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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1886-05-11 · Heft 20 (11.5.1886) · p. Seite 308

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
50 (1886)
Issue
Heft 20 (11.5.1886)
Date
1886-05-11
Page
Seite 308 (sequence 4)
Language
German
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308 evangelische Theologie. Hier aber verfällt er, wie uns scheinen will, in dieselbe „lahme Apologetik", welche er an Anderen tadelt. Der Verfasser folgert aus dem Wortlaute der Augsburgischen Confession: „Wir übergeben unser Bekenntniß,! welcher Art Lehren unsere Prediger aus heiligen Schriften! und reinem Gottcsworte bisher überliefert und in den Ge-! mcinden gelehrt haben" die Ermächtigung der protestantischen! Kirche her, die kirchliche Ueberzeugung nach den jeweiligen der Wissenschaft sestzustellen. Wir können nicht leugnen, daß diese Deutung, ebenso wie die Lehre von den geschichtlichen Thatsachen, auf welchen die göttlichen Heilswahrheiten gegründet sind, doch eine Apologetik vorstellen, die man in erster Linie glauben muß. Doch wollen wir auf dieses Gebiet nicht übergreifen. Sehr treffend ist, wie der Verfasser den Gegensatz zwischen Wissenschaft und Glauben nicht allein als Resultate ihrer gegenseitigen naturgemäßen Spannung erklärt, sondern vielmehr „Grenzüberschreitungen, die auf unberechtigtem Ansprüche beruhend, die Leidenschaft wachrufen und den wahren Thatbestand verdunkeln." Dabei gießt der Vers, auch eine schöne homiletische Auslegung gegen jene, welche die Anwendung wissenschaftlicher Ergebnisse auf das praktische Leben der Kirche überstürzen wollen: ihnen ruft er zu, daß sie Usa's gedenken sollen, dem, weil er, als die Rinder ausglitten, die Bundeslade festhalten wollte, Gott dies als Todessündc anrechnete. Die Theologie bedarf der wissenschaftlichen Ausbildung und besonders der historischen Kritik, welche nach den Worten Karl Wilhelm Nitzsch's „der Wächter und Hüter der Ueberlieferungssreiheiten aller Völker ist, der wissenschaftliche Damm nicht allein gegen die Fälschung der Thatsachen, sondern mehr noch gegen die Verketzerung und Verunglimpfung der einen Ueberzeugung gegen die andere." Diese Ueberzeugung und noch mehr der Vorwurf der demagogischen Verwendung kirchlicher Ueberzeugungen machen dem jüdischen Leserkreise diese Schrift im höchsten Grade sympathisch. Auch wir haben übrigens nach außen und innen schwere Kämpfe gegen Verketzerung einerseits und gegen souveräne Verachtung andererseits zu bestehen. Auch wir hoffen, daß die Religion mit Hilfe der Wissenschaft diese Krise überwinden wird und daß cs trotz der Bersäumniß langer Jahrhunderte uns gelingen wird, im modernen, staatlichen und kulturellen Leben einen würdigen Platz zu behaupten. Berlin, 28. April 1886. Zluy-Mflung. Am 17. März dieses Jahres ist vr. Leopold Zunz heimgegangen. Die Zunzstiftung. ein Zeugniß der Verehrung und Dankbarkeit, welche die Zeitgenossen den Verdiensten des vr. Zunz um die Wissenschaft des Judeuthums gewidmet haben, soll fortan eine Förderung und Ausbreitung dieser Wissenschaft in dem Geiste wirken helfen, in welchem sie in unseren Tagen vorzüglich durch die schöpferischen Leistungen des vr. Zunz erblüht ist. — Wie dieser allgemeine Zweck im Besonderrn erreicht werden soll, besagen die § § 3 und 4 des Statuts, welche wie folgt lauten: § 3. a) Das Erscheinen wissenschaftlicher, periodischer oder anderer Schriften soll gefördert werden durch Gewährung eines Honorars an die Verfasser, oder durch Unterstützung der Verleger oder Drucker. t>) Bibliotheken, deren Bestand der Wissenschaft des Judenthums wesentliche Dienste leistet oder zu leisten verspricht, sollen begründet oder angekanft, erhalten oder bereichert werden. o) Die öffentliche Lehre der Wissenschaft des Judenthums soll gefördert werden durch Remuneration oder Unterstützung derjenigen, welche an Universitäten oder anderen öffentlichen Lehranstalten diese Wissenschaft streng wissenschaftlich vortragen. ä) Reisen oder andere Unternehmungen, welche im Dienste der Wissenschaft des Judenthums ausgeführt werden, sollen unterstützt werden. 8 4. Die leitenden Grundsätze für Erreichung der gedachten Zwecke und für Verwendung der Stiftungsmittel sind folgende: a) Alle im § 3. a bis <i gedachten Zwecke sollen gleich geachtet sein; nach Maßgabe der vorhandenen Mittel sollen sie je nach dem inneren Werth und der zeitlichen Dringlichkeit der gebotenen Gelegenheit entweder einzeln oder gleichzeitig berücksichtigt werden. d) Beiträge zur Erfüllung der genannten Zwecke können von der Stiftung für sich allein oder betheiligungsweise in Verbindung mit Anderen gewährt werden; ebenso kann die Vergabung der Stiftungsmittel an einzelne Personen oder an Vereine und Institute stattsinden, welche der Pflege der Wissenschaft des Judenthums gewidmet sind. Unter Hinweisung auf obige Bestimmungen ersuchen wir hiermit diejenigen, welche behufs Erreichung der Stiftungs-

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