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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1886-05-11 · Heft 20 (11.5.1886) · p. Seite 313

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
50 (1886)
Issue
Heft 20 (11.5.1886)
Date
1886-05-11
Page
Seite 313 (sequence 9)
Language
German
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313 fühlende Herz. Wir halten es darum für unsere unabweisliche Pflicht, mit diesem Aufrufe in die Oeffentlichkeit zu treten und Gemeinden, Corporationen, wie einzelne edle Menschenfreunde für die so hart getroffene Stadt Stryj um warme Theilnahme und thatkräftige Unterstützung dringend zu bitten. Je rascher unsere Bitte erfüllt wird, desto werthvoller ist die dargebrachte Hilfe, damit die Schwergeprüften die nahenden Sommermonate benützen können, sich wieder aufznrichten und bis zum Winter von Neuem ein Obdach und Heim zu gründen. Das Unterzeichnete Comits, welches sich dem unter Vorsitz Sr. Excellenz des Herrn Stadthalters gebildeten Landescomits zur Verfügung gestellt und unterordnet hat, ist gerne bereit, Gaben in Geld, Naturalien und Kleidungsstücken, welche jedem der Unterzeichneten zugeschickt werden können, in Empfang zu nehmen, und zu quittiren. Alle empfangene Sendungen, wie deren Verwendung, sollen öffentlich und amtlich ausgewiesen werden. Möge dieser Aufruf den Erfolg erzielen, der erforderlich ist, um dem namenlosen Jammer der Einwohner der Stadt Stryj, wenn auch nur theilweise, abhelfen zu können! Mögen die jüdischen Herzen, die für's Wohlthun immer warm schlagen, bei dieser Gelegenheit so tiefes Mitgefühl bekunden, wie der Schmerz tief ist, der Tausende von Unschuldigen so jäh und schrecklich getroffen! Lemberg, im April 1886. Das Hilfscomitö der israelitischen Cultusgemeinde in Lemberg für die Abbrändler in Stryj. Rabbiner Hirsch Ornstein. Rab. u. Prediger Bernhard Löwenstein, vr. Filip Zuker, Vorsitzender." (Folgen viele Unterschriften.) Wien, 27. April. Die Wiener Antisemiten liegen sich in Haaren! Man berichtet von hier der „Franks. Ztg.": Zwischen dem antisemitischen Abg. Pattai und dem Redakteur der von Schönerer herausgegebenen antisemitischen Zeitung „Unverfälschte deutsche Worte", Langgaßner, fand in Preßburg ein unblutiges Pistolenduell statt. Pattai wurde in Schönerer's Blatt heftig angegriffen und bezeichnete in seinem Organe, dem „österreichischenVolksfreund", den anonymen Verfasser des Angriffs als Lügner und Verläumder, worauf er von Langgaßner gefordert wurde. — — Die ausgestreuten Gerüchte, daß zu Ostern ein großer, gegen ' ie Herren und die Juden gerichteter Bauernaufstand in Galizien losgehen werde, hat sich in keiner Weise bestätigt. Pest, 30. April. (Privatmitth.) 8. Der Ministerpräsident Tißa hat sich von seinem Justizminister Pauler, so oft auch die Forderung gestellt worden, nicht trennen wollen, bis nunmehr der Tod dem Herrn Pauler das Portefeuille aus den Händen genommen. Pauler hatte, wie hinlänglich erwiesen, starke antisemitische Gesinnungen, die doch Tißa selbst stets von sich zurückgewiesen hat. Nur unter Pauler's Ministerium konnte der Tißa-Eßlaer Prozeß vor sich gehen oder seinen Verlauf nehmen, der schließlich doch gegen Pauler's Wünsche ein für Wahrheit und Recht günstiges Ende gewann. Die Uebelstände der ungarischen Rechtspflege, die hierbei zu Tage traten, wie die ungesetzliche Amtirung eines nicht dazu berechtigten Untersuchungsrichters, die Wilkür der Unterbeamten, die Mißhandlung von Angeklagten und Zeugen, die der Tortur aufs Haar glich u. s. w. wurden von Pauler weder gerügt noch abgestellt, wie spätere Vorkommnisse erwiesen. Ueberhaupt hat die Reform des Justizwesens, die in Ungarn so überaus dringend ist, nur in geringen Maßnahmen stattgefunden. Pauler war ein sehr gelehrter Jurist, aber befangen und reactionär. Möge unser Vaterland nunmehr die Wohlthat eines tüchtigen und besonnenen reformatorischen Justizministers erhalten! Lemberg, 30. April. Schwere Feuersbrünste wüthen jetzt in unserem Kronlande. Außer der Stadt Stryj ist auch Lisco heimgesucht worden; in Kruzienice brannten 30 Häuser ab, darunter die jüdische Schule und das Bethaus. Die Noth wächst dadurch in einem furchtbaren Maße. Baron Hirsch zu Paris sandte an den Statthalter von Galizien einen Check auf 100000 Fr. für Stryj. Bei wem findet der großmüthige Mann Nachahmung? Aus Ungarn, im April. In diesen Tagen hatten wir wieder einen Beweis, daß in Ungarn noch immer ein Uebertritt zum Judenthume gesetzlich nicht anerkannt wird, ja selbst nicht ein Rücktritt zum Judenthume. Die Thatsache ist folgende: Frau Jda H. strengte gegen ihren Gatten Josef K. beim Theresiopler kön. Gerichtshof wegen Ungiltigkeitserklärung ihrer am 11. April 1880 nach jüdischem Ritus geschlossenen Ehe einen Scheidungsprozeß an. Klägerin motivirte ihr Begehren mit dem Hinweis auf das trennende Ehehinderniß der Glaubensverschiedenheit (disparitas cultus), da ihr Gatte am 7. Mai 1874 vom jüdischen Glauben zum katholischen übertrat; am 11. Dezember 1879 war er allerdings wieder zum Judenthum zurückgekehrt. Der Theresiopler Gerichtshof wies die Klägerin mit ihrem Begehren mit der Motivirung ab, daß die Glaubensverschiedenheit nur bei dem nach dem Ritus der christlichen Religion zu Stande gekommen Ehebande als trennendes Ehehinderniß (impsdimentum dirimens) angesehen werden könne. Die kön. Tafel jedoch kassirte das ganze Verfahren von Amtswegen und ordnete die Rückstellung der Klage an die Klägerin an, da nach den heimischen Gesetzen sowohl, wie auch nach den Bestimmungen des G.-A. LIII: 1868 Christen nur zu einer der replicirten christlichen Konfessionen übertreten dürfen, zn 20

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