Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 50 (1886)
- Issue
- Heft 22 (25.5.1886)
- Date
- 1886-05-25
- Page
- Seite 338 (sequence 2)
- Language
- German
- Belongs to
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,338 Verlauf brauchen wir hier nicht zn berühren. Hervorheben wollen wir nur zwei Momente. Das eine besteht darin, daß während des ganzen Kampfes von den Katholiken der gesetzliche Boden und die gesetzlichen Wege niemals verlassen worden. Nirgends fanden Ausschreitungen statt. Der Kampf spielte sich nur in der Presse, in den Wahlen und im Parlamente ab. Das zweite ist nicht von minderer Bedeutung. Wenn man geglaubt, die römische Kirche zu schädigen, die Macht der Hierarchie über das Volk zu brechen, so fand das Gegentheil statt. Man hat der katholischen Kirche überaus genützt. Wenn auch zeitweise eine Verwirrung in deren Angelegenheiten kam, so schaarte sich doch das katholische Volk um die priesterliche Standarte, und zahllose Katholiken, die früher indifferent oder lax gewesen, gesellten sich entschieden den Vorkämpfern der Kirche zu. Wer mit Katholiken damals in Verbindung stand, wird dies aus seiner eigenen Erfahrung bestätigen. Der kirchliche Geist hob sich in ungeahntem Maße und verschärfte sich nach jeder Richtung hin. Ja, dieser Kampf hals der Kirche über die Verlegenheit hinweg, in welche sie durch das Vatikanum von 1870, das Dogma von der Unfehlbarkeit des Papstes, gerathen konnte, und der Altkatholicismus konnte sich nur in geringem Maße ausdehnen, weil er von der Regierung begünstigt ward, und weil Jedermann die Kirche in Gefahr zu sehen glaubte. — Zu zweit wendet sich unsere Aufmerksamkeit dem vermeintlichen Ende des Kulturkampfes, dem Friedensschlüsse zu, den die beiden Häuser des Landtages soeben durch die Annahme des neuen Gesetzes, welches die wichtigsten Punkte der Maigesetze beseitigt, besiegelt haben sollen. Eine vollständige Revision der Maigesetze soll noch folgen. Diese hat die jüngste Note der Curie zur Bedingung gemacht. Nachdem seit 1880 in Novellen einige harte Bestimmungen bereits gemildert worden, doch nur innerhalb des diskretionären Willens der Regierung, begannen die unmittelbaren Verhandlungen mit der Curie. Ein bedeutsamer Schritt geschah dadurch, daß man den Papst wieder zu einer politischen Macht, zu einem Souverain erhob, indem ihm die Vermittlung in der Karolinen-Frage übertragen wurde, einer Frage, die nicht das geringste Kirchliche hatte, sondern rein politisch war und zwischen zwei unabhängigen Staaten entschieden werden sollte. Durch das einzige Faktum dieser Verhandlungen war schon an sich der früher geltend gemachte Grundsatz von der Autonomie des Staates auch ans kirchlichem Gebiete negirt, und wohl mit Recht. Sollen doch schon nach der preußischen Verfassung die inneren Angelegenheiten jeder Religionsgenossenschaft dieser selbst überlassen sein. Eine gewisse Beschränkung der Staatsgewalt in kirchlichen Angelegenheiten ist hiermit schon zugestanden. Dem Protestantismus gegenüber waren die Grenzen weniger fraglich, w'eil der König zugleich oberster Landesbischof der protestantischen Kirche ist. Noch weniger dem Judenthume gegenüber, da dieses wegen der Minderzahl und Zerstreuung seiner Bekenner durch das ganze Land einen Widerstand gar nicht zu leisten vermag. Diese Verhandlungen mit dem Papste führten nun zu dem, was man jetzt als Friedensschluß bezeichnet. Wer das neue Gesetz sich ansieht, erkennt, daß die wesentlichsten Punkte, in welchen die Maigesetze dem Staate die nachdrücklichsten Rechte verliehen hatten, aufgegeben worden. Diesen Zugeständnissen gegenüber, was hat die Curie dafür zugestanden? Die Wiederbesetzung der zwei erledigten erzbischöflichen Sitze kann hier kaum angerechnet werden; denn die Curie hat nicht die Absetzung anerkannt, sondern nur die Demission der beiden zu Cardinälen erhobenen Kirchenfürsten angenommen, ist demnach ihren Rechten durchaus nicht zu nahe getreten. Nichts also als die Anzeigepflicht für die jetzt vacanten Pfarrstellen. Die Einräumung der dauernden Anzeigegflicht hat sich also die Curie noch Vorbehalten. Man sagt zwar, daß wenn die Curie provisorisch die Anzeigepflicht anerkannt, also bewiesen hat, daß sie keine Schädigung des katholischen Kirchenrechts enthalte, sie auch die dauernde nicht verweigern könne. Dies scheint sehr fraglich, denn sie hätte sonst keinen Vorbehalt daraus machen können. Wichtiger ist die Frage, ob die Curie mit der Anzeigepflicht auch das Einspruchsrecht des Staates anerkannt hat und anerkennen wird? Jene ohne dieses ist bedeutungslos. Jeder anziehende Einwohner eines Ortes hat schon die Pflicht, sich bei der Ortsbehörde anzuzeigen. — Was verspricht man sich nun von diesem Friedensschlüsse? Daß die Beschwichtigung der Gemüther in der katholischen Bevölkerung eintreten, daß sie sich wieder mit vollem Herzen dem deutschen Reiche, den nationalen Interessen zuwenden werde, ist eine gerechtfertigte Erwartung und gewiß von hoher Bedeutung. Thatsächlich liegt aber darin, und viele wollen hier das eigentliche Motiv zum Friedensschlüsse erblicken, daß das Centrum als politische Partei sich auflösen und in die verschiedenen politischen Elemente, aus welchen es besteht, zerbröckeln werde. Dann verliert es seinen Einfluß auf die Gesetzgebung, und die Staatsregierung kann nach den gegenwärtigen Verhältnissen auf eine Mehrheit im Reichstage rechnen. Ob diese Erwartungen in Erfüllung gehen werden, muß die Zukunft lehren. Die Offiziösen sind über diesen Punkt zuversichtlich; die ultramontane Presse spricht das Gegentheil aus. In diesem Augenblicke lebt noch viel Mißtrauen auf beiden Seiten. Fürst Bismark sprach wiederholt sein Vertrauen auf den gegenwärtigen Papst aus. Dieser ist jedoch ein Greis, dessen Lebensdauer eine sehr kurze sein kann. Andrerseits sagte er offen, daß, wo nöthig, der Kampf von Neuem und in praktischerer Weise begonnen werden könnte. Dies ist kein Zeugniß eines großen Vertrauens zum Frieden, wenn auch allerdings nach den gemachten Erfahrungen die Er-