen zu der Zeit, in welcher Rumänien noch unter der Suzeränetat des Sultans stand, also legitim mit jenem ein Staatsvertrag nicht abgeschlossen werden durfte, und opferte in diesem Vertrage das Recht seiner jüdischen Unterthanen, verlangte sogar von den Abgeordneten jüdischer Religion, daß sie aus Patriotismus ihr verfassungsmäßiges Recht nicht geltend machen sollten. Mußte Rumänien hieraus nicht die Meinung schöpfen, daß diese Verbindung mit ihm für Oesterreich-Ungarn ein unbedingtes Bedürfniß sei? Ebenso beeilte sich die österreichische Regierung, Rumänien als unabhängigen Staat anzuerkennen und hierin allen anderen Staaten vorauszukommen, während Rumänien die Bedingung nicht erfüllte, welche der Berliner Congreß für diese Anerkennung der Unabhängigkeit, die Gleichstellung aller Bewohner Rumäniens, gestellt hatte. Auch hieraus mußte der kleine Donaustaat die Folgerung ziehen, daß seine Freundschaft, sein Wohlwollen für den Kaiserstaat von größtem Vortheile, ja unentbehrlich sei. Die Juden waren abermals das Opfer, über welches Oesterreich-Ungarn gleichgültig hinwegging. Jetzt erntet es die Folgen. Das kleine, eingebildete und sich überschätzende Rumänien stellt sich trotzig dem Kaiserstaate gegenüber und spricht ihm die Vortheile ab, dir dieser aus seiner Ergebenheit für den Kleinstaat erhoffte. Was mit den Waffen nich ausgekämpft werden soll, das geschieht jetzt auf Kosten des Handels und der Industrie. Wäre die große Rivalität zwischen den europäischen Großmächten nicht, so würde der Kleinstaat sich bald beugen müssen. Aber das europäische Conzert hat ihn aufgebläht und so verläßt er sich auf die anderen in seinem undankbaren Trotz gegen Oesterreich-Ungarn. Das einfache Gesetz der Geschichte lautet: was man säet, das erntet man. Wien, 25. Mai. Bei der Ersatzwahl im Kremser

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