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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1886-05-18 · Heft 21 (18.5.1886) · p. Seite 329

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
50 (1886)
Issue
Heft 21 (18.5.1886)
Date
1886-05-18
Page
Seite 329 (sequence 9)
Language
German
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329 Sommerwohnungen zu vermiethen haben, aufgefordert, keine jüdischen Sominerparteien aufzunehmen; der Text der Aufforderung enthielt mehrfache antisemitische Ausfälle und Schmähungen, weshalb die Staatsanwaltschaft die Flugschrift confiscirte und gegen den Verfasser derselben, den Hausbesitzer Ferdinand Mandl, sowie gegen den Buchdrucker Johann Schmidt die Anklage wegen Aufreizung gegen eine Religions- Genossenschaft, beziehungsweise Mitschuld nach § 302 erhob, worüber am Wiener Landgericht vom 4. d. die Verhandlung unter Vorsitz des Landgerichtsraths vr. v. Holzinger stattfand. Als Ankläger fungirte Staatsanwalt v. Pelser, als Vertheidiger vr. Pattai. — Der erste Angeklagte rechtfertigte sich dahin, daß es nicht seine Absicht gewesen sei, zu Feindseligkeiten aufzureizen; er habe die Flugschrift in 250 Exemplaren an die Hausbesitzer Grinzings vertheilen wollen, um sie zu bestimmen, keine jüdischen Sommerparteien aufzunehmen. Der zweite Angeklagte, Buchdrucker Schmidt, gab a», von dem Inhalte der Flugschrift keine Kenntniß gehabt zu haben, er bekomme häufig Schriften zu drucken, ohne den Inhalt zu kennen, wie z. B. bei solchen in fremder Sprache. Der Staatsanwalt vr. v. Pelser sagte in seinem Plaidoyer, daß die antisemitische Bewegung nicht allein in gebildeten Kreisen, sondern auch von der arbeitenden Bevölkerung als ein Schandfleck des Jahrhunderts bezeichnet worden sei. Er beantragt die Schuldigsprechung der beiden Angeklagten. Der Gerichtshof verurtheilte den Angeklagten Mandl zu einer Geldstrafe von 100 fl., eventuell zu zwanzig Tagen Arrest, den Buchdrucker Schmidt zu einer Geldstrafe von 50 fl., eventuell zu zehn Tagen Arrest. Der Gerichtshof hat mit Rücksicht auf mehrfache Milderungs-Umstände die Arreststrafe in eine Geldstrafe umgewandelt. Der Staatsanwalt erklärte, daß er diesbezüglich die Nichtigkeits-Beschwerde anmelde. Frankreich. Paris, 4. Mai. (Privalmilth.) In dem am 2. d. stattgefundenen Wahlkampfe hat der Herr Rochefort trotz der antisemitischen Allüren, die er zu Hülfe gerufen, eine bedeutende Niederlage erlitten, da sein Candidat Roche unterlegen ist, und der, wie Rochefort sagte, „von der Judenpresse beschützte" Candidat mit großer Mehrheit zum Deputirten gewählt wurde. Diese Niederlage ist für Rochefort um so empfindlicher, als es ja sein Mandat war, das er niedergelegt nnd das durch die Wahl wieder ausgefüllt werden sollte. — Es war gewissermaßen schlau von dem Verfasser von „.La France juive“, Drumont, daß er in seinem Buche so viele Journalisten angriff. Diese fühlten sich dadurch veranlaßt, gegen ihn loszuschreien und ihn in Duelle zu verwickeln, und nur dadurch wurde das Machwerk in vielen Exemplaren gekauft. So erscheint jetzt bereits die 6. Auflage — eine| Auflage bedeutet in Paris 1000 Exemplare. Die öffentliche Meinung hat übrigens ihn und sein Buch verurtheilt, selbst seine eigene Partei, die Ultramontanen, verleugnen ihn, wozu ihnen die Duelle desselben den Vorwand liefern. Rußland. Odessa, 28. April. Gestern Abend fanden hier antisemitische Ruhestörungen statt. Dieselben dauerten ungefähr eine Stunde und es wurden sehr viele Fenster eingeworfen. Die Ruhe wurde durch die Polizei wieder hergestellt und die ganze Nacht hindurch war das Militär auf den Beinen. London, 30. April. Vor Kurzem berichteten wir, daß mehrere Juden wegen Betheiligung an einem Falle, daß ein zur russisch-orthodoxen Kirche übergetretener Jude zum Judenthume zurückgekehrt, mit schweren Strafen belegt worden sei". Der „B. B. C. berichtet hierüber ausführlich: „Vor einigen Wochen brachten mehrere englische Journale eine wahrhafte „Räubergeschichte", die den sensationellen Titel führte: „Verfolgung eines Christenmädchens durch russische Juden." Diese Geschichte, die seiner Zeit viel Anflehen erregt hat, wird jetzt im „Jewish Chronicle" durch den Petersburger Correspondenten dieses Blattes richtiggestellt und auf ihren wahren Sachverhalt zurückgeführt. Die Geschichte — so schreibt der genannte Correspondent — ist einfach genug. Vor zwei Jahren wurde ein junges Mädchen jüdischer Confession von einem Priester der griechischen Kirche zum griechisch-katholischen Glauben „bekehrt", getauft, und ihrem Elternhause entführt. Die unglücklichen Eltern des Mädchens geriethen über das plötzliche Verschwinden ihrer Tochter in grenzenlose Verzweiflung. Sie wußten nicht, was aus ihrem Kinde geworden lvar, alle Nachrichten über ihren Verbleib fehlten und alle Nachforschungen nach der Entführten blieben anfänglich ohne jeden Erfolg. Endlich gelang es einem Verwandten, eine Spur der Verschwundenen zu entdecken, die auch schließlich zu dem Aufenthaltsort des Mädchens führte. Die Eltern setzten sich nun mit ihrem Kinde in Verbindung, brachten alle Mittel der Liebe und Uebcrredung in Anwendung, erinnerten die Abtrünnige an ihre kindlichen Pflichten, kurz, ihre Bitten hatten den Erfolg, daß die verlorene Tochter einwilligte, in's Elternhaus znrückznkehren. Während sic aber die Rückreise mit ihren Eltern antrat, verbreitete sich unter der christlichen Bevölkerung das Gerücht, daß Juden ein dem griechich-katholischen Glauben durch die Taufe gewonnenes Mädchen gezwungen hätten, zum Jndenthum wieder zurückzukehrcn. Die Behörden erhielten Wind von der Sache, und die Folge war, daß alle Betheiligten, Eltern und Tochter an der Spitze, verhaftet wurden, und man ihnen den Proceß machte. Bei ihrer ersten Vernehmung vor den geistlichen Richtern ließ sich das junge Mädchen 21

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