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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1886-05-11 · Heft 20 (11.5.1886) · p. Seite 312

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
50 (1886)
Issue
Heft 20 (11.5.1886)
Date
1886-05-11
Page
Seite 312 (sequence 8)
Language
German
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312 31202 an Beiträgen steuern. Geboren wurden 85 Kinder,! während die Todesfälle nur 43 zählten. Unter den Beschlüssen heben wir hervor, eine Synagogenfiliale für die Hauptfeiertage zu errichten und eine neue Schulordnung zu entwerfen. Die Religionsschule wurde von 304 Kindern besucht, nämlich 169 Knaben und 135 Mädchen, in 5 Klassen vertheilt. Der Unterricht fand wöchentlich in 11 Stunden statt und außer vr. Goldschmid als Director wirkten noch 5 Lehrer an der Religivnsschule. Wir haben früher schon mitgetheilt, daß auf dem hiesigen jüdischen Friedhofe auch nichtjüdische Leichen unter bestimmten Bedingungen bestattet werden dürfen, und es wird Vielen interessant sein, diese Bedingungen kennen zu lernen. Sie lauten: a) muß ein Nichtjude einen desfallsigen Wunsch dem Vorstande der Israelitischen Religionsgemeinde zu Leipzig entweder bei Lebzeiten schriftlich oder sonst durch letztwillige Verfügung zu erkennen gegeben haben; es kann diese Beerdigung aber auch von dem überlebenden Ehegatten betreffs der Leiche des nichtjüdischen Ehegatten verlangt werden; b) zur Beerdigung noch anderer nichtjüdischen Leichen bedarf es in jedem einzelnen Falle der Erlaubniß des Vorstandes der israelitischen Religionsgemeinde zu Leipzig, welche durch einen der nächsten Verwandten der Verstorbenen nachzusuchen ist. Wird von einem Verwandten gleichen Grades bis 24 Stunden vor der zur Beerdigung festgesetzten Zeit ein schriftlicher Protest bei einem Vorstande der Israelitischen Religionsgemeinde zu Leipzig eingereicht, so hat die Bestattung auf dem jüdischen Friedhofe zu unterbleiben; o) ist jede den Anschauungen des Judenthums nicht entsprechende religiöse Cermonie zu vermeiden; ä) darf keine Grabrede gehalten werden, welche geeignet ist, Aergerniß bei Juden zu erregen; e) darf das Grab oder der Leichenstein nicht mit Symbolen versehen werden, die dem Bekenntniß des Bestatteten specifisch angehören, dem jüdisch religiösen Bewußtsein aber anstößig sein könnten. Mit großer Fürsorge ist für die Schechita gesorgt. Einnahmen und Ausgaben der Gemeinde mit M. 41965, von denen M. 2100 für Tilgung der Anleihen verwendet und M. 823 übertragen wurden. Vorzüglich sind auch die Vereine und Stiftungen, deren 22 bestehen, verwaltet, und das Armenwesen ist trefflich organisirt. Wir heben noch hervor, daß ein besonderer Beamtenpensionsfond besteht, zu welchem die Gemeinde jährlich M. 600 zahlt, so daß derselbe bereits eine Höhe von M. 19515 erreicht hat. Die lebhaftesten Wünsche begleiten die Gemeinde und ihre Verwaltung auch für die Zukunft. Breslau, 22. April. Die „Bresl. Ztg." schreibt: Wie die große holländische Erbschaft und die Seeschlange zu den stereotypen periodischen Erscheinungen in der Presse gehören, so zeitigt der üppig wuchernde oberschlesische Aberglaube alljährlich mit großer Regelmäßigkeit ein zum Gebrauch für jüdische rituelle Zwecke gemordetes Christenmädchen. Da uns bis gestern Abend jedoch eine derartige Nachricht aus Oberschlesien noch nicht vorlag, meinten wir schon, an der Kulturgeschichte verzweifeln zu sollen; aber siehe da! zu unserer großen Beruhigung fanden wir heute früh auf dem Redaktionstisch folgende Mitthcilung unseres Korrespondenten in Zabrze, datirt Zabrze, 20. April: „Am gestrigen Tage entfernte sich das Dienstmädchen des Schneidermeisters L. Hierselbst, um Wasser zu holen; das Mädchen war indeß bis zum Abend zu ihrer Dienstherrschaft nicht zurückgekehrt. Seitens der Angehörigen des Mädchens wurde der Polizeiverwaltung Anzeige von deren Verschwinden erstattet, mit der Bemerkung, „man habe Grund, zu vermuthen, das der jüdische Einwohner L. das Mädchen ermordet habe, um deren Blut zum Osterfeste zu brauchen". Die Mär wurde rasch verbreitet und fand gern willige Gläubige (!); die Polizei stellte an Ort und Stelle Erhebungen an und Neugierige umstanden den Wohnort des vermeintlichen Mörders. Ein Arbeiter, dessen Ehefrau bei dem Backen der Osterkuchen beschäftigt war, kam ängstlich gelaufen, um dieselbe von der Arbeit wegzuholen, mit den Worten: ,Komm Weib! Die Juden haben bereits ein Christenmädchen ermordet, um Osterblut zu haben, jetzt kommt eine Frau daran, da werden sie dich jedenfalls auch schlachten wollen. — —‘ Heute früh fand sich das todtgesagte Mädchen wieder auf der Dienststelle ein." Es war also leider wieder einmal nichts! Oesterreich -Ungarn. Bonn, 29. April. Wir werden ersucht, folgenden „Aufruf" zum Abdruck zu bringen: „Die Nachbarstadt Stryj wurde vor wenigen Tagen ein Raub der Flammen. Sechshundert Wohnhäuser, Synagoge, Lehrhaus und andere Bethäuser wurden eingeäschert. Viele Menschenleben gingen zu Grunde. Wohlhabende Leute wurden zu Bettlern, Handel und Gewerbe haben momentan ganz aufgehört und mehr als 6000 Menschen, Männer, Frauen, Greise und Kinder, sind dem gräßlichsten Elende preisgegeben und liegen, von Allem entblößt, von Noth, Krankheit und Verzweiflung heimgesucht, Tag und Nacht unter freiem Himmel, des Erbarmens und der werkthätigcn Hilfe harrend. Die brave, fleißige, von ehrenhafter Arbeit lebende, zahlreiche Bevölkerung Stryj's weint aus den Trümmerhaufen, die ihre früheren Wohnstätten bezeichnen. Der Schmerzensschrei dieser unschuldigen Unglücklichen dringt zum Himmel und trifft ergreifend jedes menschlich

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