Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 50 (1886)
- Issue
- Heft 24 (8.6.1886)
- Date
- 1886-06-08
- Page
- Seite 374 (sequence 6)
- Language
- German
- Belongs to
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374 anstatt zu Jerusalem sind 14 Knaben ausgenommen, außerdem nahmen 30 Externe an dem Unterrichte Theil. Die Einnahmen des Vereins betrugen Mk. 10,746, die Ausgaben für die Unterhaltung und Erziehung der Waisen für 5 Quartale Mk. 1t,669. An Gaben für die Externen gingen Mk. 561 ein, und für den Jacob A. Franklin-Fonds von den Curatoren des Nachlasses dieses Herrn Mk. 2047. Das Bereinsvermögen beträgt Mk. 111,265. Vorsitzender des Vereins ist Herr Rabbiner Dr. Horovitz in Frankfurt a. M. %c\kMAAsCpYlCiC Deutschland. Berlin, 29. Mai. Der bekannte antisemitische Agitator Di-. Bernhard Förster hatte im September v. I. in einer Versammlung in Dortmund von der angeblichen jüdischen Abstammung des Kultusministers v. Goßler gesprochen. Von dem Letzteren wurde ein Strafantrag wegen Beleidigung ge-- stellt, Dr. Förster zog es aber vor, in dem vom Landgerichte anberaumten Termin nicht zu erscheinen, vielmehr durch einen Gesinnungsgenossen die einige Tage vorher angetretene Rückfahrt nach Paraguay melden zu lassen. Es wurde ein Steckbrief erlassen, vor dem Herr Förster so lange sicher sein wird, als es ihm in seinem „Neu-Germania" gefällt. Damit war aber die Sache noch nicht beendigt. Es wurde vielmehr darauf gegen den verantwortlichen Redakteur der nationalliberalen „Dortmunder Ztg." und gegen den Berichterstatter, welcher das Referat über den Förster'schen Vortrag verfaßt hatte, Anklage erhoben auf Grund der Bestimmung des Strafgesetzbuches: „Wer in Beziehung auf einen anderen eine That-l sache behauptet oder verbreitet re." Der Bericht der „Dortm. Ztg." über die Rede Försters war durchaus sachlich gehalten, auf ihm beruhte die Anklage gegen jenen, der Berichterstatter war als Zeuge vorgeladen gewesen, und die ganze Haltung des Blattes läßt als zweifellos erscheinen, daß es demselben nicht darum zu thun gewesen ist, die Förster'schen Bemerkungen deshalb zu verbreiten, um Herrn von Goßler etwas anzuhängen. — Der Herr Minister hat jetzt die Klage gegen den Redakteur zurückgezogen. — Wir bedauern, den Art. der „Dortm. Ztg." nicht gelesen zu haben. Die Anklage muß sich jedenfalls auf Vorwürfe und Schmähungen gegen die Amtsführung des Herrn v. Goßler gestützt haben; denn „die jüdische Abstammung" allein kann nicht Gegenstand einer Beleidigungsklage sein, möge sie auf Wahrheit oder Dichtung beruhen. Bielen mag ihre „jüdische Abstammung" unangenehm sein, Vielen die Erwähnung oder Andichtung einer solchen eine Beleidigung dünken — vor dem Forum des Rechts kann sie eine solche nicht sein, es müßten denn noch Bezeichnungen hinzugefttgt sein, welche in der That ehrenrührig wären, und die sich ein Jude nicht gefallen lassen würde, und solche sind freilich seitens des davongelaufenen Förster vorauszusetzen. Charakteristisch bleibt es jedoch für die Journalistik dieser Tage genugsam, daß sie die Angabe der „jüdischen Abstammung" allein schon als Gegenstand der Beleidigungsklage bezeichnet. — Hamburg, im Mai. (Privatmitth.)') Die Nr. 21 dieser Zeitung enthielt eine Correspondeuz von hier, durch welche eine in Nr. 19 gegebene Notiz, betreffend die Confirmation im hiesigen Tempel berichtigt werden sollte; doch ist Ihnen augenscheinlich der wahre Sachverhalt auch durch diese Berichtigung nicht klar geworden, denn Sie knüpfen an dieselbe die Frage, ob die Confirmation im hiesigen Tempel auch zur Zeit von Kley, Solomon und Frankfurter statt-- gefunden? Nun, die Confirmation wurde seit der Gründung des Tempels cingeführt und hat auch regelmäßig alljährlich stattgefunden; nur in den vierziger Jahren fiel sie einige Male wegen Mangel an Betheiligung aus. Denn als herrschende Sitte hat sie sich nicht in die Gemeinde eingelebt. Dennoch wurden während der letzten Jahrzehnte jährlich zwei Confirmationen an zwei aufeinanderfolgenden Sonntagen vor dem Passahfeste von beiden Predigern gehalten, wovon nur zweimal in Folge der Krankheit des einen Predigers eine Ausnahme eintrat. An diesen Confirmationen nahmen auch von jeher sowohl Söhne als auch Töchter von Eltern Theil, die nicht dem Tempelverbande angehörten. Ja sie bildeten manchmal die überwiegende Zahl. Es ist also in Bezug auf diese gottesdienstliche Feier im hiesigen Tempel in den letzten Jahren, weder was die Art der Theilnehmenden, noch was die Zahl derselben betrifft, eine Veränderung, mindestens nicht eine Veränderung zum Besseren eingetreten. ') Wir sind diesmal aus diese lokale Frage eingcgangen, weil wir damit einmal wieder die Aufmerksamkeit auf die Co nfi rmation richten wollten. Wir hielten stets und halten noch den Confirmanden- Unterricht »nd die Confirmationsfeier für eine überaus nützliche Institution, für ein wesentliches Element der religiösen gemeinsamen Erziehung. Wir sührten sie von Beginn unsrer amtlichen Wirksamkeit in Magdeburg schon 1834 (s. unser „Jsr. Pred.- und Schulmagazin" Bd. I S. 185. III S. 26) ein, pflegten sie bis zum Ende unsrer amtlichen Thätigkeit während so Jahre, und hatten die Befriedigung, daß gerade für diesen Zweig unsrer Wirksamkeit der damalige Vorstand im Namen der Gemeinde schriftlich wiederholt seine Anerkennung aussprach. Wir erwähnen dies, um darauf hinzuweisen, daß dieser Unterricht und diese Feier wohl geeignet sind, die Verbindung zwischen Lehrer und Jugend und zwischen Lehrer und Gemeinde fester zu knüpfen. Redakt.