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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1886-05-18 · Heft 21 (18.5.1886) · p. Seite 330

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
50 (1886)
Issue
Heft 21 (18.5.1886)
Date
1886-05-18
Page
Seite 330 (sequence 10)
Language
German
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330 aus Angst zu der Aussage Hinreißen, ihre Ellern hätten sie durch Gewalt und Drohungen zur Rückkehr gezwungen. Später aber widerrief sie diese Aussage und erklärte vielmehr, daß sie freiwillig ihren Eltern gefolgt sei, weil sie ihr schweres Unrecht, die bittere Kränkung, die sie denselben zugefügt, eingesehen hätte, und daß nur Furcht ihr die erste Aussage in den Mund gelegt. Alle aufgerufenen Zeugen bekundeten das Gleiche, nur der wüthende „Pathe" des Mädchens, eben jener Geistliche, der sie getauft, blieb bei seiner Behauptung, daß nur Gewaltmittel sie zur Abtrünnigkeit verführt haben könnten, und es gelang ihm, eine Verurtheilung von zehn der betheiligten Juden, darunter natürlich die Eltern des Mädchens, „wegen Verführung einer Christin zum Judenthum" durchzusetzen. Nach russischem Gesetz steht nämlich nur Mitgliedern der orthodoxen Kirche das Recht zu, Andersgläubige zu bekehren, und auf die Übertretung dieses Proselytengesetzes steht die schwerste Strafe, schwerere Strafe als vielen der gemeinsten Verbrecher zudictirt wird. — Das ist die Geschichte von der famosen Bekehrung eines Christenmädchens zum Judenthum. „Wir bedauern nur — so fügt das „Jewish Chronicle" hinzu — im Interesse der Wahrheit und Gerechtigkeit, daß diese Richtigstellung der Thatsachen bei weitem nicht die gleiche Verbreitung finden wird, als das sentationelle Lügengewebe, daß so viele Zeitungen brachten, sicher gefunden hat." Petersburgs 4. Mai. Von hier wird uns geschrieben: Erst die Odessaer Zeitungen brachten der Residenz die Meldung von den Ausschreitungen des dortigen Pöbels am zweiten Ostertage. Der Anfang der Excesse war wie gewöhnlich durch einen unwesentlichen Vorfall veranlaßt. Gensdarmen wollten einen trunkenen Soldaten fortführen, ein Individuum Namens Michael Bubnow wollte das verhindern und hetzte das Volk gegen die Gensdarmen. Als dann Bubnow selbst verhaftet werden sollte, begann der Pöbel zu johlen und fiel über die auf dem Platze, wo die Scene stattfand, handeltreibenden Inden her. Polizei und Kosaken säuberten den Platz, der den Namen Kulikowo Pole führt, doch nun drängten die Tumultuanten in die anliegenden Straßen und zerschlugen die Scheiben der jüdischen Magazine und Häuser. Auch hier schuf die Polizei Ruhe. Doch Abends wiederholten sich Die Excesse auf dem Trödelmarkt. An verschiedenen belebten Punkten der Stadt marschirten nun Truppen auf, die öffentlichen Lokale wurden geschlossen, und die ganze Nacht hindurch zogen berittene Patrouillen durch die wieder ruhige Stadt. Die verhafteten Ruhestörer, zwölf an der Zahl, hatten sich am 28. April vor dem Friedensrichter zu verantworten und wurden zu einer Haft von 2 Wochen bis 3 Monaten verurtheilt. Der Erzbischof von Chersson richtete an seine Glaubensgenossen eine eindringliche Mahnung, mit ihren jüdischen Mitbürgern in Frieden zu leben. In den Judenhetzen erblickt er die Wirkung der aus dem Westen eingedrungenen antichristlichen Lehren und Ideen, die auch in Westeuropa eine antisemitische Bewegung hervorriefen. Durch diese Ideen, heißt es in seiner Kundgebung, wurde auch der Glaube der Orthodoxen erschüttert, die mit den jüdischen Mitbürgern stets in schönster Eintracht gelebt haben. Nun sind die Sitten verwildert und Niemand gedenkt der Worte: Liebe deinen Nächsten wie dich selbst. Aus Polen, im April. (Privatmitth.) Es ist ein trauriges Factum, daß die unteren Behörden in Bezug auf die Juden noch höher als das Gesetz stehen wollen und die Vorschriften hinsichtlich unserer Glaubensgenossen in einem intoleranteren Sinne und in einem härteren Maße auszulegen und auszuführen bemüht sind, um die Juden auf alle mögliche Weise zu verfolgen, als es die Intention des Gesetzgebers war. Mittheilungen zufolge dauert die Vertreibung der Juden aus dem Rayon je 50 Werst von den Grenzen und schließlich aus zahlreichen Dörfern und Flecken, wo die Juden sich nach dem „Jgnatiew'schen denkwürdigen Mai" angesiedelt haben, noch immer eifrig fort. Auch die Polizei in der Residenz bethätigt nun mit erneuter, nie dagewesener Heftigkeit ihren Verfolgungseifer gegen die hier ansässigen Juden. Der Residenzchef General v. Grosser, hat eigenhändig ein Compendium sämmtlicher Gesetze, Vorschriften und Erlasse seiner Urvorgänger und seine eigenen, welche Aufenthalt, Handel und Gewerbe, Studium u. s. w. der Juden in der Residenz betreffen, zusammengestellt und herausgegeben, und allen seinen llnterbeamten die strengste Befolgung desselben obligatorisch gemacht. Diese harte, bittere Verfolgungssucht gegen unsere so bedrückten Glaubensgenossen kommt wie gewünscht und es werden tagtäglich zahlreiche jüdische Familien aus Petersburg ausgewiesen. Nach kurzer Pause hat die Polizei in Riga ihr Augenmerk wieder auf die Juden gerichtet. Es ist sogar Handwerkern und Gewerbetreibenden, welche seit mehreren Jahren in Riga ansässig sind und ihr Gewerbe stets ehrlich betrieben, der weitere Aufenthalt daselbst ohne Grund verweigert worden, obwohl sie dem richtig ausgelegten Gesetze nach das volle Recht besitzen, sich im ganzen Reiche niederlassen zu dürfen und Gewerbe zu betreiben. Diese Handwerker haben deßhalb beim Minister des Innern Beschwerde erhoben. — Wie die „Petersburgs!. Gazetta" erfahren haben will, sollen in dem neuen Project der soeben beendeten Arbeiten der sog. „Pahlen'schen Judencommission" zur Regulirung der gesetzlichen Lage der Juden in Rußland neue Maßregeln dagegen ergriffen worden sein, daß die Juden sich der allgemeinen Wehrpflicht entziehen. Auch hat das Kriegsministerium über letztere Angelegenheit, unabhängig von der erwähnten „Commission", ein tiefeinschneidendes Project beim Reichsrath eingebracht. In der letzten Plenarversammlung

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