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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1886-06-01 · Heft 23 (1.6.1886) · p. Seite 360

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
50 (1886)
Issue
Heft 23 (1.6.1886)
Date
1886-06-01
Page
Seite 360 (sequence 8)
Language
German
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360 also, was in anderen Erscheinungen auch vorkommt, zwischen Semiten und Ariern eine Gleichheit des Typus, welche jenen Racenunterschied als in Wirklichkeit gar nicht bestehend erweist. Möge diese Erkeuntniß sich immer mehr Bahn brechen. Uebrigens kommt Mantegazza in seinem Buche wiederholt aus diesen Gegenstand zurück, namentlich in zweiten Theile desselben, wo er die Resultate seiner Studien in Indien zusammenfaßt. Er sagt da (S. 229.): „Für mich sind auch die Arier eine historische Mythe, in der sich das Wahre mit sehr viel Nebelhaftem, vielleicht auch mit vielen Jrrthümern verbindet." Er behauptet, „daß die Wissenschaft heute noch garnicht das nothwendigste Material besitzt, um den Racen ihren bestimmten anthropologischen Charakter zu ertheilen, ihre Grenzen zu bestimmen oder sie der ethnischen Analyse zu unterwerfen." In Europa ist man gewohnt, die Inder einfach zu den Ariern zu rechnen und sie sogar als die Väter aller arischen Stämme zu betrachten. Die Volkszählung von 1871 giebt aber an, daß unter der damaligen Bevölkerung des englischen Indiens von 185 Millionen 110 Millionen eine gemischte Mestizenbevölkerung, 41 Millionen Mohamedaner, deren Racenverhältniß garnicht zu bestimmen ist, 18 Millionen Ureinwohner oder Nicht-Arier und nur 16 Millionen solcher bestand, die man für Arier ansehen könnte. In allem diesem aber herrscht so viel Willkür, daß an eine wissenschaftliche Unterscheidung gar nicht zu denken ist. Einen wissenschaftlichen Grund besitzt also die Unterscheidung zwischen Ariern und Semiten garnicht. Uebrigens ist die vermeintliche Abstammung von einem „arischen Stamme" noch nicht die geringste Bürgschaft für wahre Geistescultur und Civilisation. Mantegazza, ein überzeugungsvoller Deist, fühlt sich tief gedemüthigt als Mensch, wenn er die 150 Millionen Hindu in den krassesten Aberglauben versunken, wenn er die besten unter ihnen, um nur etwas aus Vielem hervorzuheben — anbetend und weinend niedergestreckt sieht vor — einer jungfräulichen Kuh, wie sie die Füße dieses „dummen Wiederkäuers" salben, wenn die Vornehmsten und Gelehrtesten unter ihnen das Wasser als heilig schlürfen, in welchem schmutzige Bettelmönche ihre Füße gewaschen, und noch viel Aergeres. Was da von dem Stolze übrig bleibt, mit welchem gegenwärtig viele Europäer als „Arier" auf die „Semiten" blicken, den Ersteren all e möglichen geistigen und sittlichen Vorzüge zuschreiben! Nein, die auf viele Jahrtausende zurückgehende Abstammung, deren Annahme doch nur auf Sprachähulichkeit sich stützt, ist kein anthropologisches Moment — die Geschichte und die geschichtliche Entwickelung macht aus den Völkern das, was sie erreichen! Deutschland. | Berlin, 18. Mai. Wir geben folgende Bekanntmachung hier wieder: Die Konkurrenz um den Preis der ersten Michael-Beerschen Stiftung für Maler und Bildhauer jüdischer Religion ist in diesem Jahre für Maler aller Fächer bestimmt. Die für die Preisbewerbung bestimmten Bilder müssen in Oel ausgeführt sein; die Wahl des darzustellenden Gegenstandes bleibt dem eigenen Ermessen des Concurrenten überlassen. Die kostenfreie Ablieferung der Bilder nebst schriftlichem Bewerbungsgesuch an den Senat der Königlichen Akademie der Künste muß bis zum 13. Oktober d. I., Nachmittags 3 Uhr, erfolgt sein. Es haben außerdem die Concurrenten gleichzeitig einzusenden: 1) mehrere Studien nach der Natur, sowie Compositious-Skizzen eigener Erfindung, welche zur Beurtheilung des bisherigen Studienganges des Bewerbers dienen können; 2) ein Attest, aus welchem hervorgeht, daß der Bewerber ein Alter von 22 Jahren erreicht, jedoch das 32. Lebensjahr noch nicht überschritten hat, und daß derselbe sich zur jüdischen Religion bekennt; 3) ein Attest darüber, daß der Bewerber seine Studien auf einer deutschen Akademie gemacht hat; 4) einen kurzen Lebenslauf, aus welchem der Studiengang des Concurrenten ersichtlich ist; 5) eine schriftliche Versicherung an Eidesstatt, daß die eingereichten Arbeiten von dem Bewerber selbst erfunden und ohne fremde Beihilfe ausgeführt sind. Eingesandte Arbeiten, denen die vorstehend unter 2) bis 5) aufgeführten Schriftstücke und Atteste nicht vollständig beiliegen, werden nicht berücksichtigt. Der Preis besteht in einem Stipendium von 2250 Mark zu einer einjährigen Studienreise nach Italien unter der Bedingung, daß der Prämiirte sich 8 Monate in Rom aufhalten und über seine Studien bei Ablaus der ersten 6 Monate an die Akademie Bericht erstatten muß. Die Zuerkennung des Preises erfolgt in der zweiten Hälfte des Oktober d. I. Berlin, den 8. Mai 1886. Der Senat der Königlichen Akademie der Künste, Sektion für die bildenden Künste. C. Becker. Berlin, 21. Mai. Unter der Herrschaft der neuen Versügung betreffs des Versammlungsrechtes hat nun wirklich die von etwa 1500 Personen besuchte Antisemitenversammlung Liebermanns v. Sonnenberg stattgefunden. Es war diesem also die obrigkeitliche Genehmigung gewährt, während eine. Versammlung des Fachvereins der Steinmetze, in welcher ein Vortrag über Leichenverbrennung, des Arbeiterbezirks-

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