Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 50 (1886)
- Issue
- Heft 22 (25.5.1886)
- Date
- 1886-05-25
- Page
- Seite 339 (sequence 3)
- Language
- German
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839 Neuerung des Kampfes ihre Schwierigkeiten haben möchte, da der Glaube an den Erfolg eines solchen dem gegenwärtigen Geschlechte verloren gegangen: es müßten Jahrzehnte vergangen sein. Andrerseits ist nicht zu verkennen, daß auch die katholische Kirche das Friedensbedürfniß recht lebhaft empfindet. Man denke nur an die vielen Hunderte von Pfarrstellen, die unbesetzt geblieben. Nicht wenige behaupten sogar, daß, wenn die Maigesetze noch eine Zeit lang durchgeführt worden wären, die katholische Kirche durch die Noth gezwungen gewesen wäre, in wesentlichen Punkten nachzugeben. Jndeß wäre dies ein zweischneidiges Experiment gewesen, da die Erbitterung im katholischen Volke immer mehr angewachsen wäre, je mehr ihm der Mangel an Seelsorge fühlbar geworden. Doch hat Windthorst schon angekündigt, daß nunmehr der Kampf um die Schule angehen solle — auf welchem Gebiete er aber wohl nicht auf große Erfolge rechnen könnte. Allein es ist diesen Herren, denen der Kampf eine Existenzbedingung ist, wohl nur um ein Losungswort zu thun. — Wie dem auch sei, durch diesen „Culturkampf" ist keine einzige kirchenpolitische, oder besser keine einzige staatsrechtliche Frage gelöst worden. Man hat Kampfgesetze gegeben und sie wieder aufgehoben — weiter nichts. — Schließlich fragen wir, was wohl dieser „Friedensschluß" für eine Wirkung auf die Juden und das Judenthum haben möge? Auf die kirchlichen Verhältnisse derselben gar nicht. Schon das Gesetz vom 23. Juli 1847 legt den jüdischen Gemeinden die Anzeigepflicht auf, womit zugleich das Einspruchsrecht der Regierung verbunden ist. In Paragraph 52 heißt es: „die gewählten Kultusbeamten dürfen in ihr Amt nicht eher eingewiesen werden, bis die Regierung erklärt hat, daß gegen ihre Annahme nichts zu erinnern ist. Die Regierung hat bei dieser Erklärung außer den Förmlichkeiten der Wahl nur darauf Rücksicht zu nehmen, ob die gewählten Kultusbeamten unbescholtene Männer sind." Ebenso schreibt Paragraph 62 vor, daß als Religionslehrer nur diejenigen fungiren dürfen, welche das staatliche Examen als Elementarlehrer bestanden haben. Hieran wird selbstverständlich nichts geändert werden und hat auch jenes Bestätigungsrecht der Regierung niemals irgend welche Verlegenheit herbeigeführt. Die Einnahmen und Ausgaben der Gemeinden sind nach demselben Gesetze der Zustimmung der Regierung benöthigt, und wird dann die Besteuerung executivisch. Dagegen hat das preußische Gesetz in Bezug auf die Rabbiner niemals den Anspruch erhoben, über deren Studien Vorschriften zu geben und sie einem staatlichen Examen zu unterwerfen. Sie folgte hierin dem Beispiel, welches das preußische Edikt vom 11. März 1812 aufgestellt, nämlich die Existenz der Rabbiner gänzlich zu ignoriren. Die Maigesetze haben hierin nichts geändert, und deren Revision läßt also diese Angelegenheit unberührt. Ueberhaupt hatten die Maigesetze nur geringe Beziehungen auf das Judenthum. Es wurden zum Beispiel nur die Vorschriften über den Bann auf dasselbe ausgedehnt, und zwar auf Antrag des sel. Lasker, der behauptete, in seiner Kindheit von einem derartigen Falle gehört zu haben. Endlich das Austrittsgesetz, welches mit Unterstützung Lasker's für die jüdischen Gemeinden erlassen wurde, ist ein besonderes, das nicht zu den Maigesetzen gehört. — Dagegen hoffen wir, daß die Beendigung des Kulturkampfes und der Friedensschluß zwischen der preußischen Staatsregierung und der römischen Curie auch vortheilhaft auf die Stimmung gegen die Juden wirken werde. Ist es doch nicht zu verkennen, daß gerade unter den Einflüssen des Kulturkampfes der Antisemitismus in Deutschland so rasch und so weithin sich verbreitete. Wenn zwischen den Confessionen ein so heftiger Streit entbrannt ist und er in Leidenschaft und Erbitterung ausartet, verschärft sich der Consessionalismus in so hohem Maße, daß er auch gegen andere Religionsparteien, die an dem Streite unbetheiligt sind, sich wendet, den Geist der Humanität, der gegenseitigen Duldung und Achtung aus den Gemüthern verdrängt und Haß und Verfolgungssucht nach allen Seiten ausstreut. Wenn nun auch die ultramontanen und die pietistisch-Protestantischen Zeitschriften schon lange, schon seit 1850, gegen die Juden hetzten, so ist doch der eigentliche Antisemitismus erst erstanden und schnell emporgeschossen, nachdem der Kulturkampf einige Jahre gewnthet hatte. Wenn ein protestantischer Geistlicher als Hauptagitator aufgetreten, so haben doch viele große und kleine ultramontanen Blätter nicht weniger gethan. Ein katholischer Geistlicher war es, der die Lügenschriften gegen den Talmud verfaßte, und katholische Brüderschaften sorgten für die Verbreitung des „Talmudjuden" und „Judenspiegels" unter dem Volke. Auch das ist erklärlich, denn, wenn es auch sonst heißt, daß eine eeelsma pressa die aufgeklärtere sei, so ist dies doch nicht immer der Fall. Des Menschen Natur ist dazu geneigt, wenn er sich gedrückt und verfolgt glaubt, Einen zu haben, den er seinerseits drücken und verfolgen kann, den er seinerseits als einen Gegenstand hinstelle, welcher der Bedrückung und Verfolgung viel werther sei. Doch dem sei, wie ihm wolle: mit der Beschwichtigung der Gemüthcr, mit der Friedensstimmung, mit dem Aufhören der confessionellen Leidenschaften wird sich auch die Gereiztheit und Feindseligkeit gegen die Juden legen. Man wird die Dinge wieder objektiver anschauen und billig und gerecht genug gestimmt sein, die Vorurtheile wieder zu beseitigen und jedem sein wirkliches Recht angedeihen zu lassen. Die allgemeinen Principien und Anschauungen, die in den Geistern unserer Zeit leben und nur durch die Hitze des Kampfes zurückgedrängt worden, werden wieder hervortreten und in der öffentlichen Meinung wie in dem Gedankenkreise der Einzelnen die Oberhand wieder gewinnen. Hierzu ist freilich nothwendig, daß der n*