Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 50 (1886)
- Issue
- Heft 23 (1.6.1886)
- Date
- 1886-06-01
- Page
- Seite 354 (sequence 2)
- Language
- German
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354 Seit langer Zeit herrscht bei den Hyperkritikern das Streben vor, die Abfassung des Pentateuchs in eine möglichst späte Zeit, in die nachexilische zu versetzen. Dieser Bemühung stehen aber die notorisch geschichtlichen Propheten entgegen, da schließlich aus diesen unwiderlegbar hervorgeht, daß sie die Existenz der Thora und zwar in ihrer jetzigen Gestalt erweisen. Alle ihre Reden zeigen auf die bestehende Lehre und das mehr oder weniger in Ausübung vorhandene Gesetz hin, und entlehnen häufig ihre Ausdrücke aus dem Pentateuch. Unsre Leser erinnern sich z. B. der im vorigen Jahrgang gegebenen Abhandlung „Die Propheten und das mosaische Gesetz" (S. 729. 747. 765). Renan trägt diesen Beweisen Rechnung und verlegt deshab die Abfassung des Pentateuchs in das 8. Jahrhundert vor der gew. Ztr., als die Zeit vor den uns überlieferten prophetischen Büchern. Hingegen hält er noch die Meinung fest, daß die historischen Bücher, namentlich das Buch der Richter, die Nichtexistenz des Pentateuchs erwiesen. Er sagt u. A.: „Die Historiographen ließen, besonders in dem Buche der Richter, eine Menge Details, welche mit vollständiger Evidenz bewiesen, daß die mosaische Gesetzgebung nicht bestand. Derart enthält die hebräische Geschichte, so wie sie zu uns gekommen, ihre eigene Widerlegung. Von der einen Seite versichert sie uns, daß Moses vor dem Einzug Israels in Canaan ihm eine vollständige Gesetzgebung gegeben, andrerseits erzählt sie uns eine Menge nachfolgender Geschichten, welche voraussetzen, daß diese Gesetzgebung nicht existirte." Wenn Renan gesagt hätte, daß diese Gesetzgebung in jener noch rohen Zeit, in welcher die Entwickelung des Volkes noch kaum über dessen Zustände vor dem Einzuge in Canaan hinausgelangt war, noch wenig zur Ausführung, zur praktischen Geltung gekommen war, so hätten wir nichts zu erwidern, da die historischen Bücher dies gerade dem Volke zum Vorwurf machten und seine oftmalige Niederlage den umgebenden Völkerschaften gegenüber daraüs herleiteten. Niemand leugnet, daß Mosaismus und Heidenthum im Schoße Israels einen langen und schweren Kampf miteinander durchfochten, der erst mit dem ersten Falle Jerusalems zum endlichen Abschlüsse kam. Da aber Renan sagt, daß diese Bücher den Beweis führen, daß die mosaische Gesetzgebung in jener Zeit noch gar nicht existirte, so müssen wir ihn hierin des vollsten Jrrrthums zeihen. Im Gegentheil ist der Beweis gar nicht schwer zu führen, daß die historischen Bücher und zwar in noch weit größerem Maße als die prophetischen, die Existenz des Pentateuchs voraussetzen und sich fortwährend an ihn anlehnen. Sie, ebenso wie die prophetischen, sind ohne den Pentateuch gar nicht verständlich. Zum Beweise dessen wollen wir hier das von Renan besonders hervorgehobene Buch der Richter durchmustern, indem wir die für uns hauptsächlichsten Stellen erörtern, nebensächliche Bemerkungen in Anmerkungen verlveisen. i) Das ganze erste Kapitels ist voll des Tadels, daß die Israeliten die canaanitischen Völkerschaften im Lande unter sich leben ließen, und setzt so das in den 5 Büchern Mos. so oft eingeschärfte Gebot voraus, diese heidnischen Stämme völlig aus dem Lande zu entfernen, um nicht von ihrem Götzenthum verleitet zu werden. Vers 20 bezieht sich direct auf 4. Mos. 14, 24. „wie Moses geredet hatte." In Kap. 2. besteht die ganze Rede des „ Boten Gottes" aus Stellen aus den 5 Büchern Mos.; Vers 1. der Auszug aus Egypten mit den in den 5 Büchern Mos. gewöhnlichen Ausdrücken.^) Vers 2. wörtlich aus den 5 Büchern Mos.*) Der dritte Vers bezieht sich offenbar auf 2. Mos. 23, 33. 10, 7. 4. Mos. 33, 55. 5. Mos. 7, 16. Wer konnte den Vers 7. schreiben und wer ihn verstehen, ohne die 5 Bücher Mos. vor sich zu haben? Und setzt er nicht einen gesetzlichen Zustand in Israel voraus, der nun erst vernachlässigt ward, da Entartung in dem führerlosen Israel eintrat? Gerade dadurch wird das Verhalten nach dem mosaischem Gesetze als das allein gesetzliche bezeugt. So heißt es V. 22: „um durch sie Israel zu versuchen, ob sie beobachten den Weg des Ewigen, darin zu wandeln, oder nicht?" Welches ist „der Weg des Ewigen", den sie wandeln sollten? Nicht der, welcher im Gesetze Mos. vorgeschrieben war? mußte dies nicht vorliegen und bekannt sein? — Auch des dritten Kapitel 4. V. sagt aus: „ob sie gehorchen würden den Geboten des Ewigen, welche er ihren Vätern geboten durch Moses." Und da geschieht nun (33. 6.), was in den 5 Büchern Mos. so oft vorausgesagt worden (z. B. 2. Mos. 34, 14): sie verschwägern sich mit den Canaanitern „und dienten ihren Göttern". Ueberall wird der Gegensatz festgehalten, die Israeliten zur Richterzeit hatten die Lehre und das Gesetz, fielen aber ab davon und wandten sich dem canaanitischen Götzendienst zu. Lehre und Gesetz waren als das Fundament und die Bedindung des israelitischen Lebens vorausgesetzt, und die Abweichung davon der Fall und das Berderbniß. — Auch die im 4. und 5. Kap. enthaltene Geschichte Deborah's bietet nichts, was dem Pentateuch widerspräche, sondern lehnt sich in vielen 1) S. unsre Einleitung in die 5 Bücher Mos. S. XVII ff. 2) 1, 1. 'm Vn'iW vq iWi erklärt durch 4. Mos. 27, 21. vgl. 1. Mos. 25, 22. — 1, 16. cmDnn 1'p 5. Mos. 34, 3. vergl. 4. Mos. io, 29. — I, 17. "Din vgl. 4. Mos. 21, 2. 3. Es wurde jetzt bestätigt und für immer sestgestellt, was schon früher geschehen. 3) Dunx ■'nvn idn vergl. 3. Mos. 28, 44. 4) 2. Mos. 23, 32. 34, 12. 4. Mos. 33, 52. 5. Mos. 7, 12. 12, 3. — 2. 14. D"OD,l 5. Mos. 32, 30. — 2, 15. Vgl. 3. Mos. 26, 17. 5. Mos. 28, 25. — 5, 17. 'Ul 111 2. Mos. 34, 15. 1HD 1'iD 'Ul 2. Mos. 32, 5.