Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 50 (1886)
- Issue
- Heft 22 (25.5.1886)
- Date
- 1886-05-25
- Page
- Seite 343 (sequence 7)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 97% known words query
- IRI
…/3224737-3227609-3227632--43551-3263918- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
343 Wohlthiittge Werke. VII. Stipendien für Studirende und Seminaristen. Wir erhalten folgende Zuschrift: Berlin, 10. Mai. Hochzuverehrender Herr! Jahrein, jahraus mit der Erörterung wirthschaftlicher Angelegenheiten in der politischen Presse beschäftigt, empfinde ich heute das Bednrfniß, in Ihrem geschätzten Blatte eine wirthschaftliche Frage zur Sprache zu bringen, die zugleich ein dringendes jüdisches Interesse betrifft. Der besondere Fall, der mir vorliegt, trägt durchaus nicht den Charakter des Ungewöhnlichen an sich, möge indeß zunächst mit einigen Worten skizzirt sein. Ein mir befreundeter Rabbiner von auswärts, dessen anerkennenswerthe Hilfsbereitschaft mich bereits mit einer Reihe seiner Schützlinge bekannt gemacht hat, wies in den jüngsten Tagen den Sohn eines Beamten seiner Gemeinde an mich, damit demselben hier durch Stipendien oder auf ähnlichem Wege die Möglichkeit verschafft werde, sich hier für den Beruf als Lehrer vorzubereiten. Ich füge hinzu, daß der junge Mann, dem die besten Zeugnisse zur Verfügung stehen, den Eindruck einer derartigen Anspruchslosigkeit macht, daß seine Bedürfnisse sicherlich mit der denkbar geringsten Unterstützung gedeckt sein werden. Damit auch nur eine solche für den Sohn des Gemeindebeamten erreicht werde, wird also in diesem Falle die Anrufung der Wohlthätigkeit in der Fremde für erforderlich gehalten, sind in der eigenen Gemeinde nicht die genügenden Mittel auszubringen. Thatsächlich zählt die Gemeinde — ich habe in der Stadt während meiner journalistischen Wanderschaft längere Zeit gearbeitet — eine größere Reihe nicht blos wohlhabender, sondern selbst reicher Mitglieder, denen ich damit nicht zu nahe trete, wenn ich von ihnen sage, daß ihnen ein nicht gerade geringer Hang zu aufwandreichem Leben eigenthümlich ist. Dieser letztere Umstand der Thatsache gegenübergestellt, daß ein Kind eines der Beamten dieser Gemeinde die Wohlthätigkeit in der Fremde zwecks Erlernung des Lehrerberufes in Anspruch nehmen muß, bedeutet einen überaus peinlichen Kontrast, der wenigstens das Gute haben soll, die Besprechung des hier vorliegenden Uebelstandes anzuregen. Wenn uns sonst das sociale Leben nothleidende Existenzen sehen läßt, deren Ursprung wir i» dem Vorherrschen kümmerlicher Lohnverhältnisse zu suchen haben, so sind die besitzenden Klassen rasch mit dem Argument bei der Hand, die Konkurrenz schreibe die Grenzen der Löhne vor, und wer im Kampfe ums Dasein bestehen wolle, vermöge über dieselben nicht hinauszugehen. Inwiefern engherzige Gesinnung diese Beweisführung oft genug als bequeme Ausflucht benutzt — dies darzulegen, ist hier nicht der Ort. Nur das möge an dieser Stelle nicht unausgesprochen bleiben, daß, wenn unsere Zeit mit ihren solialresormatorischen Tendenzen darauf hindrängt, in der Bemessung der Existenzmittel der arbeitenden Klassen neben jenen wirthschaftlichen Grundsätzen mehr als früher auch der Humanität Raum zu geben, gerade wir Juden nicht erst dieses Impulses bedurften, der Erweiterung der Kluft zwischen Besitzenden und Besitzlosen nach Möglichkeit vorzubeugen. Zumal dafür aber, daß von einer Gemeinde, die eine große Zahl wohlhabender Mitglieder aufzuweisen hat, ihre Beamten so mangelhaft bezahlt werden, daß deren Kinder die Wohlthätigkeit in der Fremde in Anspruch nehmen müssen, bietet jenes wirthschaftliche Argument von der Wirkung der freien Konkurrenz auch nicht den Schein einer Entschuldigung dar, und, soll die Sache hier beim rechten Namen genannt werden, heißt die Wohlthätigkeit für das Kind eines Gemeindebeamten anrufen, nichts anderes als für die Gemeinde selber und, in unserem besonderen Falle, für die wohlhabenden Mitglieder derselben betteln. Es ist ja selbstverständlich eine Reihe von Gemeinden vorhanden, die thatsächlich außer Stande sind, die Lasten aufzubringen, welche für sie aus einer in unserem Sinne ausreichenden Besoldung ihrer Beamten entständen; aber wenn sich schon jene idealere Solidarität zwischen den jüdischen Gemeinden nicht Herstellen lassen mag, kraft deren die vermögenderen die Lasten der unvermögenden bestreiten helfen, ohne daß dies den Charakter erbettelter Wohlthätigkeitserweisungen an sich trüge, so muß es doch auf das Entschiedenste verurtheilt werden, wenn Gemeinden mit zahlreichen wohlhabenden Mitgliedern nicht einmal ihre eigenen Lasten tragen wollen. — In allen diesen Fällen müßte, wenn nur die Sache, wie dies hier geschehen ist, beim rechten Namen genannt wird, schon das Ehrgefühl der Gemeinden für die Abhilfe der Mißstände Sorge tragen. Es sei indeß gestattet, darüber hinaus hier eine Anregung zu geben. Gerade wir in Berlin haben nur zu oft Gelegenheit zu der Wahrnehmung, wie sehr von den Provinzialgemeinden aus für ihre Angehörigen die Wohlthätigkeit der Fremde in Anspruch genommen wird. Wer aus armer Familie von der Provinz her die hiesige Universität bezieht oder sonstwie hier seine Ausbildung sucht, sieht sich meist auf die Wohlthätigkeit Berlins angewiesen. Wir begegnen auf diesem Wege trotz aller Mildthätigkeit Berlins bei der Aufsuchung fernstehender Menschen vielen Demüthigungen und Enttäuschungen, und wie bedauernswerth ist die Jugend, die ihnen ausgesetzt ist! Eine entsprechende Organisation der Wohlthätigkeit in den Provinzialgemeinden könnte diesen Uebelständen zu einem nicht unwesentlichen Theile abhelfen. Es müßte nur mit Eifer das Bedürfniß, Wohlthätigkeit gerade nach der eben bezeichneten Richtung zu üben, in den Mitgliedern der Provinzialgemeinden geweckt und nachhaltig gefördert werden. So ließen sich Fonds aufsparen, aus denen den einzelnen Gemeinden in Bedarfsfällen Summen