Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 50 (1886)
- Issue
- Heft 22 (25.5.1886)
- Date
- 1886-05-25
- Page
- Seite 344 (sequence 8)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 98% known words query
- IRI
…/3224737-3227609-3227632--43552-3263919- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
844 zur Verfügung ständen, mit denen dessen Würdige während ihrer Lern- oder Studirzeit in der Fremde unterstützt würden, ohne die Beschämung zu erdulden, der sie gegenwärtig ausgesetzt sind, wo sie die Mildthätigkeit vereinzelter ihnen fernstehender Personen angehen müssen. Diese Fonds wären aufzubringen durch regelmäßige Beiträge, die als, eventuell mit der Gemeindesteuer staffelmäßig steigend, Zuschläge erhoben würden, ferner indem Legate — je nach dem Kultus der betreffenden Gemeinden auch Spenden beim -pst»» ’D für diesen Zweck bestimmt würden. Der Wandel der Zeiten weist auch die Legate auf andere Zwecke als ehedem hin. Hoffentlich bleiben diese Anregungen, für deren Ausführung hiermit die Form nicht vorgeschrieben sein soll, nicht unberücksichtigt. Die sociale Frage, die ich hier berührt, ist zugleich eine Sache jüdischen Herzens und jüdischen Ehrgefühls. Wie durch so viele Jahrzehnte wird diese Wochenschrift es auch diesmal nicht daran fehlen lassen, eine solche Sache zu fördern. In diesem Vertrauen bin ich, hochzuverehrender Herr, Ihr ganz ergebener I. Wiener. Wie geben die obige Zuschrift nach unserem Grundsätze, Allem, was eine angemessene Anregung zu geben vermag, den Ausdruck zu gewähren. Im Jrrthume ist der Briefsteller, wenn er glaubt, hiermit eine neue Angelegenheit zur Sprache zu bringen. Seit mehreren Jahrzehnten schon bemühe» wir uns nach dieser Richtung hin, und wohl nicht ganz erfolglos. Was seinen Vorschlag betrifft, einen Zuschlag zur Cultussteuer zum Besten des besprochenen Gegenstandes herzustellen, so ist dieser wohl besser in der Weise zu tragen, daß größere und mittlere Gemeinden eine Position zum Besten eines Stipendienfonds, wenn auch nur für Kinder der Gemeinde, in ihr Budget aufnehmen. Andererseits ist es wohl Pflicht der Armenvereine und Armenkassen, so gut wie für andere Hilfsbedürftige, einen Posten für arme Studirende und Seminaristen festzustellen. Denn in der That, solche junge strebsame Menschen, die sich auf dem Wege zu einem ehrenfesten Ziele durch Mangel an Mitteln behindert sehen, haben gewiß denselben Anspruch auf Unterstützung, wie durchreisende Bettler und ansässige Hilfsbedürftige! Was nun den speciellen Fall betrifft, von welchem der Verfasser der Zuschrift ausgeht, so sollten wir meinen, daß es nur der rechten Anregung bei den wohlhabenden Mitgliedern der Gemeinde bedurft hätte, um eine Unterstützung zu erwirken. Unsere Erfahrung spricht sich hierfür aus. Allein sehr oft mögen diebetreffenden Cultusbeamten selbst einen solchen Anspruch an die Mitglieder ihrer Gemeinde nicht stellen oder stellen lassen, weil sie an ihrem Ansehen und in ihrer Stellung dadurch benachtheiligt zu werden fürchten. Ein Anderes ist es aber, wenn die Gemeinde oder der Armenverein hierfür Mittel bereit haben. Wir empfehlen deshalb diese Angelegenheit den Vorständen der Gemeinden und Armenvereine aufs dringlichste.- Man schreibt aus Frankfurt a. M.: Die israelitische Waisen- Anstalt erzieht 30 Knaben und 14 Mädchen. Die Einnahmen sind hinter dem Bedarf weit zurückgeblieben; indeß wurde das Defizit von einem Wohlthäter gedeckt. Aus dem Schiff'schen Unterstützungsfonds wurden 10 der Anstalt entwachsene Lehrlinge mit Mk. 5073 unterstützt. Deutschland. Berlin, 14. Mai. Im vierten Wahlbezirke hatten für die Wahl eines Stadtverordneten die Antisemiten einen Bankier Rösner als ihren Candidaten aufgestellt und natürlich für diesen die conservativen Stimmen erhalten. Dennoch brachte er es nur zu 114 Stimmen, während der freisinnige Candidat, Baumeister Wohlgemuth 273 Stimmen erhielt. — — Der Kaufmann Louis Liepmann hat dem Direktor des Gymnasiums zum Grauen Kloster, Professor Hofmann, mitgetheilt, daß er zum Andenken seines Vaters, des Kaufmanns Daniel Liepmann, eine Stipendien - Stiftung von 15 000 Mark in vierprozentigen Prioritäten machen wolle. Jeder Stipendiat soll 150 Mark empfangen. Die näheren Bestimmungen sind mit Rücksicht darauf formulirt, daß die anderen Stiftungen des Grauen Klosters Juden nicht berücksichtigen (d. h. daß die Stipendiaten Juden sein sollen). Der Magistrat hat beschlossen, die Stiftung anzunehmen. — Großes Aufsehen erregt eine Bekanntmachung des Staatsministeriums, nach welcher fortan in Berlin und Umgegend — als unter dem „kleinen Belagerungszustand" stehend — jede öffentliche Versammlung, sei es die eines Vereines, sei es eine allgemeine, von der 48 Stunden vorher eingeholten Genehmigung der Polizei abhängig sein soll. Es gilt dies also nicht bloß für die Sozialdemokraten, sondern für alle Parteien. Man ist deshalb gespannt, ob die antisemitischen und christlich-sozialen Versammlungen genehmigt werden oder nicht. Gelegenheit wird man bald haben, da auf nächste Woche eine große antisemitische Versammlung im „Bock" angekündigt worden, in welcher Liebermann v. Sonnen - berg, der seine so oft angekündigte Reise nach Südamerika nicht angetreten, eine „große" Rede halten will. Mit der Ertheilung der Genehmigung ist selbstverständlich auch die Verantwortlichkeit verbunden. — Dresden, 10. Mai. Die Ausweisungen scheinen jetzt in den verschiedenen Staaten zur Regierungsmaxime gewor-